Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg
Aktenzeichen Vergabenummer: L25WP11510veröffentlicht 11.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 11 Monate
- 15.11.2024 – 31.10.2025
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Externe Baumkontrolle B- und L-Straßen SM Eberswalde 2027Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde · HoppegartenFrist 08.12.2026
- Verkehrssicherungsmaßnahmen an kommunalen BäumenStadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen NeuendorfFrist 12.11.2026
- Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage WerderWasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland · Werder (Havel)Frist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 11 Monate15.11.2024 – 31.10.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Senftenberg01968, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlmbv-einkauf.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Prüfungsansatz und Methodik sowie Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort 50 % Bewertung des Prüfungsansatzes und der Methodik sowie der Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über lmbv-einkauf.de
- Bindefrist endetvor 25 Monaten74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2025
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Übernahme von Leistungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der LMBV zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das jeweilige Geschäftsjahr nach den §§ 316 ff. HGB, kurz Jahresabschlussprüfung. Über die Jahresabschlussprüfung ist nach § 321 HGB in einem Prüfungsbericht zu berichten. Der Prüfungsbericht ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. Düsseldorf (IDW PS 450 n.F.) zu fertigen. . Folgende Erweiterungen des Prüfungsauftrages ergeben sich: - Der Prüfungsauftrag wird dahingehend konkretisiert, dass bei der Jahresabschlussprüfung die jahresabschlussrelevanten Vorschriften des Haushaltsrechts über die Mittelverwendungskontrolle und das Finanzstaut der LMBV zu beachten sind. - Der Prüfungsauftrag wird jeweils entsprechend § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert. - Erfahrungsgemäß wird auf Empfehlung des Aufsichtsrats im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG jährlich zusätzlich ein gesonderter Prüfungsschwerpunkt festgelegt. - Der Prüfungsbericht ist um einen besonderen Erläuterungsteil zu ergänzen, in dem weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses der LMBV dargestellt werden. - Im Prüfungsbericht erfolgt auch eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LMBV. . Im Jahr der Neu-Beauftragung hat eine gesonderte Prüfung gemäß PS 205 bzw. ISA [DE] 510 bezogen auf den vorherigen Jahresabschluss (hier 2023) zu erfolgen. Die Kosten für den erweiterten Aufwand aufgrund dieser Erstprüfung bezogen auf den Vorjahresabschluss sind einzukalkulieren. . Des Weiteren sind jährliche Kosten für die Bereitstellung einer entsprechenden Datei im Format XML zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger in die Kalkulation einzubeziehen. . Ab dem Jahresabschluss 2025 ist auch die im Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b HGB in der jeweils gültigen Fassung (Bericht zur Nachhaltigkeit) nach den dann bestehenden Anforderungen zu prüfen. Grundlage dafür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ihren delegierten Rechtsakten. Neben der CSRD-Berichterstattung hat auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung stattzufinden. Die Prüfung hat sich demnach auf die Berichterstattung auf der Grundlage der in deutsches Recht umgesetzten CSRD-Richtlinie sowie der EU-Taxonomie-Verordnung zu erstrecken. . Gegenstand des Vertrages ist darüber hinaus die Übernahme von Leistungen zur Prüfung der an die Mitglieder der Geschäftsführung der LMBV, an die Prokuristen der LMBV, an den Leiter der Bund-Länder-Geschäftsstelle („aktive leitende Angestellte“) sowie an die ehemaligen Geschäftsführer, Generalbevollmächtigten und Prokuristen („ehemals leitende Angestellte“) gewährten Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Sonderzahlungen, kurz „Bezügeprüfung“. . Über die Bezügeprüfung ist in einem Prüfungsbericht zu berichten. Dieser Bericht ist zeitnah zum testierten Jahresabschluss vorzulegen; als Frist der Vorlage des Prüfungsberichts gilt somit Mitte Juni nach dem jeweiligen Bilanzstichtag.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vertrages ist die Übernahme von Leistungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der LMBV zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das jeweilige Geschäftsjahr nach den §§ 316 ff. HGB, kurz Jahresabschlussprüfung. Über die Jahresabschlussprüfung ist nach § 321 HGB in einem Prüfungsbericht zu berichten. Der Prüfungsbericht ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. Düsseldorf (IDW PS 450 n.F.) zu fertigen.
