Winterdienst RIM Bremen
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 13-24-00143veröffentlicht 09.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- Lose
- 11
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Winterdienst an den Anlagen des Außenbezirk Passau 2027ffWasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK · RegensburgFrist 24.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate
- Lose
- 11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 11 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 27 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 11 je Bieter
Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Standorte Bremen, Bremerhaven, Osterholz-Scharmbeck Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 1 1. Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Doventorsteinweg 48-52,28195 Bremen 2. BIZ Bremen, Doventorsteinweg 44, 28195 Bremen 3. Gst. Bremen-Vegesack, Lindenstr.71, 28755 Bremen 4. Gst. Bremen-Ost, Osterholzer Heerstr.69, 28307 Bremen 5. Gst. Osterholz-Scharmbeck, Ritterhuder Str.21, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6. Gst. Bremerhaven, Grimsbystr.1, 27570 Bremerhaven In den Liegenschaften Nr. 1 und Nr. 6 verrichtet die Hausmeisterei an Werktagen während der Geschäftszeiten den Winterdienst selbst. Abgesehen davon gelten auch hier die Bedingungen des Absatz I.4. Ortssatzung Winterdienst (u.a. Räumung der öffentlichen und Nutzerflächen an Arbeitstagen bis 05.45 Uhr durch den Auftragnehmer). Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 2 | Standorte Oldenburg, Bad Zwischenahn, Brake, Wilhelmshaven, Varel Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 2 1. Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven, Stau 70,26122 Oldenburg 2. Gst. Bad Zwischenahn, Wilhelmstr.7, 26160 Bad Zwischenahn 3. Gst. Brake, Weserstr.2, 26919 Brake 4. Gst. Wilhelmshaven, Schillerstr.37, 26382 Wilhelmshaven 5. Gst. Varel, Windallee 29, 26316 Varel In den Liegenschaften Nr. 1 und Nr. 4 verrichtet die Hausmeisterei an Werktagen während der Geschäftszeiten den Winterdienst selbst. Abgesehen davon gelten auch hier die Bedingungen des Absatz I.4. Ortssatzung Winterdienst (u.a. Räumung der öffentlichen und Nutzerflächen an Arbeitstagen bis 05.45 Uhr durch den Auftragnehmer). Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 3 | Standorte Lüneburg, Winsen Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 3 1. AA Lüneburg An den Reeperbahnen 2 21335 Lüneburg 2. Gst. Winsen Ernststr. 4 21423 Winsen Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 4 | Standort Uelzen Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 4 1. Gst./JC Uelzen Lüneburgerstr. 72 29525 Uelzen Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 5 | Standorte Stade, Rotenburg Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 5 1. Gst. /JC Stade Harburgerstr. 1 21680 Stade 2. Gst. Rotenburg Nordstr. 17 27356 Rotenburg Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 6 | Standorte Verden, Nienburg, Hoya Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 6 1. AA Verden Lindhooper Str. 9 27283 Verden 2. Gst. Nienburg Verdener Str. 21 31582 Nienburg 3. Gst./ JC Hoya Von Kronenfeldstr. 9 27318 Hoya Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 7 | Standorte Celle, Walsrode Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: LOS 7 1. AA Celle Georg-Wilhelmstr. 14 29223 Celle 2. Gst./ Walsrode Benzer Str. 69 29664 Walsrode Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 8 | Standort Osnabrück Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 8 1. AA Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 9 | Standort Nordhorn Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: LOS 9 1. AA Nordhorn, Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 10 | Standorte Leer, Aurich, Wittmund, Emden Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaften: Los 10 1. AA Emden-Leer. Jahnstr. 6, 26789 Leer 2. Geschäftsstelle Aurich, Hoheberger Weg 36, 26603 Aurich 3. Geschäftsstelle Wittmund, Goethestr. 28, 26409 Wittmund 4. Geschäftsstelle Emden, Schlesierstr. 10/12, 26723 Emden Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
| 11 | Standort Vechta Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienst für den Vertragszeitraum 01.10.2024 bis 30.04.2028. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 30.04.2028. Die Leistungserbringung beginnt am 01.10.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.07.2026 (Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben. Es können im Verlauf des Vertrages Liegenschaften/ Liegenschaftsteile hinzukommen oder wegfallen. Die Vergabe umfasst folgende durch den RIM Bremen betreute Liegenschaft: Los 11 1. AA Vechta, Rombergstr. 51, 49377 Vechta Der vertraglich vereinbarte Winterdienst ist so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der AN muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein, die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten) - Räumung der Rollstuhlrampen - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut, sofern dies bei einzelnen Liegenschaften gewünscht wird und entsprechende Lagemöglichkeiten vorhanden sind. Diesbezügliche Absprachen erfolgen im Einzelnen mit dem zuständigen RIM. - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis. | 43 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Entfällt
- Kriterium
- Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe bzw. Zusicherung, dass im Falle des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung in angemessener und ausreichender Höhe abgeschlossen wird - nachgewiesen durch Eigenerklärung (Fragebogen zur Eignungsprüfung).
- Kriterium
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung - nachgewiesen durch Eigenerklärung (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und durch Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9). Hierbei ist besonders auf folgende Kriterien einzugehen: - Qualität der Dienstleistung - Umgang mit Reklamationen Zum Nac … ganz lesenkürzer
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung - nachgewiesen durch Eigenerklärung (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und durch Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9). Hierbei ist besonders auf folgende Kriterien einzugehen: - Qualität der Dienstleistung - Umgang mit Reklamationen Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird in diesem Vergabeverfahren eine Referenz über vergleichbare Leistungen benötigt, die in 2 aufeinander folgenden Wintersaisons (1 Saison: Oktober - März) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung erbracht wurde.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 43 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 12.08.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- service-haus.einkauf-infrastruktur@
arbeitsagentur.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22fe8e82-1eb4-43b2-81d1-a38fc2c19c9e.