Zum Inhalt
Menü

Zentraler 1st-Level-Support

Bayerische Landesamt für Schule (LAS) · Gunzenhausen, Bayern

Aktenzeichen LOT-0001 E92347124veröffentlicht 09.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 168 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (52 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Ticketing- und Umsetzungskonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Dienstleistung umfasst die folgenden Aufgaben: • Onboardingplanung (Meilensteine, Gateways) für einen produktiven Betrieb einschließlich professionellem Onboarding-Management. • Bereitstellung und Verwaltung einer Telefonanlage sowie Einbindung einer durch den Auftraggeber bereitgestellten zentralen Rufnummer. • Bereitstellung eines Ticketsystems und einer bidirektionalen Schnittstelle an nachgelagerte Ticketsysteme. • Zusammenarbeit mit den fachlichen und technischen 2nd-Level-Supportstellen. • Bereitstellung und Schulung des Personals des Auftragnehmers zur Erfüllung des geplanten Servicelevels. • Annahme von Anfragen (Anrufe und E-Mails u. Ä.) der Nutzer des dSdZ- Verfahrens auf at:las sowie der förderantragstellenden Erziehungsberechtigten während der vereinbarten Servicezeiten. • Ticket-Ownership (Ticketverantwortung über den gesamten Lebenszyklus des Tickets), Bearbeitung, Dokumentation und Weiterleitung der Anfragen im Rahmen der in der Servicebeschreibung vereinbarten Erstlösungsvorgaben und Kommunikationswege. • Bekanntmachung von abgestimmten Wartungs- und Störungsmeldungen über eine der Hotline vorgeschaltete Störungsansage. • Einleitung von Eskalationsmaßnahmen. • Kontinuierliche Verbesserung/Weiterentwicklung des Service in enger Kooperation mit dem Auftraggeber. • Kontinuierliche Pflege der Wissensdatenbank des Auftraggebers (z. B. durch Lessons Learned aus der Ticketbearbeitung) in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Ticketing- und Umsetzungskonzept40 %
Preis
Bewertet wird der Gesamtangebotspreis auf Basis des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Preisblatts). Maßgeblich ist der Gesamtpreis über die Mindestvertragslaufzeit (Onboarding-Pauschale zzgl. Ticketpreis je Monat x Schätzmenge). Die Preiswertung erfolgt nach der interpolierten Preispunktzahl (lineare Interpolation). Das niedrigste eingereichte Angebot erhält die volle Punktzahl (60 Punkte). Alle übrigen Angebote erhalten Punkte entsprechend der folgenden Formel: Punkte Bieter X = (Niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis Bieter X) × 60 Ein Angebot, das doppelt so teuer ist wie das günstigste Angebot, erhält demnach 30 Punkte. Angebote, die den dreifachen Preis des günstigsten Angebots überschreiten, werden mit 0 Punkten gewertet.
Qualität
Ticketing- und UmsetzungskonzeptDie Qualitätswertung erfolgt anhand des nachfolgenden Unterkriteriums. Die Bieter reichen hierzu mit dem Erstangebot ein Konzeptdokument ein, das strukturiert zu dem Unterkriterium Stellung nimmt. Das Konzeptdokument ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen" auf der Vergabeplattform hochzuladen.

