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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Zu-f-IT 2025

Auftraggeber nicht angegeben · bundesweit

Aktenzeichen 12-24-00307veröffentlicht 14.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 700 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
bundesweit
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für Zubehör für IT-Arbeitsplatzprodukte.

Beschreibung des Loses

Gegenstad der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit maximal drei Bietern, bezogen auf das wirtschaftlichste Angebot zu dem jeweils zu bewertenden Lieferumfang.

Bestandteil des neuen Vertrages "Zubehör für IT-Arbeitsplatzprodukte 2025" sollen insbesondere folgende Kategorien sein: - USB-Sticks - Zubehör für Laptops - Kabel und Adapter für Arbeitsplatzhardware - SignPads - Sonderhardware für IT-Arbeitsplatzprodukte - diverses Zubehör

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen sowie eine Verpflichtung auf Abruf eines bestimmten Volumens seitens der BA besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichsten drei Angebote, bezogen auf den insgesamt zu bewertenden Lieferumfang gem. Leistungsverzeichnis erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis bzw. Brutto-Wertungspreis inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ausländischen Bietern wird empfohlen, sich mit einer entsprechenden Bieterfrage zur Umsatzsteuer an die Auftraggeberin zu wenden. Bitte beachten Sie, dass das Kontingent für zukünftige Produktaufnahmen nicht in die Angebotsbewertung einfließt. Innerhalb der 3 wirtschaftlichsten Angebote erfolgt die Aufteilung der einzelnen Preispositionen an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter je Produkt. Im Falle, dass 2 oder 3 Bieter identische Preisangebote für eine Preisposition abgeben, greift das Auslosungsverfahren. Die genaue Produktzuordnung wird mit Zuschlagserteilung mitgeteilt. Ausschlusskriterien (A-Kriterien) müssen zwingend erfüllt werden, damit das Angebot in der weiteren Wertung berücksichtigt wird. Ist das Angebot eines nach § 1 der Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge i.V.m. § 241 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines Bieters, der nicht bevorzugt ist, so ist Ersterem der Zuschlag zu erteilen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für die BA besteht die Option, den Vertrag zum Ende des 2. bzw. 3. Leistungsjahres (Leistungszeitraum) einseitig ordentlich zu kündigen, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.398.151 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WGC Consulting GmbH, Darmstadt; Schwede Computer Equipment Handel GmbH, Lipstadt; Horn GmbH, Stutensee; IT-HAUS GmbH, Föhren4

Auftraggeber

Name
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Anschrift
Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
Kontakt
service-haus.einkauf-informationstechnik@arbeitsagentur.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.11.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.11.2024 auf 04.12.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b40a3427-e3ae-43fc-80fd-db66ac36e150.