Zertifizierung zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG
Aktenzeichen ITD1-0637-2025veröffentlicht 18.11.2025Dienstleistungen
- Laufzeit
- 24 Monate
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen je nach Unternehmensstrategie in der Zukunft mit einem Ortungssystem ausgerüstet oder umgerüstet werden.
Beschreibung des Loses
Alle Fahrzeuge des Oberflächenverkehrs (Omnibus und Straßenbahn) sollen je nach Unternehmensstrategie in der Zukunft mit einem Ortungssystem ausgerüstet werden. Zunächst sind die Fahrzeuge für die neuen Betriebshöfe "Köpenicker Landstraße" und "Säntissstraße" entsprechend auszurüsten. Für den Bereich Omnibus ist in Zukunft der Einbau von Fahrzeugausstattungen in voraussichtlich 540-2000 Fahrzeuge erforderlich. Die genannten Mengen sind Schätzwerte und können im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Abrufregelungen angepasst werden. Eventuell ausgebaute Geräte werden vom AN an den Hauptauftragnehmer überführt. Weitere Ein- oder Umbauten erfolgen bei Erweiterung auf weitere Betriebshöfe oder auf Abruf beim Einbinden von weiteren Fahrzeugen auf den ausgerüsteten Betriebshöfen. Der AG behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeugausstattungen und die Fahrzeuganzahl im Projektverlauf anzupassen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Antragsteller muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in jeweils angemessener Höhe verfügen; diese Betriebshaftpflichtversicherung muss für die Zeit der Leistungserbringung und für die Zeit der Gewährleistung … ganz lesenkürzer
Der Antragsteller muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden in jeweils angemessener Höhe verfügen; diese Betriebshaftpflichtversicherung muss für die Zeit der Leistungserbringung und für die Zeit der Gewährleistung bestehen. Die genannten Versicherungen müssen noch nicht zum Zeitpunkt der Zertifizierung vorliegen. Die Anforderung ist im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens bereits dann erfüllt, wenn der Antragsteller versichert, im Fall einer Zuschlagserteilung /Auftragserteilung durch die BVG (an den Antragsteller selbst oder, sofern der Antragsteller als Unterauftragnehmer tätig wird, im Fall der Zuschlagserteilung an den Hauptauftragnehmer) über eine solche Versicherung zu verfügen und diese für die gesamte Zeit der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Der Antragsteller muss mindestens Umsätze von durchschnittlich 1.000.000 EUR pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen (Einbau von Hardware in Fahrzeuge) über die letzten 3 Jahre erwirtschaftet haben. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit können durch eine Eignungsleihe erfüllt werden; insoweit gelten die Anforderungen gemäß § 47 SektVO entsprechend.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Antragsteller muss in mindestens drei Projekten aus den letzten fünf Jahren erfolgreich den Einbau von IT-Technik in Schienenfahrzeugen oder in Omnibusfahrzeugen durchgeführt haben. Die Abnahme durch den Auftraggeber muss belegt werden können (Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen … ganz lesenkürzer
Der Antragsteller muss in mindestens drei Projekten aus den letzten fünf Jahren erfolgreich den Einbau von IT-Technik in Schienenfahrzeugen oder in Omnibusfahrzeugen durchgeführt haben. Die Abnahme durch den Auftraggeber muss belegt werden können (Abnahmenachweis oder Ansprechpartner des AG benennen). Jede Referenz muss, damit sie gewertet werden kann, folgende Angaben enthalten: Referenzname, Ansprechpartner des Auftraggebers, Zeitraum der Leistungserbringung, Tätigkeitsbeschreibung, Anzahl Fahrzeuge. Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz den Einbau in Fahrzeuge betreffen, die in den produktiven Betrieb gegangen sind. Von den mindestens 3 Referenzen muss mindestens 1 Referenz sich auf Fahrzeuge mit Ortungskomponenten beziehen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Der Antragsteller muss (mit Stand Antragstellung) mindestens 20 Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter beschäftigen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Antragsteller muss seine grundsätzliche Bereitschaft erklären, sich vom Lieferanten einer ITKomponente, mit dem der Antragsteller zusammenarbeitet, sich im Hinblick auf die konkreten Anforderungen des Einbaus unterweisen zu lassen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Antragsteller hat ein Personalkonzept vorgelegt, das beschreibt, wie die Durchführung der Einbauleistungen gem. Leistungsbeschreibung zur Zertifizierung im Falle der Auftragserteilung bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet wird.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung3 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Personalkonzept Der Antragsteller hat mit dem Antrag auf Zertifizierung ein qualitativ hochwertiges Personalkonzept einzureichen; das Personalkonzept darf einen Umfang (ohne Abbildungen) von drei Seiten, Schriftgröße 12, nicht überschreiten. In diesem Personalkonzept ist textlich darauf einzugehen, … ganz lesenkürzer
