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Angebotsfristseit 822 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate01.10.2024 – 30.04.2028
Lose
12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Nürnberg90478, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter

Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Heide

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 1: Agentur für Arbeit Heide, Rungholtstr. 1, 25746 Heide Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
2
Itzehoe

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 2: Geschäftsstelle Itzehoe, Fehrsstraße 19, 25524 Itzehoe Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
3
Lütjenburg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 3: Geschäftsstelle Lütjenburg, Auf dem Kamp 41-43, 24321 Lütjenburg Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
4
Rendsburg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 4: 1. Geschäftsstelle Rendsburg, Am Gerhardsdamm 4, 24768 Rendsburg 2. Geschäftsstelle Eckernförde, Riesebyer Str. 6, 24340 Eckernförde Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
5
Region Neumünster

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 5: 1. Agentur für Arbeit Neumünster, Wittorfer Str. 22-26, 24534 Neumünster 2. Service Center Neumünster, Wittorfer Str. 39, 24534 Neumünster Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
6
Flensburg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 6: Agentur für Arbeit Flensburg, Waldstr. 2, 24939 Flensburg Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
7
Region Kiel

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 7: 1. Agentur für Arbeit Kiel, Adolf-Westphal-Str. 2, 24143 Kiel 2. Regionaldirektion Nord, Projensdorfer Str. 82, 24106 Kiel Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
8
Lübeck

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 8: Agentur für Arbeit Lübeck, Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
9
Timmendorfer Strand

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 9: Bildungs- und Tagungsstätte Timmendorfer Strand, Rodenbergstr. 34, 23669 Timmendorfer Strand Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
10
Bad Oldesloe

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 10: 1. AA Bad Oldesloe, Haus A, Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe 2. AA Bad Oldesloe, Haus B, Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
11
Hamburg

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 11: 1. AA Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg 2. AA Hamburg, Norderstr. 103, 20097 Hamburg 3. AA Hamburg, GSt. Altona, Kieler Str. 39, 22767 Hamburg 4. AA Hamburg, GSt. Bergedorf, Johann-Meyer-Str. 55, 21031 Hamburg 5. JBA Harburg, Neue Str. 50, 21073 Hamburg Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–
12
Elmshorn

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 12: 1. AA Elmshorn, Bauerweg 23, 25335 Elmshorn 2. AA Elmshorn, GSt. Norderstedt, Rathausallee 92, 22846 Norderstedt Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

43 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
entfällt
Kriterium
Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung). Mindeststandard: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des Zuschlags eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
Kriterium
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels einer Referenz (Vordruck D.9); Leist … ganz lesenVorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels einer Referenz (Vordruck D.9); Leistungsart /-gegenstand: Winterdienst Leistungszeitraum /-dauer: zwei aufeinander folgende Wintersaisons (1 Saison: Oktober - März) Die Referenz über vergleichbare Leistungen muss innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung erbracht worden sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.08.2024, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

123vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (147 Lose mit Angabe)
281.500 €Zuschlagswert im Median
204.800 € – 533.120 €mittlere Hälfte, 25 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Bayern (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77664f1b-3d6b-4f4a-9e3e-a774c8b0cbf5.