Winterdienst Haltestellen Los 1
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 190-2026-0003veröffentlicht 15.07.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr27.10.2026 – 26.10.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70565, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässig
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (76 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 3 Monaten
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 TagenLaufzeit bis 26.10.2027
- Heute
- Bindefrist endetin 3 Monaten6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die SSB schreibt die Organisation und Durchführung von Winterdienstleistungen inkl. Verkehrssicherungspflicht an SSB Anlagen aus.Bei den Objekten handelt es sich überwiegend um Stadtbahnhaltestellen, aber auch weitere Objekte wie Notausgänge, Gehwege vor Betriebsgebäuden etc.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzepte
Eignung7 von 7 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Ver … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Angebotsschreiben zur Verfügung. 2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass: - Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. - Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). - Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1 Angebotsschreiben, sowie die Anlage 3.2 LTMG Erklärung Mindestentgelt 2021 und 3.4 LTMG AentG zur Verfügung. 3) Sofern ein Angebot als Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Angebotsschreiben eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. 5.1.12 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft auch im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften haben in obiger Bietergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtlich Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine um die Auftragsvergabe zu bewerben. .Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.1_Angebotsschreiben und 1.2_ Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verfügung. 4) Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebotsschreiben zu benennen und die in Ziff. 5.1.9.in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebotsschreiben ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1_Angebotsschreiben sowie das Formblatt Anlage 1.4_Nachunternehmer Verpflichtungserklärung Eignungsleihe zur Verfügung. Diese Verpflichtungser …- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Referenzen: Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Be … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Referenzen: Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Bewerbergemeinschaft, mindestens 3 Referenzprojekte von 3 verschiedenen Auftraggebern, nicht älter als 3 Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbrittaniens vorlegen, welche darstellen, dass - Winterdienstleistungen auf einer Fläche von mindestens 8.000 m² pro Winterdienstsaison ausgeführt wurden - Es sich bei den Projekten, um dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Projekte, überwiegend aus Handwinterdienst bestehend, handelt - Alle 3 Referenzprojekte müssen aus derselben Winterdienstperiode stammen Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen: - Bezeichnung des Referenzprojektes (Firmenname Referenzgeber und Auftragsbezeichnung) - Durchschnittliches Auftragsvolumen pro Jahr - Angabe Fläche, auf Welcher Winterdienstleistungen aufgeführt wurden in m² - Erläuterung der Auftragsinhalte mit Angabe zur Art der Winterdienstleistungen, sowie zum Verhältnis von manuellen und maschinellen Leistungen. - Zeitraum der erbrachten Leistung - Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt - Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt 1.1_Angebotsschreiben zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bieter hat das Vorhanden … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen: - Für Personen- und Sachschäden 10.000.000,00 EUR - Vermögens- und sonstigen Schäden: 1.000.000 EUR Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Vorlage eines Bonitätsnac … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser). 2) Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (zum Schlusstermin, vgl. Pkt. 5.1.12) und eine entsprechende Bescheinigung nicht älter als 6 Monate beigefügt ist. 3) Aktueller gültiger Nachweis der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) Bei Eingang des Nachweises, darf dieser nicht abgelaufen sein. 4) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus Winterdienstleistungen von mindestens 300.000 € netto erzielt haben. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über mindestens 10 festangestellte Mitarbeiter verfügen, die regelmäßig im Winterdienst eingesetzt werden. Der Auftragnehmer stellt hierzu das Formblatt Formblatt 1.1_Angebotsschreiben zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.- Eintragung in das Handelsregister
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben; falls keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, kann in vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 27.10.2026
- Vertragsende
- 26.10.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Bedarfspositionen sind im Preis-Leistungsverzeichnis gekennzeichnet. 3 malige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- www.tender24.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- 17.08.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, inner … ganz lesenkürzer
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Hinweis
1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen und ihr Angebot einreichen 2) Die Übermittlung … ganz lesenkürzer
1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen und ihr Angebot einreichen 2) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.08.2026, 12:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebotsschreiben mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Das Angebotsschreiben ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind beizufügen. 4) Das Angebotsschreiben und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 5) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bieter die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 7) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stuttgarter Straßenbahnen AG
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Schockenriedstr. 50, 70565 Stuttgart
- Website
- ssb-ag.de
- Kontakt
- einkauf@
ssb-ag.de
Bei uns erfasst
- Denkmalgerechter Neubau Seilbahnbrücke Stuttgart, Objektplanung Ingenieurbauwerk & Tragwerksplanung21.10.2026 · 4 Angebote
- Grunderneuerung Abzweig Wernhalde16.10.2026 · 2 Angebote
- Lieferung 3 Weichen S3 Fikderstadt Bernhausen - Neuhausen16.10.2026 · 3 Angebote
- Elektrische Ausrüstung Unterwerk Rot14.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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- Offenes Verfahren (EU-weit) Winterdienst und Grauflächenreinigung auf den Außenanlagen des Einsatztrainingszentrums der Generalzolldirektion in Eppingen (Vergabenummer VOEK 019-26)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 21.12.2026
- Reinigung und Bewässerung von Baustraßen inkl. WinterdienstHamburg Port Authority AöRFrist 01.12.2026
- Maschinelle Straßenreinigung 2027 und 2028Gemeinde Schöneiche bei BerlinFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6aa0a0f-96dc-4e0f-82f6-e3fb37e4e4e9.