Personalkonzept Der Antragsteller hat mit dem Antrag auf Zertifizierung ein qualitativ hochwertiges Personalkonzept einzureichen; das Personalkonzept darf einen Umfang (ohne Abbildungen) von drei Seiten, Schriftgröße 12, nicht überschreiten. In diesem Personalkonzept ist textlich darauf einzugehen, wie die Durchführung von Einbauleistungen von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen der BVG organisatorisch und strukturell im Falle einer unterstellten Auftragserteilung (als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) bestmöglich im Sinne einer Qualitätssicherung gewährleistet wird. Dem Antragsteller steht es frei, seine Ausführungen angelehnt an eines der genannten Beispielprojekte zu machen. Alternativ können die Erläuterungen auch unabhängig von einem konkreten BVG-Projekt sein. Der BVG kommt es besonders auf folgende Aspekte an: "Verfügbarkeit des Personals", "Ausfallsicherheit", "personelle Kontinuität der Mitarbeit" und "Qualitätssicherung". Darüber hinaus werden Ausführungen zur Erfahrung und Qualifikation erwartet im Hinblick auf das vom Antragsteller einzusetzende Personal beim Einbau von IT-Technik in Straßenbahnen und Omnibusse. Es wird nicht erwartet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich benannt werden, allerdings können Angaben zu konkreten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Beispiele herangezogen werden, wenn der Antragsteller dies für sinnvoll erachtet. Die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung sind in einer Weise auszuführen, idealerweise durch die Benennung konkreter Berufsbilder wie Ingenieur für Elektrotechnik, Elektromeister oder Mechatroniker oder sonstiger Ausbildungen /Qualifizierungen, dass daraus eine Allgemeingültigkeit für die spätere Auftragserteilung abgeleitet werden kann. Die Angaben des Antragstellers sind insoweit für spätere Einsätze bei der BVG, sei es als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer, bindend. Das Personalkonzept des Antragstellers wird unter Berücksichtigung aller hierzu abgegebenen Erklärungen in seiner Gesamtheit bewertet. Lassen die Ausführungen erkennen, dass die hohen Qualitätsstandards der BVG beim Einbau von IT-Komponenten in Straßenbahnen und Bussen durch den Antragsteller mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden, also mindestens eine gute Einbauleistung erwartet werden darf, so erfüllt der Antragsteller die Anforderungen an das Personalkonzept. Beabsichtigt ein Antragsteller, für die Erlangung der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so ist mit dem Antrag auf Zertifizierung eine Verpflichtungserklärung- Eignungsleihe des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Antragsteller über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich, soweit es um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geht, mit einer gemeinsamen Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Für die mögliche Berufung auf die Kapazitäten von Drittunternehmen (einschließlich konzernverbundener Unternehmen) gelten die Regelungen und Grundsätze zur Eignungsleihe gemäß § 48 Abs. 7 bzw. § 47 SektVO. Auf Verlangen der BVG sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.- Hinweis
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Im Rahmen der Modernisierung der Fahrzeugflotte und der Betriebshöfe der BVG muss in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang neue Informationstechnik für die Fahrzeugflotte von Omnibussen und Straßenbahnen der B … ganz lesenkürzer
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Im Rahmen der Modernisierung der Fahrzeugflotte und der Betriebshöfe der BVG muss in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang neue Informationstechnik für die Fahrzeugflotte von Omnibussen und Straßenbahnen der BVG beschafft werden. Um die jeweilige Beschaffung von Informationstechnik zusammen mit dem Einbau effizient beauftragen zu können, wird die BVG für den Einbau von IT-Komponenten zum Zwecke der Ortung in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG unabhängig von den eigentlichen Beschaffungsvorgängen geeignete Unternehmen zertifizieren. Das Zertifizierungsverfahren erfolgt auf der Grundlage dieser Bekanntmachung. Das Zertifizierungsverfahren ist kein (förmliches) Vergabeverfahren nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO). Es handelt sich auch nicht um ein Qualifizierungssystem gemäß § 48 SektVO. Die auf der Grundlage des hier bekannt gemachten Verfahrens zertifizierten Unternehmen werden im Rahmen der eigentlichen Beschaffungsvorgänge nicht von der BVG beauftragt, sondern können sich selbst oder zusammen mit anderen Unternehmen (als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer) an der jeweiligen Auftragsvergabe für IT-Beschaffungen beteiligen. Im Rahmen dieser Beschaffungen wird die Zertifizierung der Einbaufirmen vorausgesetzt werden. Die BVG wird eine Liste mit den zertifizierten Unternehmen veröffentlichen (sog. Pool zertifizierter Unternehmen), soweit die Unternehmen eine Aufnahme in diesen Pool wünschen, d.h. ein zertifiziertes Unternehmen ist nicht verpflichtet zur Aufnahme in den Pool. Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens einschließlich der Anforderungen, die die BVG an den Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen stellt, sind in der "Verfahrensbeschreibung für die Zertifizierung als zugelassenes Unternehmen zum Einbau von IT-Komponenten in Omnibussen und Straßenbahnen der BVG" sowie den dazugehörigen Anlagen beschrieben. Hierauf wird verwiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- ITD1
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f979e1b3-d6e1-4332-aece-debceac125ec.