Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster · Lauchhammer, Brandenburg
Aktenzeichen VST-25-05veröffentlicht 25.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 27 Monate
- 01.01.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 23
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Winterdienst im SicherheitsbereichFlughafen Berlin Brandenburg GmbH · BerlinFrist 01.12.2026
- WinterdienstAmt Peitz · 03185 PeitzFrist 09.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 27 Monate01.01.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 23Angebot auf bis zu 23, Zuschlag höchstens 23 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lauchhammer01979, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Angebotspreis70 %
- Plausibilität der Auftragsdurchführung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 17 Monatenan Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 15 Monaten73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des Winterdienstes an den 399 Glascontainerstandplätzen im Verbandsgebiet. Die Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose23 Lose · Angebot auf bis zu 23 · Zuschlag höchstens 23 je Bieter
Alle 23 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Herzberg Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 27 Monate | – |
| 2 | Amt Schlieben Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 27 Monate | – |
| 3 | Stadt Schönewalde Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 4 | Stadt Falkenberg Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 5 | Stadt Uebigau-Wahrenbrück Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 6 | Stadt Bad Liebenwerda Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 7 | Stadt Elsterwerda Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 8 | Stadt Mühlberg Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 9 | Gemeinde Röderland Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 10 | Amt Schradenland Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 11 | Amt Plessa Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 12 | Stadt Finsterwalde Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 13 | Stadt Doberlug-Kirchhain Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 14 | Stadt Sonnewalde Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 15 | Amt Elsterland Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 16 | Amt kleine Elster Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 17 | Stadt Senftenberg Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 18 | Stadt Großräschen sowie Ortsteile Bahnsdorf und Lieske (Gemeinde Neu-Seeland) Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 19 | Stadt Lauchhammer Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 20 | Stadt Schwarzheide Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 21 | Amt Ruhland Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 22 | Amt Ortrand Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
| 23 | Gemeinde Schipkau Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern. | 29 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 70Der Angebotspreis setzt sich aus Vorhaltekosten je Monat, die Kosten für das Streuen (Tagespauschale) sowie einer Zulage für das Schneeräumen zusammen. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 100 Punkte. 0 Punkte erhält das höchste Angebot. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit einer Stelle nach dem Komma. Anschließend werden die ermittelten Punkte aus dem Angebotspreis durch Multiplikation des v. H. Satzes (%) des Zuschlagkriteriums Preis mit 70% gewichtet.
- Qualität
- Plausibilität der AuftragsdurchführungGewichtung (Punkte, genau) 30Der Auftragnehmer hat im Leistungsverzeichnis zu erläutern, wie er im Auftragsfall für alle angebotenen Lose die Leistung im vollen Umfang erbringen kann. Erläuterung zur Auftragsdurchführung ist - plausibel: 30 Punkte - teilweise plausibel: 15 Punkte Sofern keine Plausibilität nachgewiesen werden kann, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- -Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf eine andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist - Nachweis der Gewerbeanmeldung für die die Leistung ausführende Betriebsstätte innerhalb des Verbandsgebietes bzw. max. 50 km im Umkreis der Verbandsgebietes
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: - Personenschäden: 1,0 Mio. EUR - Sachschäden: 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 73 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.06.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen - Es ist eine Vereinba … ganz lesenkürzer
Leistung: - Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen - Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter /Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiten Nachauftragnehmern mit dem Angebot vorzulegen. - Erläuterungen zur Leistungserbringung für die angebotenen Lose- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben … ganz lesenkürzer
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Um zu gewährleiten, dass die Winterdiensteinsätze nach Eintritt der Ereignisse Glätte und/oder Schneefall innerhalb der vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden können, ist es unabdingbar, dass der Auftragnehmer seinen Firmensitz bzw. eine Betriebsstätte innerhalb des Verbandsgebietes bzw. im Umkreis von max. 50 km des Verbandsgebietes unterhält.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95HHVM
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hüttenstraße 1c, 01979 Lauchhammer
- Website
- schwarze-elster.de
- Kontakt
- vergabe@
schwarze-elster.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvertrag 2026 über die Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern05.08.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Brandenburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gebäudereinigung Teller26 Zuschläge
- Torsten Rahlf GmbH6 Zuschläge
- Aqua-Tool GmbH4 Zuschläge
- RUWE GmbH4 Zuschläge
- Becker + Armbrust GmbH3 Zuschläge
- FAM Hausmeister Dienste GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- WinterdienstAmt PeitzFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64b52b6b-3c14-4be7-81f1-35d0e0a57887.