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ohne Zuschlag beendetEU-weitDienstleistungen

Zentrenmanagement für eine lebendige Innenstadt

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-24-0141000-4121.03veröffentlicht 11.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate05.07.2024 – 31.08.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium30 %
  • Zuschlagskriterium30 %
  • Zuschlagskriterium20 %
  • Zuschlagskriterium10 %
  • Zuschlagskriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2025
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Stadt Lauenburg/Elbe kommt als Unterzentrum die Aufgabe der Grundversorgung der Stadt sowie des Umlandes zu. Aufgrund von bestehenden strukturellen, funktionalen und städtebaulichen Missständen und Mängeln der Innenstadt ist die Erfüllung dieser Aufgabe gefährdet. Die Stadt Lauenburg/Elbe beabsichtigt mit der Erarbeitung eines Innenstadtkonzepts (nicht Teil dieser Ausschreibung) und der Etablierung eines Zentrenmanagements, die Entwicklung der Innenstadt zu einem multifunktionalen, resilienten und kooperativen Identifikationsort positiv zu steuern. Grundlage soll das zu erarbeitende Konzept für die Innenstadt legen. Ziel ist die Bewältigung der akuten und strukturellen Problemlage und die Entwicklung und langfristige Etablierung eines ganzheitlichen, nachhaltigen und realisierbaren Zukunftsbildes und Identifikationsortes mit allen Akteuren der Stadt. Der Bereich des Ortskernes der Stadt Lauenburg/Elbe weist zunehmend bauliche, städtebauliche und funktionale Mängel und Missstände auf, die unter anderem auf von der Stadt nicht beeinflussbare strukturelle Veränderungen, insbesondere im Einzelhandel, zurückzuführen sind. Auch Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, Kultureinrichtungen und selbst die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Der Ortskern, der weitgehend mit dem städtischen Gebiet der Oberstadt – im Gegensatz zur Unterstadt an der Elbe gelegen – identisch ist, als Dienstleistungs- und Versorgungszentrum Lauenburgs und des Umlandes, kann ohne eine aktive Steuerung durch die Stadt und ohne finanzielle und instrumentelle Impulse seinen Funktionen als zentraler Versorgungsbereich, Wohnstandort sowie Aufenthalts- und Kommunikationsraum nicht mehr vollumfänglich gerecht werden. Derzeit drohen irreversible Entwicklungsdefizite und eine fortscheitende negative Wahrnehmung durch Bewohner und Besucher. Die Corona-Pandemie scheint auch im kleinstädtischen Kontext des Weiteren als Booster zu wirken.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Zuschlagskriterium30 %
Zuschlagskriterium30 %
Zuschlagskriterium20 %
Zuschlagskriterium10 %
Zuschlagskriterium10 %
Preis
ZuschlagskriteriumMit dem Angebot ist eine Preiskalkulation gem. dem ausgefüllten Preisblatt einzureichen. Das Preisblatt (.xlsxFormat) ist zwingend in Excel (.xlsxFormat) einzureichen.
Qualität
ZuschlagskriteriumQualität des Konzeptes, davon Organisatorische Leistungsfähigkeit. Einreichung eines Konzeptes zur Organisatorischen Leistungsfähigkeit (durch Beschreibung der Bürostrukturen/ausrichtung; Bürostruktur soll in besonderem Maße darauf ausgerichtet sein, konzeptionelle Planungsleistungen, partizipative Elemente und umsetzungsorientierte Arbeiten zu verzahnen)
Qualität
ZuschlagskriteriumQualität des Konzeptes, davon Projektumsetzung. Einreichung eines Konzeptes zur Darstellung der Projektumsetzung (Vorgehensweise/Prozessdesign, erwartbarer Zielerfüllungsgrad, Projektorganisation/ablauf, Zeitplanung, Projektkommunikation inkl. Anzahl und Eignung von Abstimmungs, Präsentations, Dialogund Partizipationsformaten, absehbarer Leistungsumfang).
Qualität
ZuschlagskriteriumQualität des Konzeptes, davon Innovativität/Qualität. Einreichung eines Konzeptes zur Darstellung der Innovativität/Qualität der Leistungen im Hinblick auf die Erreichung der definierten Ziele (Aufgabenverständnis, Ortsbezug, Innovativität des konzeptionellen Ansatzes, Innovativität und Kreativität der eingesetzten Methoden, Qualität der beschriebenen Referenzen der eingesetzten Projektteams gem. den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den fachlichen Qualifikation des Projektteam ).
Qualität
ZuschlagskriteriumPräsentation des Angebotes/Konzeptes. Die konkrete Bewertung der einzelnen Unterkriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.07.2024
Vertragsende
31.08.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9dbea31f-e15f-410b-8a09-038069311484.