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vergebenEU-weitLieferleistungen

Zeitvertrag Schutzbekleidung

Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle · Meißen, Sachsen

Aktenzeichen 2024-41-54.2.1.01veröffentlicht 29.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 716 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Meißen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate01.02.2025 – 31.12.2028
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Meißen01662, Landkreis Meißen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Warn-, Wetter-, Kälteschutz-, Forst-/Schnittschutzkleidung und Ausstattung, Arbeitsschutzbrillen und Hautschutzmittel
47 Monate–
2
Schutzschuhe
47 Monate–
3
Schlosserbekleidung
47 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
nein
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern III. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hie … ganz lesenAuch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern III. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne das diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bekanntmachung Bewerber und den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die"Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen. Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung. Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
nein
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern III. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hie … ganz lesenAuch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern III. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne das diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bekanntmachung Bewerber und den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die"Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen. Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung. Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1August Holder GmbH, Dresden2
2kein Zuschlag angegeben3
3Eyltex GmbH, Chemnitz2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 181 (Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0194acf9-581f-4715-9375-3b635d97a6a4.