Folgende Erweiterungen des Prüfungsauftrages ergeben sich: - Der Prüfungsauftrag wird dahingehend konkretisiert, dass bei der Jahresabschluss-prüfung die jahresabschlussrelevanten Vorschriften des Haushaltsrechts über die Mittelverwendungskontrolle und das Finanzstaut der LMBV zu beachten sind. - Der Prüfungsauftrag wird jeweils entsprechend § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert. - Erfahrungsgemäß wird auf Empfehlung des Aufsichtsrats im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG jährlich zusätzlich ein gesonderter Prüfungsschwerpunkt festgelegt. - Der Prüfungsbericht ist um einen besonderen Erläuterungsteil zu ergänzen, in dem weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des J Jahresabschlusses der LMBV dargestellt werden. - Im Prüfungsbericht erfolgt auch eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LMBV. . Im Jahr der Neu-Beauftragung hat eine gesonderte Prüfung gemäß PS 205 bzw. ISA [DE] 510 bezogen auf den vorherigen Jahresabschluss (hier 2023) zu erfolgen. Die Kosten für den erweiterten Aufwand aufgrund dieser Erstprüfung bezogen auf den Vorjahresabschluss sind einzukalkulieren. . Des Weiteren sind jährliche Kosten für die Bereitstellung einer entsprechenden Datei im Format XML zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger in die Kalkulation einzubeziehen. . Ab dem Jahresabschluss 2025 ist auch die im Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b HGB in der jeweils gültigen Fassung (Bericht zur Nachhaltigkeit) nach den dann bestehenden Anforderungen zu prüfen. Grundlage dafür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ihren delegierten Rechtsakten. Neben der CSRD-Berichterstattung hat auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung stattzufinden. Die Prüfung hat sich demnach auf die Berichterstattung auf der Grundlage der in deutsches Recht umgesetzten CSRD-Richtlinie sowie der EU-Taxonomie-Verordnung zu erstrecken. . Gegenstand des Vertrages ist darüber hinaus die Übernahme von Leistungen zur Prüfung der an die Mitglieder der Geschäftsführung der LMBV, an die Prokuristen der LMBV, an den Leiter der Bund-Länder-Geschäftsstelle („aktive leitende Angestellte“) sowie an die ehemaligen Geschäftsführer, Generalbevollmächtigten und Prokuristen („ehemals leitende Angestellte“) gewährten Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Sonderzahlungen, kurz „Bezügeprüfung“. . Über die Bezügeprüfung ist in einem Prüfungsbericht zu berichten. Dieser Bericht ist zeitnah zum testierten Jahresabschluss vorzulegen; als Frist der Vorlage des Prüfungsberichts gilt somit Mitte Juni nach dem jeweiligen Bilanzstichtag.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Prüfungsansatz und Methodik sowie Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort 50 % Bewertung des Prüfungsansatzes und der Methodik sowie der Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort35 %: Prüfungsansatz und Methodik . a) Aufstellung eines aussagefähigen Prüfungskonzepts, das inhaltlich, zeitlich und preislich zu strukturieren ist. . b) Darstellung der Vorgehensweise zur Prüfung der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung von Kriterien, wie Fragen zu erforderlichen Wesentlichkeitsprüfungen, zur Prozessbeschreibung im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, zur Vollständigkeit, zu Datengenerierung/-haltung sowie zu Taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten. . Punkteverteilung: - keine verwertbaren Aussagen: 0 Punkte - Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllt: 1 Punkt - Anforderungen erfüllt: 3 Punkte - Anforderungen übererfüllt: 5 Punkte . Erreicht ein Bieter 0 Punkte, führt dies zu seinem Ausschluss. . 15 %: Anzahl von erfahrenen Prüfern vor Ort . Als erfahrener Prüfer ist eine Mindestätigkeit im steurberatenden/wirtschaftsprüfenden Bereich von mindestens drei Jahren anzusehen. Der Prüfer sollte mit Prüfungen im öffentlichen Bereich vertraut sein. . Punkteverteilung: . - keine erfahrenen Prüfer vor Ort: 0 Punkte - ein bestellter Wirtschaftsprüfer vor Ort: 1 Punkt - zwei erfahrene Prüfer vor Ort (davon ein bestellter Wirtschaftsprüfer): 3 Punkte - drei erfahrene Prüfer vor Ort (davon ein bestellter Wirtschaftsprüfer) oder zwei bestellte Wirtschaftsprüfer vor Ort: 5 Punkte . Erreicht ein Bieter 0 Punkte, führt dies zu seinem Ausschluss.
