Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Modellvorhaben nach § 65d SGB V

GKV-Spitzenverband K.d.ö.R. · Berlin, Berlin

Aktenzeichen L01veröffentlicht 19.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
521 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der GKV-Spitzenverband fördert seit dem 1. Januar 2017 im Rahmen von Modellvorhaben nach § 65d SGB V Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Gleichzeitig lautet der gesetzliche Auftrag, im Rahmen einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation geeignete Therapieformen sowie deren Organisation und Finanzierungsmöglichkeiten zu bewerten. Diese wissenschaftliche Begleitevaluation wurde im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens der Technischen Universität Chemnitz übertragen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zur Laufzeit der Modellvorhaben soll vorliegend der Vertrag über die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation an die verlängerte Laufzeit angepasst werden.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Bundesgesetzgeber den § 65d in das SGB V aufgenommen. Hiernach ist durch den GKV-Spitzenverband ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Prävention und Behandlung pädophiler Sexualstörungen aufzulegen. Nachdem die Laufzeit der Modellvorhaben ursprünglich für einen Zeitraum von fünf Jahren (01.01.2018 – 31.12.2022) festgelegt war, hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) über eine Änderung des § 65d SGB V festgelegt, dass die Förderdauer der Modellvorhaben ab dem 01. Januar 2023 bis zum bis zum 31. Dezember 2025 um drei Jahre verlängert wird, um Corona-bedingte Effekte auf den Erkenntnisgewinn insbesondere auch für die Begleitforschung auszugleichen. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) hat der Bundesgesetzgeber über eine erneute Änderung des § 65d SGB V festgelegt, dass die Förderdauer der Modellvorhaben ab dem 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 um weitere zwei Jahre verlängert wird, um dem hohen Spezialisierungsgrad der Modellvorhaben gerecht zu werden und den bisherigen Erkenntnisgewinn durch eine umfassendere Datengrundlage zu vertiefen. Die Begleitforschung soll im Rahmen des gesetzlichen Auftrages in einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation geeignete Therapieformen, sowie deren Organisation und Finanzierungsmöglichkeiten bewerten. Nach Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens beauftragte der GKV-Spitzenverband hiermit die Technische Universität Chemnitz. Das Ziel der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation durch die Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Chemnitz bleibt auch im Rahmen der Verlängerung der Modellvorhaben die Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz zur Wirksamkeit der Therapieangebote unter Berücksichtigung der Besonderheiten der pädophilen Sexualstörungen. Zur Erreichung dieses Ziels ist daher eine abbruchsfreie wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sicherzustellen. Um eine kontinuierliche Evaluation und damit eine möglichst vollständige Datenbasis über die Gesamtlaufzeit der Modellvorhaben zu gewährleisten, soll der Vertrag mit der Technischen Universität Chemnitz verlängert werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes g … ganz lesen§ 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
GKV-Spitzenverband K.d.ö.R.
Anschrift
10117 Berlin
Kontakt
vergabestelle@gkv-spitzenverband.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vorabinformation Direktvergabe

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 470adec0-49ed-4cf3-bd31-05075d1871ad.