Winterdienstarbeiten Stadt Sonthofen
Stadt Sonthofen · Sonthofen, Bayern
Aktenzeichen 6/gei/schveröffentlicht 09.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 14
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Winterdienst an den Anlagen des Außenbezirk Passau 2027ffWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK · RegensburgFrist 24.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 14
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sonthofen87527, Landkreis Oberallgäu, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (15 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Räumen und Streuen im Stadtgebiet Sonthofen
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose14 Lose
Alle 14 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 01 (Sonthofen Süd, Zentrum) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 2 | Los 02 (Altstädten / Hinang) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 3 | Los 03 (Sonthofen Nord / Rieden) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 4 | Los 04 (Sonthofen West) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 5 | Los 05 (Grundschule Altstädten / Feuerwehr Hinang) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 6 | Los 06 (Parkplätze) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 7 | Los 07 (Grundschule Rieden) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 8 | Los 08 (Schulzentrum) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen | – | – |
| 9 | Los 09 (Rathaus / Feuerwehr) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 10 | Los 10 (Gehwege 1 mit Wanderwegen) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 11 | Los 11 (Gehwege 2 mit Wanderwegen/Allrad) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 12 | Los 12 (Div. Gehwege/Flächen vor öffent. Gebäuden) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 13 | Los 13 (Winterwanderwege und Loipen) Der AG beauftragt den AN, die Präparation von Loipen und Winterwanderwegen auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
| 14 | Los 14 (Handräumung) Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03 des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, durch einseitige Erklärung, auszuüben bis zum 01.11.2031, die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31.03.2033, zu verlängern (“ Optionsrecht“). Die Ausübung des Optionsrechts hat schriftlich zu erfolgen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Tiefbau Becherer GmbH & Co. KG, Sonthofen | 1 |
| 2 | Bechteler GbR, Sonthofen | 2 |
| 3 | Baumaschinenvermietung Anton Dronjic, Sonthofen | 2 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG, Sonthofen | 1 |
| 6 | Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG, Sonthofen | 2 |
| 7 | Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG, Sonthofen | 1 |
| 8 | Tiefbau Becherer GmbH & Co. KG, Sonthofen | 2 |
| 9 | Tiefbau Becherer GmbH & Co. KG, Sonthofen | 1 |
| 10 | Bechteler GbR, Sonthofen | 1 |
| 11 | Bechteler GbR, Sonthofen | 1 |
| 12 | Tiefbau Becherer GmbH & Co. KG, Sonthofen | 1 |
| 13 | Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG, Sonthofen | 1 |
| 14 | Lavette GmbH, Münster | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Sonthofen
- Anschrift
- Obere Mühle 10, 87527 Sonthofen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Kommunale Wärmeplanung für Blaichach, Burgberg, Rettenberg, Immenstadt, Sonthofen12.03.2025 · 2 Angebote
- Instandsetzung und Modernisierung Ingenieurbauwerk21.12.2022
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Bayern (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- Müllers GmbH3 Zuschläge
- Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Gerald Ritter e.K.2 Zuschläge
- Hammerer Kanalservice GmbH2 Zuschläge
- Klinger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 252d10a7-9a5d-4464-9ff2-acfda0b1e37b.