Zählerablesung
RheinEnergie AG -L- · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 E66283653veröffentlicht 29.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2028
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Köln50823, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:15 Uhrvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Heute
Beschreibung
Die RheinEnergie AG beabsichtigt die Turnusablesung, inkl. der Schachtablesung von Strom (SLP)-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern im rollierenden und Stichtagsverfahren in den Ablesegebieten „Netzgebiet der Rhein Netz Gesellschaft mbH, sowie den Netzgebieten 2 und 3 der Westnetz GmbH.
Gegenstand nach CPV
- 65500000ZählerablesungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 2 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: "Formular Unternehmensselbstauskunft" 2.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: "Formular Selbsterklärung Zuverläs … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: "Formular Unternehmensselbstauskunft" 2.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: "Formular Selbsterklärung Zuverlässigkeit" 3.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: " Formular Vertraulichkeitserklärung" 4.) Formular "Eigenerklärung EU- Sanktionspaket"- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: 2 Jahre Vertragsdauer mit Option auf Verlängerung 2x 1 Jahr
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung2 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Detaillierte Beschreibung in der Leistungsbeschreibung.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- RheinEnergie AG -L-, Parkgürtel 24, 50823 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
„Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, D-50667 Köln, zuständig. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein N … ganz lesenkürzer
„Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, D-50667 Köln, zuständig. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Parkgürtel 24, 50823 Köln
- Website
- rheinenergie.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d36c88d-a169-4c0d-b8d9-12ec21c03a43.