Winterdienst Stadtgebiet Büdelsdorf
Stadt Büdelsdorf · Büdelsdorf, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 009/2024veröffentlicht 19.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 600 Tsd. €
- Laufzeit
- 41 Monate
- 01.11.2024 – 31.03.2028
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 600 Tsd. €
- Laufzeit
- 41 Monate01.11.2024 – 31.03.2028
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Büdelsdorf24782, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan Stadt Büdelsdorf
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 26 MonatenRathaus der Stadt Büdelsdorf, Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf
- Bindefrist endetvor 25 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Durchführung des Winterdienstes auf den Straßen, Rad- und teilweise Gehwegen sowie den Liegenschaften im Stadtgebiet der Stadt Büdelsdorf
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Winterdienst Straßen Der Winterdienst erstreckt sich auf die Straßen, Plätze, Radwege und tlw. Gehwege im Stadtgebiet. Die vorrangig zu räumenden und abzustreuenden Straßen und Wege sind in einem Räum- und Streuplan erfasst. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Buslinien, die Hauptverkehrsstraßen sowie Rad- und Schulwege und die Gehwege, die an stadteigene Grundstücke angrenzen. Der Winterdienst ist entsprechend den Räum- und Streuplänen, die als Anlage den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind und die Vertragsbestandteil werden, durchzuführen. Die Stadt Büdelsdorf ist in den eigenen Liegenschaften nach der Straßenreinigungssatzung als Grundstückseigentümerin bzw. durch die Verkehrssicherungspflicht gem. BGB für den Schneeräum- und Streudienst im Bereich ihrer Grundstücke zuständig. | 41 Monate | – |
| 2 | Winterdienst Rad- und tlw. Gehwege Der Winterdienst erstreckt sich auf die Straßen, Plätze, Radwege und tlw. Gehwege im Stadtgebiet. Die vorrangig zu räumenden und abzustreuenden Straßen und Wege sind in einem Räum- und Streuplan erfasst. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Buslinien, die Hauptverkehrsstraßen sowie Rad- und Schulwege und die Gehwege, die an stadteigene Grundstücke angrenzen. Der Winterdienst ist entsprechend den Räum- und Streuplänen, die als Anlage den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind und die Vertragsbestandteil werden, durchzuführen. Die Stadt Büdelsdorf ist in den eigenen Liegenschaften nach der Straßenreinigungssatzung als Grundstückseigentümerin bzw. durch die Verkehrssicherungspflicht gem. BGB für den Schneeräum- und Streudienst im Bereich ihrer Grundstücke zuständig. | 41 Monate | – |
| 3 | Winterdienst Liegenschaften Der Winterdienst erstreckt sich auf die Straßen, Plätze, Radwege und tlw. Gehwege im Stadtgebiet. Die vorrangig zu räumenden und abzustreuenden Straßen und Wege sind in einem Räum- und Streuplan erfasst. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Buslinien, die Hauptverkehrsstraßen sowie Rad- und Schulwege und die Gehwege, die an stadteigene Grundstücke angrenzen. Der Winterdienst ist entsprechend den Räum- und Streuplänen, die als Anlage den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt sind und die Vertragsbestandteil werden, durchzuführen. Die Stadt Büdelsdorf ist in den eigenen Liegenschaften nach der Straßenreinigungssatzung als Grundstückseigentümerin bzw. durch die Verkehrssicherungspflicht gem. BGB für den Schneeräum- und Streudienst im Bereich ihrer Grundstücke zuständig. | 41 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat … ganz lesenkürzer
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (falls zutreffend) oder ersetzende Bescheinigungen/Nachweise des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bieters. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.- Kriterium
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Z … ganz lesenkürzer
Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen u. a. sowie weitere wie folgt vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.- Kriterium
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifi … ganz lesenkürzer
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft das Formblatt VHB 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) bzw. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen: Referenzen aus den letzten drei Jahren über vergleichbare Aufträge (Angaben siehe Formblatt 124 LD), Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Produktinformationen/-datenblatt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sind oben genannte Nachweise ebenso für die benannten Unternehmen vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Stadt Büdelsdorf behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragserweiterung vor (Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 GWB).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.08.2024, 10:00 Uhr. Rathaus der Stadt Büdelsdorf, Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf. Bei Lieferungen und Leistungen wird keine öffentliche Submission (unter Beteiligung der Bieter) durchgeführt, sondern die Öffnung der Angebote erfolgt ausschließlich mit Mitarbeitern des Auftraggebers ohne jedwede Beteiligung von Bietern. Es dürfen daher keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 ble … ganz lesenkürzer
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y02HZXH
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Büdelsdorf
- Anschrift
- Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf
- Kontakt
- rathaus@
buedelsdorf.de
Bei uns erfasst
- Umbau- und Sanierungsmaßnahme Neues Rathaus - Generalplanerleistungen18.08.2026
- Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Büdelsdorf10.12.2025 · 1 Angebot
- Stromlieferung an Stadt Büdelsdorf LZ 01.01.26 bis 31.12.2702.10.2025 · 3 Angebote
- Erdgaslieferung an Stadt Büdelsdorf LZ 01.01.26 bis 01.01.2802.10.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst (37 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- NIMBUS Gebäudeservice GmbH3 Zuschläge
- MAVOX Winterdienst GmbH2 Zuschläge
- Rainer Thestorf Garten- u. Landschaftsbau GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ab7ce2f-5c80-4e68-b495-43161e867a8f.