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Frist abgelaufenEU-weitWinterdienstDienstleistungen

Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster · Lauchhammer, Brandenburg

Aktenzeichen VST-25-05veröffentlicht 25.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 522 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Brandenburg (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate01.01.2026 – 31.03.2028
Lose
23Angebot auf bis zu 23, Zuschlag höchstens 23 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Angebotspreis70 %
  • Plausibilität der Auftragsdurchführung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 17 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  5. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung des Winterdienstes an den 399 Glascontainerstandplätzen im Verbandsgebiet. Die Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt.

Gegenstand nach CPV

Lose23 Lose · Angebot auf bis zu 23 · Zuschlag höchstens 23 je Bieter

Alle 23 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stadt Herzberg

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

27 Monate–
2
Amt Schlieben

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

27 Monate–
3
Stadt Schönewalde

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
4
Stadt Falkenberg

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
5
Stadt Uebigau-Wahrenbrück

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
6
Stadt Bad Liebenwerda

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
7
Stadt Elsterwerda

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
8
Stadt Mühlberg

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
9
Gemeinde Röderland

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
10
Amt Schradenland

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
11
Amt Plessa

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
12
Stadt Finsterwalde

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
13
Stadt Doberlug-Kirchhain

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
14
Stadt Sonnewalde

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
15
Amt Elsterland

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
16
Amt kleine Elster

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
17
Stadt Senftenberg

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
18
Stadt Großräschen sowie Ortsteile Bahnsdorf und Lieske (Gemeinde Neu-Seeland)

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
19
Stadt Lauchhammer

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
20
Stadt Schwarzheide

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
21
Amt Ruhland

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
22
Amt Ortrand

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–
23
Gemeinde Schipkau

Vom Auftragnehmer ist bei winterlichen Wetterbedingungen, d.h. bei Frost, Glätte, Schnee, Schneefall unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Auftraggeber der Winterdienst an den Glascontainerstandplätzen durchzuführen. Der Winterdienst ist werktags (Montag bis Samstag) während der Einwurfzeiten von Glasbehältern von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr abzusichern.

29 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 70Der Angebotspreis setzt sich aus Vorhaltekosten je Monat, die Kosten für das Streuen (Tagespauschale) sowie einer Zulage für das Schneeräumen zusammen. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 100 Punkte. 0 Punkte erhält das höchste Angebot. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit einer Stelle nach dem Komma. Anschließend werden die ermittelten Punkte aus dem Angebotspreis durch Multiplikation des v. H. Satzes (%) des Zuschlagkriteriums Preis mit 70% gewichtet.
Qualität
Plausibilität der AuftragsdurchführungGewichtung (Punkte, genau) 30Der Auftragnehmer hat im Leistungsverzeichnis zu erläutern, wie er im Auftragsfall für alle angebotenen Lose die Leistung im vollen Umfang erbringen kann. Erläuterung zur Auftragsdurchführung ist - plausibel: 30 Punkte - teilweise plausibel: 15 Punkte Sofern keine Plausibilität nachgewiesen werden kann, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
-Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf eine andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist - Nachweis der Gewerbeanmeldung für die die Leistung ausführende Betriebsstätte innerhalb des Verbandsgebietes bzw. max. 50 km im Umkreis der Verbandsgebietes
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: - Personenschäden: 1,0 Mio. EUR - Sachschäden: 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
03.06.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen - Es ist eine Vereinba … ganz lesenLeistung: - Eigenerklärung, das keine zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen - Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter /Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiten Nachauftragnehmern mit dem Angebot vorzulegen. - Erläuterungen zur Leistungserbringung für die angebotenen Lose
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben … ganz lesenDie Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Um zu gewährleiten, dass die Winterdiensteinsätze nach Eintritt der Ereignisse Glätte und/oder Schneefall innerhalb der vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden können, ist es unabdingbar, dass der Auftragnehmer seinen Firmensitz bzw. eine Betriebsstätte innerhalb des Verbandsgebietes bzw. im Umkreis von max. 50 km des Verbandsgebietes unterhält.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95HHVM

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

131vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (159 Lose mit Angabe)
238.349 €Zuschlagswert im Median
203.024 € – 493.949 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64b52b6b-3c14-4be7-81f1-35d0e0a57887.