Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 2024
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin · Kaarst, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 67/2024/06veröffentlicht 16.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 618 Tsd. €
- Laufzeit
- 6 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Facility-Management - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 07.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) Winterdienst und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen des Einsatztrainingszentrums der Generalzolldirektion in Eppingen (Vergabenummer VOEK 019-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 21.12.2026
- Pflege des Straßenbegleitgrün in 46325 Borken (Weseke und Burlo)Stadt Borken · BorkenFrist 26.11.2026
- Rahmenvereinbarung über den Winterdienst sowie die Grünanlagenbewirtschaftung für den Landesbetrieb Wald und Holz NRW in MünsterWald und Holz NRW · 48147 MünsterFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Nordrhein-Westfalen (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 618 Tsd. €
- Laufzeit
- 6 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kaarst41564, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 10 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Bindefrist endetvor 23 Monaten43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Winterdienstleistungen an verschiedenen Flächen im Stadtgebiet Kaarst
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Streubezirk Kaarst-West Vorbemerkungen zum Winterdienst Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzone Lindenplatz sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz o. anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmer. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistg. sind in dieser Winterperiode (vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzone Lindenplatz, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es obliegt dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. | 6 Monate | 38.100 € |
| 2 | Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch Vorbemerkungen zum Winterdienst Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzone Lindenplatz sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz o. anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmer. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistg. sind in dieser Winterperiode (vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzone Lindenplatz, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es obliegt dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. | 6 Monate | 122.500 € |
| 3 | Streubereich Stadtpark Vorbemerkungen zum Winterdienst Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzone Lindenplatz sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz o. anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmer. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistg. sind in dieser Winterperiode (vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzone Lindenplatz, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es obliegt dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. | 6 Monate | 3.700 € |
| 4 | Wochenend- und Feiertagsbereitschaft Vorbemerkungen zum Winterdienst Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzone Lindenplatz sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz o. anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmer. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistg. sind in dieser Winterperiode (vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzone Lindenplatz, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es obliegt dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. | 6 Monate | 41.800 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1günstigster Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei Angebotsabgabe; Nachweis der Eintragung in ein Berufs/Handelsregister oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe; … ganz lesenkürzer
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei Angebotsabgabe; Nachweis der Eintragung in ein Berufs/Handelsregister oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie des zuständigen Finanzamtes, Vorlage bei Angebotsabgabe- Kriterium
Referenzen in vergleichbarer Größe aus den letzten drei Jahren, bezogen darauf, ob für ein oder mehrere Lose geboten wird; Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei Jahr … ganz lesenkürzer
Referenzen in vergleichbarer Größe aus den letzten drei Jahren, bezogen darauf, ob für ein oder mehrere Lose geboten wird; Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei Jahren; Aufstellung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt; Angabe, ob und welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.- Kriterium
Nachweis Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Jahre, mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswertes der Lose, für die ein Angebot abgegeben wird, einzutragen in die Eigenerklärung zur Eignung. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicher … ganz lesenkürzer
Nachweis Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Jahre, mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswertes der Lose, für die ein Angebot abgegeben wird, einzutragen in die Eigenerklärung zur Eignung. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei Angebotsabgabe. Die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss mindestens dem geschätzten Auftragswertes des Loses entsprechen, für das ein Angebot abgegeben wird. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Summe der geschätzten Auftragswerte für diese Lose entsprechen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Ve … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 sowie 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 sowie 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen d … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 sowie 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 sowie 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 43 Tage
- Angebotsöffnung
- Rathaus Kaarst Submissionsstelle. Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Vertragsgrundlagen: VOL/B, Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen, BVB Tariftreue u. Mindestlohn nach TVgG NRW, zusätzliche Vertragsbedingungen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst un … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werde- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDNAJ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst
- Website
- kaarst.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Erweiterung GBG (Planung und Bau im Paket)01.06.2026
- Neubau GS Stakerseite - Bodenbelagsarbeiten17.02.2026 · 12 Angebote
- Umgestaltung Kinderspielplatz Linning04.02.2026
- Erneuerung der Niederspannungshauptverteiler/ NSHV Georg-Büchner-Gymnasium09.01.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Nordrhein-Westfalen (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Müllers GmbH28 Zuschläge
- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH9 Zuschläge
- Winterdienst GmbH8 Zuschläge
- LA.14 UG (haftungsbeschränkt)5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Offenes Verfahren (EU-weit) Winterdienst und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen des Einsatztrainingszentrums der Generalzolldirektion in Eppingen (Vergabenummer VOEK 019-26)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 21.12.2026
- Pflege des Straßenbegleitgrün in 46325 Borken (Weseke und Burlo)Stadt BorkenFrist 26.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigungsleistungen für das neue Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion in Kümmersbruck, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München - VOEK 190-26 -Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 17.12.2026
- Straßenreinigung Stadt VerlZentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde LangenbergFrist 19.11.2026
- Reinigung von Rinnen in den Bezirken Rhede und LegdenLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung MünsterlandFrist 24.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigungsleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Konstanz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 260-26 -Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 15.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c89f143-a8bf-4399-877f-664b0fd7133d.