- Preis
- Preis 50 % - Interpolation gemäß Nutzwertanalyse, - Zuschlag auf 5 Punkte bezogen, - Angebotspreis Bewertung: 5 Punkte = min. zulässiges Angebot und 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten zulässigen Angebotes.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - Eintragung in das Berufs- und Handelsregiste … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - Eintragung in das Berufs- und Handelsregister dieses Staates oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung. . Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Geforderte Erklärungen und Nachweise sind jeweils mit einem digitalen Exemplar (PDF-Format) einzureichen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.- Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen . - (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 5 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) . - (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz für Wirtschaftsprüferleistungen der letzten 5 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) bei einem öffentlichen Auftraggeber . - Vorlage von Bilanzen und oder Bilanzauszügen - Negativbescheinigung vom Finanzamt . - Nachweise einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind,: a) für Personenschäden : 3.000.000 € b) für sonstige Schäden 250.000 € bis zu einem Objektwert von 3 Mio. € Ab einem Objektwert größer 3 Mio. € ist eine Mindestdeckungssumme für sonstige Schäden in Höhe von 10 % des Objektwertes nachzuweisen. . Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. . Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren anzugeben, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung. . Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle: - eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und - der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindeslohngesetzt § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt, . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission) . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. . - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten. - Erklärung PCGK (Public Corporate Governance Kodex) - Nachweis der Anerkenntnis als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer-Gesellschaft - Nachweis der Zulassung des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft als gesetzlicher Abschlussprüfer- Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstle … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, (siehe auch: Möglicherweise geforderte Mindeststandards). . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. . Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen: - 3 Referenzen zur Durchführung der im Leistungsumfang beschriebenen Prüfungserweiterungen bei öffentlichen Auftraggebern in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung. - mindestens 3 Referenzen über durchgeführte Prüfungen nach § 53 HGrG mit einer Bilanzsumme von Unternehmen von jeweils > 50 Mio. € in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung. . Die Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich. Die Referenzen müssen prüffähige Angaben enthalten (Auftragsbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum und Leistungsumfang). .- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.10.2026, vom 01.11.2026 bis 31.10.2027 und vom 01.11.2027 bis 31.10.2028 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt jährlich bis spätestens 31.10. des entsprechenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der … ganz lesenkürzer
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.10.2026, vom 01.11.2026 bis 31.10.2027 und vom 01.11.2027 bis 31.10.2028 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt jährlich bis spätestens 31.10. des entsprechenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Option erfolgt unter den nachfolgenden Bedingungen: - der LMBV stehen ausreichend gestellte Mittel für die Honorarbegleichung zur Verfügung, insbesondere betreffend der Erweiterungen des Prüfungsauftrages, - zufriedenstellende Leistungserbringung sowie - keine erheblichen Abweichungen zu den angenommenen Anforderungen zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 289b HGB in der jeweils gültigen Fassung (Bericht zur Nachhaltigkeit). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- lmbv-einkauf.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 74 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die entschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: - Wirtschaftsprüferordnung - Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer - Handelsgesetzbuch (inkl .§ 319a) Für den Fall der Beauftragung ist der PCGK - Public Corporate Governance Kodex zu beachten.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufg … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der LMBV. . Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Prüfungskonzepts, der Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort sowie dem Angebotspreis … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der LMBV. . Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Prüfungskonzepts, der Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Pürfungsansatz und Methodik" zu 35 % und das Kriterium "Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort" zu 15 % gemäß der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Punktebewertung ein. Es erfolgt keine Vergütung des eingereichten Prüfungskonzepts seitens der LMBV. Das Kriterium "Angebotspreis" geht zu 50 % in die Gesamtbewertung ein, gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Zuschlag". Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird. . Es ist eine Gesamtpunktzahl von maximal 500 zu erreichen. . Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - ausgefülltes Preisblatt mit Stundenumfängen und -sätzen - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend)- Hinweis
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Prüfungskonzepts, der Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Pürfungsansatz und Methodik" zu 35 % und das Kriterium " … ganz lesenkürzer
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Prüfungskonzepts, der Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Pürfungsansatz und Methodik" zu 35 % und das Kriterium "Anzahl der erfahrenen Prüfer vor Ort" zu 15 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag dargestellten Punktebewertung ein. Es erfolgt keine Vergütung de eingereichten Prüfungskonzepts seitens der LMBV. Das Kriterium "Angebotspreis" geht zu 50 % in die Gesamtbewertung ein, gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Zuschlag". Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird. . Es ist eine Gesamtpunktzahl von maximal 500 zu erreichen. . Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - ausgefülltes Preisblatt mit Stundenumfängen und -sätzen - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg
- Website
- lmbv.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Unternehmensberatung Ratzlaff7 Zuschläge
- manus ordinans Unternehmensberatung Anett Lommatzsch7 Zuschläge
- meilenstein gmbh7 Zuschläge
- Frank Heyduck Gründungsberatung6 Zuschläge
- Gründungs-& Unternehmensberatung Stefan Wahl6 Zuschläge
- Maile GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 344aae5b-cd2a-4ad7-9e30-be6d95f37a74.