Winterdienste Z.2
Landesamt für Zentrale Dienste · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen EU86/2024veröffentlicht 24.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 01.11.2024 – 30.04.2025
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 6 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate01.11.2024 – 30.04.2025
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66119, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 30.04.2025
- Heute
Beschreibung
Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst
1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen.
3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose10 Lose
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Nr. 1: Homburg Nr. 2: Neunkirchen Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 2 | Nr. 3: St. Wendel Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 3 | Nr. 4: St. Ingbert Nr. 5: Sulzbach Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 4 | Nr. 6: Lebach Dillinger Straße und Lebach Dörrenbachstraße Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 5 | Nr. 7: Merzig Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 6 | Nr. 8: Saarlouis Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 7 | Nr. 9: Völklingen Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | – | – |
| 8 | Nr. 10: LZD - Virchowstr. 7 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | – | – |
| 9 | Nr. 11: SHB Hardenbergstr.6 Nr. 12: Villa Europa - Kohlweg 7 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | – | – |
| 10 | Nr. 13: Finanzamt Mainzer Str. 109-111 Nr. 14: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Am Stadtgraben 6-8 Nr. 15: Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben Am Stadtgraben 2-4 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Änderung von Teilen der Vergabeunterlagen: Geändert wurde die Leistungsbeschreibung EU86 und alle Preisblätter für die Lose 1 bis 10 jeweils in der neuen Version 2. Für die Erstellung des Angebots werden nur die neuen Preisblätter in der Version 2 akzeptiert. Wir bitten dringend um Beachtung. D … ganz lesenkürzer
1. Änderung von Teilen der Vergabeunterlagen: Geändert wurde die Leistungsbeschreibung EU86 und alle Preisblätter für die Lose 1 bis 10 jeweils in der neuen Version 2. Für die Erstellung des Angebots werden nur die neuen Preisblätter in der Version 2 akzeptiert. Wir bitten dringend um Beachtung. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Angebots. 2, Ortsbesichtigung: Die Ortsbesichtigung und Termineinhaltung ist für alle Bieter verpflichtend, d. h. beide Bedingungen sind zwingend erforderlich und werden für die Wertung des Angebots vorausgesetzt. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung in der neuen Version 2 verwiesen, in der auf Seite 3 die Einzelheiten für die Ortsbesichtigung und Terminbuchung erläutert ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 7 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 8 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 8 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 7 |
| 8 | kein Zuschlag angegeben | 5 |
| 9 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 10 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken
- Website
- saarland.de
- Kontakt
- vergabe@
lzd.saarland.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.08.2024
- BekanntmachungFrist 27.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 906524a3-e42f-4023-893e-2f3f435f489a.