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Winterdienst Handkolonnen 2025-2026

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS 2025 0194veröffentlicht 20.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 499 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate01.11.2025 – 31.03.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (104 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (227 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer führt in der Winterdienstsaison 2025/2026

a) die Schneeräumung und b) das Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte

für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) durch.

Beschreibung des Loses

Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen.

Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht.

Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld.

Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen.

Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet.

Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt.

Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind.

Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden.

Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden.

Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen.

Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenGem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es werden insgesamt 41 Touren vergeben. Eine Tour entspricht hierbei einer Arbeitsgruppe/Kolonne (s. Ziff. I. A. der Leistungsbeschreibung). Pro Bieter werden maximal 6 Kolonnen bezuschlagt. Die Zuteilung der Touren zu den jeweiligen Arbeitsgruppen nimmt der UWB in eigener Verantwortung vor.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTFKB8PYP Der UWB kann den Räum- und Streuplan während der Vertragsdauer ändern. Der Auftragnehmer wird davon rechtzeitig unterrichtet. Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, de … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTFKB8PYP Der UWB kann den Räum- und Streuplan während der Vertragsdauer ändern. Der Auftragnehmer wird davon rechtzeitig unterrichtet. Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bielefeld - in der jeweils geltenden Fassung - maßgebend. Der Auftragnehmer bzw. seine Beschäftigten sind verpflichtet, die für den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (§ 5 (2) GUV V A1 bzw. BGV A1, VSG 1.1). Für die Entsorgungswirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt gemäß Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ein einheitlicher, verbindlicher Mindestlohn. Die Vergütung berechnet sich nach Einsatzstunden. Zum Ausgleich der Fixkosten erhält der Unternehmer für jede Handkolonne einen Sockelbetrag von 1.000,00 EUR (netto). Der Sockelbetrag reduziert sich für jeden geleisteten Winterdiensteinsatztag um 100,00 EUR. Kann der Auftragnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der UWB unbedingt so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass eine anderweitige ausreichende Verkehrssicherung noch möglich ist. Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Detlefs Autoladen UG, Bielefeld; Cuypers, Bad Salzuflen; Galabau Christian Eggert, Steinhagen; HB Service, Gütersloh; ILAZI GALABAU, Bielefeld; PUROFINO UG (haftungsbeschränkt), Krefeld; Technische Dienstleitung Olfert, Bielefeld; TGB Garten & Landschaftsbau, Gütersloh; v. chamier und mauth, Werther14

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

198vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (276 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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