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Zu- und Ersatzbau der STS Hamburg Mitte sowie Abbruch von 4 Gebäuden am Standort Griesstraße 101 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI

SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen SBH VgV VV 049-25 AOveröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 558 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hamburg (10 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,31 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis / Honorar30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an SBH | Schulbau Hamburg
    vor 19 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm.

In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Zu- und Ersatzbau der STS Hamburg Mitte sowie Abbruch von 4 Gebäuden am Standort Griesstraße 101 in Hamburg beauftragt.

Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis / Honorar30 %
Qualität70 %
Preis
Preis / HonorarPreis / Honorar / Gewichtung: 30 %.
Qualität
Qualitätskriterium – Name: Fachlicher Wert/ Gewichtung: 30 %. Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 20 %. Qualitätskriterium – Name: Kommunikation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 10 % Qualitätskriterium – Name: Ausführungszeitraum / Gewichtung: 10 %

Eignung9 von 9 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
: - 2A: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, da … ganz lesen: - 2A: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 5 … ganz lesen3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 5 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. (Anzahl an Personen maßgeblich, nicht das wöchentliche Stundenvolumen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Eintragung in das Handelsregister
1A Nachweis über die Eintragung im Handelsregister oder Äquivalent nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift Ein Handelsregisterauszug oder Äquivalent (z.B. Partnerschaftsregister), gültig und nicht älter als 12 Monate oder entsprechende Angaben zum Unter-nehmen im Bieterbogen liegt als Anlage 1A diesem Bewerbungsbogen bei. Hinweis: Der Nachweis muss gültig und aktuell, d. h. nicht älter als 12 Monate, sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3B: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten: Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand der eingereichten Referenzen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
3A1: Nachweis der Befähigung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen: Architekt/in gem. § 75 (1) VgV (Nachweis durch Kammereintrag). 3A2: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (Nachweis durch Studiennachweis).
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 700.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit … ganz lesen2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 700.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); • Abbruchmaßnahmen als … ganz lesenDer Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); • Abbruchmaßnahmen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Wärmeschutz und Energiebilanzierung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung bei der Nachhaltigkeitszertifizierung in allen beauftragten Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Schule befindet sich im Hamburger Stadtteil Hamm und bildet mit der Rostocker Str. 41 den Schulstandort Hamburg-Mitte. Die Stadtteilschule (STS) Hamburg-Mitte führt 7,5 Zügen an zwei Standorten. Eine Veränderung der Zügigkeit ist gemäß SEPL nicht geplant. Die Griesstraße 101 umfasst einen hetero … ganz lesenDie Schule befindet sich im Hamburger Stadtteil Hamm und bildet mit der Rostocker Str. 41 den Schulstandort Hamburg-Mitte. Die Stadtteilschule (STS) Hamburg-Mitte führt 7,5 Zügen an zwei Standorten. Eine Veränderung der Zügigkeit ist gemäß SEPL nicht geplant. Die Griesstraße 101 umfasst einen heterogenen Gebäudebestand von 6 Gebäuden aus den Baujahren 1930 bis 2014 sowie einer Garage. Hierzu zählen u.a. zwei 1-Feldsporthallen, die intensiv von den örtlichen Sportvereinen genutzt werden. Das Hauptgebäude (Gebäude 01) sowie Teile der Außenanlagen sind denkmalgeschützt. Geschätzter Gesamtauftragswert 2.310.000,00 € (netto); Auftragswert der vorliegenden Beschaffung: 829.000,00 € (netto) Leistungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Ziel: Die Pavillons 02 und 03 sowie die beiden Sporthallen werden abgerissen und durch einen Zu- und Ersatzbau (rd. 2.400 m² Mietfläche) sowie eine 2-Feldsporthalle (rd. 1.140 m² Mietfläche) ersetzt. Die Neubauten sind im energetischen Standard KfW 40 geplant. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Hierfür erfolgt zunächst der Abriss des Gebäudes 05 (1-Feldsporthalle), sowie die Herstellung der 2-Feldsporthalle. Nach Fertigstellung wird das Gebäude 04 (1-Feld-Sporthalle) abgerissen und der Zu- und Ersatzbau für die Pavillons auf der dortigen Abrissfläche errichtet. Dies wäre im Sinne des Denkmalschutzamtes. Zudem wäre der Anschluss des Neubaus an die Fernwärme (Zentrale in Gebäude 01) mit geringem Aufwand möglich. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes 01 über den Zu- und Ersatzbau wäre zu überprüfen. Im letzten Schritt erfolgt der Abriss der Pavillons. Auf den Einsatz von Mobilen Klassenräumen kann verzichtet werden. Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 14,1 Mio. Euro brutto. Baubeginn 2026, Baufertigstellung 2029. Zuletzt wurde am Standort eine Mensa durch das Büro Knaack&Prell Architekten fertiggestellt. Das vorgenannte Büro ist nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen. Zu vergebenden Leistungen: • Leistungsphasen 1 und 2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI; • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); • Abbruchmaßnahmen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Wärmeschutz und Energiebilanzierung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung bei der Nachhaltigkeitszertifizierung in allen beauftragten Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden ggf. Vertreter der BSW, des Bezirks, der BSB, sowie der Schule in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung des VgV-Verfahrens durch das Büro D&K GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, un …
Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Ve … ganz lesenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

204vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (157 Lose mit Angabe)
402.790 €Zuschlagswert im Median
159.947 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9177a7c2-7c6d-4342-bd75-1f9ca45fd167.