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WLF Wkbg

Stadt Waldkraiburg · Waldkraiburg, Bayern

Aktenzeichen WLF Wkbgveröffentlicht 02.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 666 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mühldorf a. Inn.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Bayern (38 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Wochen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 148 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Bewertungskriterien40 %
  • Reparatur und Wartung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Waldkraiburg
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 15:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 15:01 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

WLF in 2 Losen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell

Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt ein bestehendes Wechselladerfahrzeug (WLF) Ersatz zu beschaffen. Bei dem neuen Fahrzeug soll es sich nach Norm um ein Fahrzeug DIN 14505 - WLF - 26/6900 - 1570 auf Straßenfahrgestell mit Dieselmotor handeln. Das WLF besteht aus einem auf dem Fahrgestell aufgebauten Fahrerhaus, geeignet zur Aufnahme von zwei Personen, und einem fest montierten Abrollkipper-System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern dient. Dabei muss es sich um das nach DIN 30722-1 definierte System 1570 handeln, welches für Abrollbehälter verschiedener Längen bis zu einer Gesamtaußenlänge von 6.900 mm geeignet ist. Das Fahrgestell ist als 3-Achs-Fahrgestell mit lenk- und liftbarer Nachlaufachse auszuführen. Ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse ist vorzusehen. Das WLF wird in zwei Losen vergeben: - Los 1 stellt das Fahrgestell dar, - Los 2 den Abrollkipper- sowie den feuerwehrtechnischen Aufbau. Die Beladung ist ebenfalls vom Auftragnehmer des Los 2 zu liefern.

20 Wochen–
2
Ausbau und Beladung

Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt ein bestehendes Wechselladerfahrzeug (WLF) Ersatz zu beschaffen. Bei dem neuen Fahrzeug soll es sich nach Norm um ein Fahrzeug DIN 14505 - WLF - 26/6900 - 1570 auf Straßenfahrgestell mit Dieselmotor handeln. Das WLF besteht aus einem auf dem Fahrgestell aufgebauten Fahrerhaus, geeignet zur Aufnahme von zwei Personen, und einem fest montierten Abrollkipper-System, das zum Transport, Kippen und Absetzen von austauschbaren Abrollbehältern dient. Dabei muss es sich um das nach DIN 30722-1 definierte System 1570 handeln, welches für Abrollbehälter verschiedener Längen bis zu einer Gesamtaußenlänge von 6.900 mm geeignet ist. Das Fahrgestell ist als 3-Achs-Fahrgestell mit lenk- und liftbarer Nachlaufachse auszuführen. Ein zuschaltbarer hydraulischer Zusatzantrieb auf der Vorderachse ist vorzusehen. Das WLF wird in zwei Losen vergeben: - Los 1 stellt das Fahrgestell dar, - Los 2 den Abrollkipper- sowie den feuerwehrtechnischen Aufbau. Die Beladung ist ebenfalls vom Auftragnehmer des Los 2 zu liefern.

20 Wochen–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,5Angebotspreis brutto inkl. Nachlass
Qualität
BewertungskriterienGewichtung (dezimal, genau) 0,4s. Anlagen AV_1 und AV_2 und AV_16
Qualität
Reparatur und WartungGewichtung (dezimal, genau) 0,1gem. Anlage AV_10, AV_11 und AV_16

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung jeweils pro Los über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das den Referenzauftrag durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers i … ganz lesenEigenerklärung jeweils pro Los über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das den Referenzauftrag durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzauftrag, - der Auftragsbezeichnung, - der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und er-brachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn für jede Referenzfolgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt es sich bzgl. - Los 1 um eine Referenz über die Lieferung eines Wechselladerfahrzeugfahrgestells, - Los 2 um eine Referenz über die Lieferung eines Wechselladerfahrzeugausbaus, einschl. Montage auf das Fahrgestell und der Beladung. 2. Die Leistung wurde jeweils für jedes Los innerhalb der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023) an den Auftraggeber übergeben. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen er-füllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den/Eignung (Anlage AV_4) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Referenzblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung der Referenz gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), wer-den diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_4) verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Kriterium
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Anlage AV_2 je Los beschrieben oder vergleichbar) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023), in EUR netto. … ganz lesenEigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage AV_1 sowie im Leistungsverzeichnis Anlage AV_2 je Los beschrieben oder vergleichbar) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023), in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Kriterium
Aktuell gültiger auf den Bieter ausgestellter Nachweis über ein zertifiziertes Managementsystem für Qualität nach DIN EN ISO 9001. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
08.01.2025, 15:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksich-tigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses un-verzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen-dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Informati-on nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftrag-geber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5RL0

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

44Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

859vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (754 Lose mit Angabe)
479.654 €Zuschlagswert im Median
298.925 € – 597.788 €mittlere Hälfte, 467 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb445a29-6019-4895-8f9c-160d9c35e0c4.