WRRL-Befischung 2024-2026
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 1veröffentlicht 21.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 33 Monate
- 20.03.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 49
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.
- Abschleppleistungen und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen für die Stadtgebiete Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop und DattelnPolizeipräsidium Recklinghausen · RecklinghausenFrist 07.12.2026
- Postdienstleistungen für die Dienststellen der Stadtverwaltung Marl einschließlich JobcenterStadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle · MarlFrist 01.12.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
- Glas-und Fensterreinigung in Immobilien der Stadt GladbeckStadt Gladbeck ZVST · GladbeckFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (344 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 33 Monate20.03.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 49Angebot auf bis zu 49, Zuschlag höchstens 49 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45659, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Im Zuge des WRRL-Monitorings sollen in den Jahren 2024-2026 Fischbestandserhebungen anhand von Elektrobefischungen durchgeführt werden. Die Befischungen umfassen jeweils eine Erhebung der Gesamtfischfauna anhand einer repräsentativen Elektro-Streckenbefischung, die Erfassung der Ergebnisse in einem Feldprotokoll sowie anschließend die digitale Erfassung der Daten in der Fischinfo-Datenbank und die Abgabe eines digitalen Belegfotos. Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Lose49 Lose · Angebot auf bis zu 49 · Zuschlag höchstens 49 je Bieter
Alle 49 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Los 1 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 3 | Los 2 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 4 | Los 3 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 5 | Los 4 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 6 | Los 5 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 7 | Los 6 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 8 | Los 7 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 9 | Los 8 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 10 | Los 9 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 11 | Los 10 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 12 | Los 11 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 13 | Los 12 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 14 | Los 13 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 15 | Los 14 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 16 | Los 15 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 17 | Los 16 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 18 | Los 17 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 19 | Los 18 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 20 | Los 19 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 21 | Los 20 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 22 | Los 21 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 23 | Los 22 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 24 | Los 23 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 25 | Los 24 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 26 | Los 25 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 27 | Los 26 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 28 | Los 27 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 29 | Los 28 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 30 | Los 29 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 31 | Los 30 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 32 | Los 31 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 33 | Los 32 im Jahr 2025 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 34 | Los 33 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 35 | Los 34 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 36 | Los 35 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 37 | Los 36 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 38 | Los 37 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 39 | Los 38 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 40 | Los 39 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 41 | Los 40 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 42 | Los 41 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 43 | Los 42 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 44 | Los 43 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 45 | Los 44 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 46 | Los 45 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 47 | Los 46 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 48 | Los 47 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 49 | Los 48 im Jahr 2026 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
| 50 | Los 49 im Jahr 2024 Es werden insgesamt 49 Lose von ca. 22 bis 36 Probestellen gebildet. Ein Los umfasst dabei nur den Zeitraum von einem Befischungsjahr. Die Lose 1-17+49 umfassen das Befischungsjahr 2024, die Lose 18-32 umfassen das Befischungsjahr 2025 und die Lose 33-48 umfassen das Befischungsjahr 2026. Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.12.2026. Die Befischungen müssen jeweils im Zeitraum vom 01. August bis 15. Oktober eines Jahres durchgeführt werden. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Cyprinidengewässer unter vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber bis Ende Oktober befischt werden. | 33 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
- Kriterium
Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechne … ganz lesenkürzer
Skontoabzug Der Bieter muss in den Leistungsverzeichnissen angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt (Höhe und Zahlungsziel). Eine Skontogewährung wird bei der Wertung positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzuges neu berechnet. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt.- Kriterium
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das … ganz lesenkürzer
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister (ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt). b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)- Kriterium
1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - … ganz lesenkürzer
1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. 2) Anlage 2 "Leistungsfähigkeit" mit folgenden Angaben, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Angabe der Befischungsteams (Tabelle 1), - Angabe der fischereilichen Erfahrungen der angegebenen Anodenführer/innen (ein Elektrofischer pro Team muss eine mind. dreijährige Berufserfahrung bei der Erhebung von WRRL-Daten sowohl im Mittelgebirge als auch im Tiefland nachweisen können) (Tabelle 2), - Referenzliste des Büros/Bieters - mind. eine Referenz für Befischungen des EU-WRRL-Monitorings der letzten vier Jahre (es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann) (Tabelle 3), - Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Darstellung der technischen Ausrüstung - Befischungsgeräte und Boote, Tabelle 4 und 5), Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden. 3) Für alle eingesetzten und in Tabelle 1 der Anlage 2 genannten Anodenführer/innen muss eine Kopie des Bedienungsscheins mit dem Angebot eingereicht werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungst … ganz lesenkürzer
Leistung: Erfahrungswerte des LANUV NRW haben gezeigt, dass ein Befischungsteam gem. Definition in der Leistungsbeschreibung maximal zwei Lose je Befischungsjahr bearbeiten kann. Aus diesem Grund wird die Zahl der Zuschläge für einen Bieter auf höchstens zwei Lose je Befischungsjahr je Befischungsteam begrenzt. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, wie viele Befischungsteams insgesamt zur Verfügung stehen werden (s. Anlage 2 Leistungsfähigkeit) und dies auch bei seiner Angabe im Formblatt "Anzahl Lose" berücksichtigen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1FLARLVE Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
- Kontakt
- vergabestelle@
lanuv.nrw.de - Auskünfte
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWvergabestelle@
lanuv.nrw.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von CMK5T Multigas-Prüfgasgeneratoren23.04.2025 · 1 Angebot
- RV Phytoplankton 2025-202717.04.2025
- Mikrowellen-Aufschlussgerät01.04.2025
- Rahmenvereinbarung für die Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter04.03.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0a4cbfd-9d62-41a6-a5b2-eb0f2ea5164f.