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Frist abgelaufenEU-weitWinterdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Winterdienst auf Radwegen 2025 bis 2027 (Optional 2027 bis 2029) in zwei Losen.

Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25-146-OVveröffentlicht 24.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 348 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45131, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (78 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung vom 01.12.2025 bis 30.11.2027 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in zwei Losen. Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad - Fahrbahnen. Los 2: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad - Radwege. Optional vom 2027 bis 2029.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad - Fahrbahnen

Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Radverkehrshauptroutennetz (RH) der Stadt Essen. Das RH besteht aus unterschiedlichen Wegetypen und ist mit unterschiedlichen Materialien befestigt (Pflaster, Asphalt, wassergebundene Decke, etc.). Im Los 1 werden die Winterdienstarbeiten auf den Fahrbahnen vergeben. Das RH verläuft hier über Fahrbahnen, die auch vom sonstigen motorisierten Verkehr genutzt werden und die über keine eigenen Radverkehrsanlagen verfügen oder Fahrradstraßen. Teilweise sind auf den Fahrbahnen der Nebenstraßen Fahrradstraßen eingerichtet. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Im Los 2 werden die Winterdienstarbeiten auf den Radverkehrsanlagen vergeben. Das RH verläuft hier auf separaten Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Es besteht die Aufgabe in der Zeit vom 01.Dezember 2025 bis einschließlich zum 15.April 2026 und vom 01.November 2026 bis einschließlich 15.April 2027 Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst so frühzeitig und so durchgängig wie möglich durchgeführt werden soll, so dass innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6:00 h bis 22:00 h das RH geräumt ist. Nach 22:00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Winterdienst schon in der Nacht vor 6:00 Uhr beginnen muss. Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen für den Radverkehr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können. Rahmenvereinbarung Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad (Fahrbahnen) Los 1 und Rahmenvereinbarung Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad (Radwege) Los 2 vom 01.12.2025 bis 30.11.2027 in zwei Losen. Die Leistung ist innerhalb der 24 Monate für das Los 1 und das Los 2 vom 01.12.2025 bis 15.04.20226 und vom 01.11.2026 bis zum 15.04.2027 zu erbringen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (bis zum 30.11.2029), wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt. Bei Verlängerung der Laufzeit ist die Leistung für das Los 1 und das Los 2 vom 01.11.2027 bis 15.04.2028 und vom 01.11.2028 bis zum 15.04.2029 zu erbringen. Es können Angebote für ein und für zwei Lose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen. HINWEIS: Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.

24 Monate–
2
Los 2: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad - Radwege

Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Radverkehrshauptroutennetz (RH) der Stadt Essen. Das RH besteht aus unterschiedlichen Wegetypen und ist mit unterschiedlichen Materialien befestigt (Pflaster, Asphalt, wassergebundene Decke, etc.). Im Los 1 werden die Winterdienstarbeiten auf den Fahrbahnen vergeben. Das RH verläuft hier über Fahrbahnen, die auch vom sonstigen motorisierten Verkehr genutzt werden und die über keine eigenen Radverkehrsanlagen verfügen oder Fahrradstraßen. Teilweise sind auf den Fahrbahnen der Nebenstraßen Fahrradstraßen eingerichtet. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Im Los 2 werden die Winterdienstarbeiten auf den Radverkehrsanlagen vergeben. Das RH verläuft hier auf separaten Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Es besteht die Aufgabe in der Zeit vom 01.Dezember 2025 bis einschließlich zum 15.April 2026 und vom 01.November 2026 bis einschließlich 15.April 2027 Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst so frühzeitig und so durchgängig wie möglich durchgeführt werden soll, so dass innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6:00 h bis 22:00 h das RH geräumt ist. Nach 22:00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Das bedeutet, dass der Winterdienst schon in der Nacht vor 6:00 Uhr beginnen muss. Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen für den Radverkehr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können. Rahmenvereinbarung Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad (Fahrbahnen) Los 1 und Rahmenvereinbarung Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad (Radwege) Los 2 vom 01.12.2025 bis 30.11.2027 in zwei Losen. Die Leistung ist innerhalb der 24 Monate für das Los 1 und das Los 2 vom 01.12.2025 bis 15.04.20226 und vom 01.11.2026 bis zum 15.04.2027 zu erbringen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (bis zum 30.11.2029), wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt. Bei Verlängerung der Laufzeit ist die Leistung für das Los 1 und das Los 2 vom 01.11.2027 bis 15.04.2028 und vom 01.11.2028 bis zum 15.04.2029 zu erbringen. Es können Angebote für ein und für zwei Lose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen. HINWEIS: Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung3 von 3 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular ist vollständig auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der AG diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
25.11.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht i … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürg- schaft gestellt. Siehe hier auch Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen. - Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskrite … ganz lesenLeistung: - Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen. - Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen: Nur einzureichen, wenn nicht PQ qualifiziert; gilt auch für Nachunternehmer. - Haftpflichtversicherung. Nachzuweisen auf Verlangen des Auftraggebers. Siehe hier auch: Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer F … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTKJYX2KM# Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTKJYX2KM# Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Preisnachlässe sind ausschließlich im Bietertool des VMP vorzunehmen. Versicherung - Haftpflicht: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen für die Ausführung von Leistungen ist eine bestehende Haftpflichtversicherung auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Ersatzweise ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist und die bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe bereitstellt. Es sind folgende Versicherungssummen zu gewährleisten: - Personenschäden 2.500.000,00 EUR für jede einzelne Person - Sachschäden 2.50.000,00 EUR je Schaden - Vermögensschäden 250.000,00 EUR

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26d632c2-e63c-4882-9612-13c586c4b034.