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Winterdienstleistungen an komm. genutzten Liegenschaften im Stadtgebiet Euskirchen

Stadt Euskirchen - Fachbereich 7, Zentrales Immobilienmanagement · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 07-3012-26veröffentlicht 01.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 93 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.10.2026 – 31.03.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 11 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 38 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist der Winterdienst (Räum- und Streudienst) im Rahmen der Grundstückseigentümer-Anliegerverpflichtung (§ 2 Abs. 1, § 4 der zurzeit gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen) sowie die Wahrnehmung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Euskirchen Nord

Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.

6 Monate–
2
Euskirchen Süd

Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.

6 Monate–
3
Euskirchen Mitte

Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.

6 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt eine Winterdienstsaison, d. h. vom 01.10.2026 bis zum 31.03.2027. In den Vertrag wird jeweils eine jährliche Vertragsverlängerungsmöglichkeit aufgenommen, max. für drei weitere Winterdienstsaisons, d. h. die letztmalig mögliche Verlängerungsoption wäre der Vertragszeitraum vom 01.10.2029 bis zum 31.03.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesen- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY1E3#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Winterdienst GmbH, Grefrath11
2PutzEngel Winterdienste, Herzebrock-Clarholz11
3PutzEngel Winterdienste, Herzebrock-Clarholz12

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Euskirchen - Fachbereich 7, Zentrales Immobilienmanagement
Anschrift
An der Vogelrute 1, 53879 Euskirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04435669-70ca-412b-a958-a39b39aa42b3.