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Winterdienst Stadtgebiet Büdelsdorf

Stadt Büdelsdorf · Büdelsdorf, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 009/2024veröffentlicht 19.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
600 Tsd. €
Laufzeit
41 Monate01.11.2024 – 31.03.2028
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Büdelsdorf
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Rathaus der Stadt Büdelsdorf, Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 24 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Durchführung des Winterdienstes auf den Straßen, Rad- und teilweise Gehwegen sowie den Liegenschaften im Stadtgebiet der Stadt Büdelsdorf

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Winterdienst Straßen

Der Winterdienst erstreckt sich auf die Straßen, Plätze, Radwege und tlw. Gehwege im Stadtgebiet. Die vorrangig zu räumenden und abzustreuenden Straßen und Wege sind in einem Räum- und Streuplan erfasst. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Buslinien, die Hauptverkehrsstraßen sowie Rad- und Schulwege und die Gehwege, die an stadteigene Grundstücke angrenzen. Der Winterdienst ist entsprechend den Räum- und Streuplänen, die als Anlage den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind und die Vertragsbestandteil werden, durchzuführen. Die Stadt Büdelsdorf ist in den eigenen Liegenschaften nach der Straßenreinigungssatzung als Grundstückseigentümerin bzw. durch die Verkehrssicherungspflicht gem. BGB für den Schneeräum- und Streudienst im Bereich ihrer Grundstücke zuständig.

41 Monate–
2
Winterdienst Rad- und tlw. Gehwege

Der Winterdienst erstreckt sich auf die Straßen, Plätze, Radwege und tlw. Gehwege im Stadtgebiet. Die vorrangig zu räumenden und abzustreuenden Straßen und Wege sind in einem Räum- und Streuplan erfasst. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Buslinien, die Hauptverkehrsstraßen sowie Rad- und Schulwege und die Gehwege, die an stadteigene Grundstücke angrenzen. Der Winterdienst ist entsprechend den Räum- und Streuplänen, die als Anlage den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind und die Vertragsbestandteil werden, durchzuführen. Die Stadt Büdelsdorf ist in den eigenen Liegenschaften nach der Straßenreinigungssatzung als Grundstückseigentümerin bzw. durch die Verkehrssicherungspflicht gem. BGB für den Schneeräum- und Streudienst im Bereich ihrer Grundstücke zuständig.

41 Monate–
3
Winterdienst Liegenschaften

Der Winterdienst erstreckt sich auf die Straßen, Plätze, Radwege und tlw. Gehwege im Stadtgebiet. Die vorrangig zu räumenden und abzustreuenden Straßen und Wege sind in einem Räum- und Streuplan erfasst. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Buslinien, die Hauptverkehrsstraßen sowie Rad- und Schulwege und die Gehwege, die an stadteigene Grundstücke angrenzen. Der Winterdienst ist entsprechend den Räum- und Streuplänen, die als Anlage den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind und die Vertragsbestandteil werden, durchzuführen. Die Stadt Büdelsdorf ist in den eigenen Liegenschaften nach der Straßenreinigungssatzung als Grundstückseigentümerin bzw. durch die Verkehrssicherungspflicht gem. BGB für den Schneeräum- und Streudienst im Bereich ihrer Grundstücke zuständig.

41 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat … ganz lesenZum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Z … ganz lesenZum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen u. a. sowie weitere wie folgt vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifi … ganz lesenZum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Aufträge (Angaben siehe Formblatt 124 LD), Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Produktinformationen/-datenblatt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Stadt Büdelsdorf behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragserweiterung vor (Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 GWB).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
27.08.2024, 10:00 Uhr. Rathaus der Stadt Büdelsdorf, Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf. Bei Lieferungen und Leistungen wird keine öffentliche Submission (unter Beteiligung der Bieter) durchgeführt, sondern die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich mit Mitarbeitern des Auftraggebers ohne jedwede Beteiligung von Bietern. Es dürfen daher keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 ble … ganz lesen3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y02HZXH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst (37 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ab7ce2f-5c80-4e68-b495-43161e867a8f.