Winterdienstleistungen an Schulen und Verwaltungsgebäuden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 10.71.500.1010-035veröffentlicht 30.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 442 Tsd. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 30 Monate
- 01.11.2027 – 30.04.2030
- Lose
- 6
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 42 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 442 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 30 Monate01.11.2027 – 30.04.2030
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neubrandenburg17042, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 12 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
Beschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vergibt Winterdienstleistungen an Schulen und öffentlichen Gebäuden. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Waren Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen. | 30 Monate | 35.669 € |
| 2 | Neustrelitz Es werden Winterdienstleistungen an 8 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen. | 42 Monate | 205.322 € |
| 3 | Malchin Es werden Winterdienstleistungen an 6 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen. | 42 Monate | 61.896 € |
| 4 | Demmin Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen. | 42 Monate | 106.154 € |
| 5 | Friedland Es werden Winterdienstleistungen an einem Objekt vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen. | 42 Monate | 19.447 € |
| 6 | Altentreptow Es werden Winterdienstleistungen an 2 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen. | 42 Monate | 13.018 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisGewichtung (Punkte, genau) 100Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die Eintragungen des Bieters in dem zum angebotenen Los zugehörigen Preisblatt. Beim Wertungspreis wird eine fiktive Zahl von Einsätzen zuzüglich der Vorhaltepauschale berücksichtigt. Es werden insgesamt 8 Einsätze Streuen und 7 Einsätze Streuen und Räumen je Vertragsjahr angenommen. Es handelt sich hier um eine fiktive Annahme, die sich zwar aus Erfahrungen der vergangenen Jahre ergaben, jedoch nur der Vergleichbarkeit dienen und keinen Anspruch auf Erfüllung begründen. Die vom Bieter angebotenen Preisanpassungen werden ebenfalls beim Wertungspreis berücksichtigt. Maßgeblich ist somit die Gesamtsumme (brutto) über den gesamten Vertragszeitraum je Los.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2027
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemach … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz … ganz lesenkürzer
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Absatz 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXVHYRQYTTQ52HZM# Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Lavette GmbH, Münster | 3 |
| 2 | Lavette GmbH, Münster | 3 |
| 3 | LA.14 UG (haftungsbeschränkt), Berlin | 3 |
| 4 | LA.14 UG (haftungsbeschränkt), Berlin | 3 |
| 5 | Lavette GmbH, Münster | 4 |
| 6 | Lavette GmbH, Münster | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg
- Kontakt
- vergabestelle@
lk-seenplatte.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Mecklenburg-Vorpommern (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- FAM Facility-Service GmbH2 Zuschläge
- KLEMT Gala GmbH2 Zuschläge
- Ostlicht Dienste2 Zuschläge
- Piepenbrock Begrünungen GmbH + Co. KG2 Zuschläge
- Rostocker Gehweg Reinigung Bose GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9d6c6e8-3da2-4390-a7ef-07ec55081701.