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Zeitliche Ausweitung eines bestehenden öffentlichen Diensleistungsauftrages von Verkehrsdienstleistungen im SPNV in dem Teilnetz Kinzigtal für ein Jahr

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus, Hessen

Aktenzeichen Zeitliche Ausweitung eines bestehenden öffentlichen Diensleistungsauftrages von Verkehrsdienstleistungen im SPNV in dem Teilnetz Kinzigtal für ein Jahrveröffentlicht 20.12.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr15.12.2024 – 13.12.2025
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 99 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.12.2025
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Leistungen im Teilnetz Kinzigtal werden auf folgenden Strecken erbracht: Linie RE50: Frankfurt Hbf – Gelnhausen – Fulda (– Bebra), Linie RE5: Frankfurt Hbf – Gelnhausen – Fulda – Bebra, Linie RB51: Frankfurt Hbf – Gelnhausen – Wächtersbach (– Bad Soden-Salmünster).

Die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrags Teilnetz Kinzigtal wurde mit dem Bestandsbetreiber DB Regio AG Region Mitte um ein Jahr vom 15.12.2024 bis zum 13.12.2025 ausgeweitet. Die Betriebsaufnahme des neuen Verkehrs-Service-Vertrages findet nach erfolgter wettbewerblicher Vergabe (TED-Nr. 2021/S142-378067) am 14.12.2025 statt. Eine frühere Betriebsaufnahme des neuen Verkehrs-Service-Vertrages war aus nachfolgenden infrastrukturellen, betrieblichen und fahrzeugseitigen Gründen nicht möglich: Der Einsatz der im Teilnetz Kinzigtal aus kapazitativen und qualitativen Gründen erforderlichen Doppelstock-Triebwagen ist erst nach Abschluss der für das 3. Quartal 2025 vorgesehenen Bahnsteigverlängerung in Wirtheim möglich, da künftig im Frankfurter Hauptbahnhof keine Möglichkeit zum bedarfsgerechten Stärken und Schwächen der Umläufe besteht, so dass in Wirtheim auch längere Zugkonfigurationen halten können müssen. Die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 für das Fahrplanjahr 2026 geplanten Verschiebungen und Verdichtungen mehrerer Fernverkehrslinien verringern im Teilnetz Kinzigtal den Gestaltungsspielraum für überholungsfreie Trassen des Nahverkehrs, so dass die Ausschreibung eines komplexen mehrstufigen Betriebsprogramms durch die Betriebsaufnahme im Dezember 2025 vermieden werden konnte. Aufgrund der Fahrzeuganzahl und der Auslastungssituation war den in Frage kommenden Fahrzeugherstellern in dem bis zur Betriebsaufnahme verbleibenden Zeitraum eine fristgerechte Auslieferung der Neufahrzeuge nicht möglich.

Der Auftraggeber ging davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im Teilnetz Kinzigtal aufgrund der Anforderungen an das Fahrzeug- und Betriebskonzept, der Größe des Teilnetzes und der kurzen Vertragslaufzeit nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG Region Mitte, als Auftragnehmer in Frage kam. So verfügt DB Regio über die für die Leistungserbringung benötigten 95 eigenen Doppelstockwagen und 28 Loks. Außerdem betreibt die DB Regio eine eigene Werkstatt im Teilnetz Kinzigtal für die betriebsnahe Instandhaltung der im Teilnetz Kinzigtal eingesetzten Fahrzeuge. Daher nahm der Auftraggeber an, dass aus mehreren Sachgründen heraus eine zeitliche Ausweitung des Verkehrs-Service-Vertrages nach § 132 Abs. 2 Nr. 2a GWB gerechtfertigt war.

Die einjährige Ausweitung des bestehenden Dienstleistungsauftrages mit dem Bestandsbetreiber DB Regio AG Region Mitte war letztlich erforderlich, um die öffentliche Verkehrsbedienung ohne Unterbrechung der Verkehrsdienste bis zum Fahrplanwechsel am 13.12.2025 sicher zu stellen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2024
Vertragsende
13.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 1 und 2 GWB haben folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne … ganz lesen§ 135 Absatz 1 und 2 GWB haben folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die fiktiven Angaben zum Wert der Ausschreibung in Ziffer 6.1.2 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diese Stelle eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus
Website
rmv.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 602 (Schienentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (110 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f4f804a-910f-47f6-bc26-40868bf07991.