Winterdienst RIM Kiel
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 13-24-00177veröffentlicht 03.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- 01.10.2024 – 30.04.2028
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate01.10.2024 – 30.04.2028
- Lose
- 12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 27 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.04.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter
Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Heide Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 1: Agentur für Arbeit Heide, Rungholtstr. 1, 25746 Heide Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 2 | Itzehoe Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 2: Geschäftsstelle Itzehoe, Fehrsstraße 19, 25524 Itzehoe Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 3 | Lütjenburg Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 3: Geschäftsstelle Lütjenburg, Auf dem Kamp 41-43, 24321 Lütjenburg Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 4 | Rendsburg Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 4: 1. Geschäftsstelle Rendsburg, Am Gerhardsdamm 4, 24768 Rendsburg 2. Geschäftsstelle Eckernförde, Riesebyer Str. 6, 24340 Eckernförde Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 5 | Region Neumünster Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 5: 1. Agentur für Arbeit Neumünster, Wittorfer Str. 22-26, 24534 Neumünster 2. Service Center Neumünster, Wittorfer Str. 39, 24534 Neumünster Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 6 | Flensburg Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 6: Agentur für Arbeit Flensburg, Waldstr. 2, 24939 Flensburg Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 7 | Region Kiel Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 7: 1. Agentur für Arbeit Kiel, Adolf-Westphal-Str. 2, 24143 Kiel 2. Regionaldirektion Nord, Projensdorfer Str. 82, 24106 Kiel Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 8 | Lübeck Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 8: Agentur für Arbeit Lübeck, Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 9 | Timmendorfer Strand Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 9: Bildungs- und Tagungsstätte Timmendorfer Strand, Rodenbergstr. 34, 23669 Timmendorfer Strand Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 10 | Bad Oldesloe Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 10: 1. AA Bad Oldesloe, Haus A, Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe 2. AA Bad Oldesloe, Haus B, Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 11 | Hamburg Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 11: 1. AA Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg 2. AA Hamburg, Norderstr. 103, 20097 Hamburg 3. AA Hamburg, GSt. Altona, Kieler Str. 39, 22767 Hamburg 4. AA Hamburg, GSt. Bergedorf, Johann-Meyer-Str. 55, 21031 Hamburg 5. JBA Harburg, Neue Str. 50, 21073 Hamburg Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 12 | Elmshorn Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für folgende durch den RIM Kiel betreute Liegenschaften: LOS 12: 1. AA Elmshorn, Bauerweg 23, 25335 Elmshorn 2. AA Elmshorn, GSt. Norderstedt, Rathausallee 92, 22846 Norderstedt Die Leistung wird in 12 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Der Preis für neue Liegenschaften wird zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) einvernehmlich mindestes in Textform vereinbart. Basis bilden dabei die Konditionen einer im Umfang der Leistungen und Lage vergleichbaren Liegenschaft. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Objektbesichtigung Es ist erforderlich vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Die Objektbesichtigungen bilden die Grundlage für die Kalkulation des Bieters und sind daher zwingend. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objektbesichtigung durchgeführt zu haben. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- entfällt
- Kriterium
- Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung). Mindeststandard: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des Zuschlags eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
- Kriterium
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels einer Referenz (Vordruck D.9); Leist … ganz lesenkürzer
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels einer Referenz (Vordruck D.9); Leistungsart /-gegenstand: Winterdienst Leistungszeitraum /-dauer: zwei aufeinander folgende Wintersaisons (1 Saison: Oktober - März) Die Referenz über vergleichbare Leistungen muss innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.04.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 05.08.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- service-haus.einkauf-infrastruktur@
arbeitsagentur.de
Bei uns erfasst
- ISP-Backup 202505.11.2026 · 1 Angebot
- Winterdienst RIM Düsseldorf03.11.2026 · 14 Angebote
- Serverhardware für CaaS30.10.2026 · 1 Angebot
- Sicherheitsüberprüfung ortsveränderlicher elektr. Geräte (RIM Düsseldorf)28.10.2026 · 17 Angebote
Mehr von Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- RV Qualifizierung IPv6Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 07.12.2026
- DiBA DL 2027Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 11.11.2026
- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 18.11.2026
- Schmutzfangmatten RIM PotsdamBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 03.12.2026
Alle 18 offenen Ausschreibungen von Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Bayern (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- Müllers GmbH3 Zuschläge
- Die Gärtner B&L GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Gerald Ritter e.K.2 Zuschläge
- Hammerer Kanalservice GmbH2 Zuschläge
- Klinger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77664f1b-3d6b-4f4a-9e3e-a774c8b0cbf5.