Workflowgesteuertes Informations- und Bestellsystem für das DESY in Hamburg und Zeuthen
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 4101020veröffentlicht 24.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) ist eine Forschungseinrichtung der Helmholtz-Gemeinschaft mit Standorten in Hamburg und Zeuthen. DESY betreibt naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und wird über Fördermittel finanziert. Als Fördermittelempfänger ist DESY bei der Beschaffung an das Vergaberecht gebunden. DESY hat aufgrund bisheriger Systemdefizite zur Implementierung eines neuen workfloworientierten Beschaffungssystems entschieden. Es soll eine externe Lösung beschafft werden, die die Bearbeitung von Beschaffungsvorgängen im SAP/ERP umsetzen kann. Weitere Einzelheiten enthalten die Beschreibung der Beschaffung in dieser EU-Bekanntmachung sowie die Leistungsbeschreibung (Lastenheft), die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. Das zu beschaffende System muss SAP S/4 Hana fähig sein und wird aktuell in das bestehende SAP/ERP, EHP8 FOR SAP ERP 6.0 implementiert.
Beschreibung des Loses
Implementierung einer Beschaffungssoftware mit Unterstützung eines externen Dienstleisters zur software- bzw. systemtechnischen Optimierung der Beschaffungsprozesse im Rahmen des als Lastenheft definierten Anforderungskatalogs: Die Beschaffung umfasst die entsprechende Software und die Implementierung im Rahmen eines Projektes. Mit der Ausführung ist am 1. März 2025, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu beginnen und spätestens am 31. August 2025 zu beenden. Das Lastenheft ist in den Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. Software zur Erfassung von Bedarfsmeldungen inkl. Workflowsteuerung, Genehmigungsübersicht und Sicht der SAP/ERP Belege zum Vorgang: - Konzeption und Implementierung von komplexen kundenindividuellen Validierungen auf der Erfassungsoberfläche oder beim Absenden des Warenkorbes; Abbildung der entsprechenden Bedarfsgenehmigung und Anpassungen im System: - Konzeption und Implementierung komplexer Genehmigungswege, -funktionen und Workflowsteuerungen; Abbildung von internen Lagerbestellungen / Materialreservierungen: - Anbindung von Fremdsystemen per Schnittstelle oder E-Mail-Ausgang an Funktionspostfach; Monitoring des Warenkorbs: - Die Software muss eine Budgetbindung bei der Erstellung des Warenkorbs abbilden können - Einsicht aller erstellten Warenkörbe oder der Warenkörbe, zu deren Einsicht ein Bearbeiter berechtigt ist - Einrichtung und Bereitstellung des SAP Fiori Launchpads - Implementierung von Aspekten im SAM Modul MM oder Berechtigungsanpassungen; Projektleistungen: - mind. 5 vierstündige Workshops zum Abgleich der Anforderungen - Konzeption inkl. Beschreibung kundenindividueller Abweichungen vom Master auf Basis der Workshop-Ergebnisse - Implementierung des Produktes - Tests - Schulungen - Dokumentation - Produktivsetzung (inkl. Anlaufbetreuung). Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung (Lastenheft), die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. Mit dem Angebot werden entsprechende Konzepte abgefordert.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Die Bewerbungsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Ze … ganz lesenkürzer
Die Bewerbungsunterlagen können unter der in dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen: PL1: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung, zur Größe des Unternehmens und zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL3 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.- Kriterium
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zu … ganz lesenkürzer
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung von elektronischen Bestellsystemen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich DESY für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen- Kriterium
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige) in den letzten 3 Jahren. TL2: Angabe von Referenzprojekten über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den … ganz lesenkürzer
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige) in den letzten 3 Jahren. TL2: Angabe von Referenzprojekten über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren. Vergleichbar sind realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines workflowgesteuerten Beschaffungssystems in deutscher Sprache (Projektsprache und Sprache der Software = Deutsch) in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder Universitäten Mindestanforderung zu TL2: Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, bei denen ein workflowgesteuertes Beschaffungssystem mit der Projektsprache Deutsch in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder Universitäten in ein bestehendes SAP-System auf Basis der Fiori App mit mindestens 200 Endnutzern des Beschaffungssystems integriert wurde. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen und nicht vor mehr als drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. DESY behält sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.- Kriterium
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind ausschließlich die Referenzen (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der Referenzen werden die unter TL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen, sofern ggf. die Mindestanforderungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründ … ganz lesenkürzer
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind ausschließlich die Referenzen (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der Referenzen werden die unter TL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen, sofern ggf. die Mindestanforderungen erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Insgesamt können bei der Bewertung der Referenzen maximal 1.000 Punkte erzielt werden. Die Nachweise PL und WL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbare Punktzahl wird mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert: - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 10% oder 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftrag enthält Optionen (Wartungsleistungen und Supportleistungen). Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Die Bewerber müssen eine Datenschutzerklärung vorlegen. Ein entsprechendes Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. 2. Die Leistung ist am 1. März 2025, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu beginnen und bis zum 31. August 2025 zu vollenden. 3. … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Die Bewerber müssen eine Datenschutzerklärung vorlegen. Ein entsprechendes Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. 2. Die Leistung ist am 1. März 2025, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu beginnen und bis zum 31. August 2025 zu vollenden. 3. Das Projekt ist durch die Projektleitung und Projektmitarbeitenden in deutscher Sprache (Sprachlevel C2) auszuführen. Die Schulungsunterlagen sind ebenfalls in deutscher Sprache zu erstellen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5M2F 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlic … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5M2F 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Zeitpunkt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gestellt werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zurückzuziehen, zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg, Zeuthen oder als Videokonferenz stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des DESY zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Notkestraße 85, 22607 Hamburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (11 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
- Herzum Software Srl Unipersonale2 Zuschläge
- ISO Software Systeme GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed9d4565-56eb-4692-8e3a-14dbb5913c66.