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied der Bewerber … ganz lesenNachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landesrechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bewerber/das Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß den EU-Sanktionen gegen Russland
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Scientology, Bekanntmachung vom 29.10.1996 Nr. 476-2-151
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis (Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung: Die Versicherung muss eine Haftpflichtdeckungshöhe von 5.000 € für allgemeine Vermögensschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall be … ganz lesenNachweis (Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung: Die Versicherung muss eine Haftpflichtdeckungshöhe von 5.000 € für allgemeine Vermögensschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Erteilung des Zuschlags eine aktuelle Versicherungsbescheinigung als Nachweis der bestehenden Versicherung anzufordern. Die entsprechende Versicherung mit mind. der o.g. Deckungssummen muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt jedes Jahr über eine personelle Ausstattung von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand … ganz lesenDer Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt jedes Jahr über eine personelle Ausstattung von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Support) verfügt hat. Der Auftraggeber behält sich vor beim Bewerber eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach: • fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, • fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit, • geringfügig Beschäftigte anzufordern. 1. Die Angabe hat je Geschäftsjahr, mit Nennung des jew. Jahres (von/bis) und getrennt nach sämtlichen beteiligten Unternehmen zu erfolgen. 2. Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte, jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil, herangezogen werden. 3. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in Summe über eine personelle Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe – von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Sup … ganz lesenDer Auftragnehmer muss durch Erklärung nachweisen, dass er in Summe über eine personelle Ausstattung - Stichtag Angebotsabgabe – von mind. 15 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), bei einer Stundenzahl von 40h/Woche je VZÄ, ohne Einrechnung der Auszubildenden, bezogen auf den Auftragsgegenstand (1st-Level-Support) verfügt oder eine Begründung abgeben, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor beim Bewerber eine entsprechende Aufschlüsselung unterteilt nach: • fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, • fest angestellte Mitarbeiter in Teilzeit, • geringfügig Beschäftigte anzufordern. Hinweise: 1. Zur Berechnung der VZÄ können festangestellte Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte, jeweils mit dem vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundenanteil, herangezogen werden. 2. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. 3. Sollten die personelle Ausstattung weniger als 15 VZÄ mit Stichtag Angebotsabgabe betragen, führt dies NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Das entsprechende Beiblatt muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" mit Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast der Leistungsfähigkeit liegt beim Bewerber. Sollten Zweifel bestehen bleiben, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung darüber, dass mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher erfolgreich ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren, mit dem Ausschreibungsgegenstand (1st-Level-Support) vergleichbaren Dienstleistungen erbracht wurden. Die Referenzen sind dann verg … ganz lesenErklärung darüber, dass mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher erfolgreich ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren, mit dem Ausschreibungsgegenstand (1st-Level-Support) vergleichbaren Dienstleistungen erbracht wurden. Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn diese • in Komplexität vergleichbaren Dienstleistungen (vgl. Leistungsbeschreibung Abschnitt „1. Zu erbringende Aufgaben“) und • die Beachtung der zu beachtenden Vorschriften für Datenschutz, IT-Sicherheit und • ein Auftragsvolumen von mind. 800 Tickets/Monat • sowie den Nachweis, dass der Zugang per SSL-VPN-Verbindungen erfolgte. zum Gegenstand haben. Dies ist im Zweifel von den Bewerbern darzulegen und nachzuweisen. Die Referenzaufträge müssen bzgl. der Lieferung der Anlage in den letzten höchstens drei Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, mindestens zwei entsprechende Referenzen (Bezeichnung/Beschreibung Leistung und Angabe des Auftraggebers unter Nennung eines Ansprechpartners des Referenzgebers) vorzulegen. Aus der Referenzobjektbeschreibung muss zwingend die Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzobjektes mit der ausgeschriebenen Leistung hervorgehen sowie erkennbar sein, welche Leistungsteile der Bewerber/das jeweilige Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft hierbei selbst ausgeführt hat und welche Teile durch Nachunternehmer erbracht wurden. Die Vergabestelle ist berechtigt und verpflichtet, erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, falls ihr Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, die eine Neubewertung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde oder Gesetzestreue des betreffenden Bewerbers erforderlich machen (§ 122 GWB). Hinweis: 1. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. 2. Falls die Erfüllung nicht möglich ist (z.B. als „Newcomer“), führt dies NICHT automatisch zum Ausschluss vom Verfahren. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen und darzustellen, warum die personelle Leistungsfähigkeit trotzdem gegeben ist. Das entsprechende Beiblatt muss im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" mit Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgerechte Einzelfallprüfung der Eignung auf Basis der verschriftlichten Darstellung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast der Leistungsfähigkeit liegt beim Bewerber. Sollten Zweifel bestehen bleiben, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, dass der Bewerber über die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Geräte und Maschinen etc. verfügt und daher in der Lage ist, die geforderten Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, ei … ganz lesenErklärung, aus der ersichtlich ist, dass der Bewerber über die zur fach- und termingerechten Ausführung erforderlichen Geräte und Maschinen etc. verfügt und daher in der Lage ist, die geforderten Leistungen vollumfänglich zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende Auflistung (eindeutige Bezeichnung, Anzahl, technische Beschreibung/ Herstellerdatenblatt) der Geräte und technische Ausrüstung, welche für die vorgesehene Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, anzufertigen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Fehlende, bzw. unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben nach Aufforderung zur Einreichung der aufgeschlüsselten Liste können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bayerische Landesamt für Schule (LAS)
Anschrift
91710 Gunzenhausen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

300vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (52 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5cb80857-e57d-4e43-9e78-bea59bda955d.