Wiederkehrende Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Rahmenvereinbarung in 4 Losen
SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV OV 002-24 DKveröffentlicht 14.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,28 Mio. €
- Laufzeit
- 34 Monate
- 01.03.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf - Allianzpartner 7 - BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und IntegrationBG Klinikum Hamburg gGmbH · HamburgFrist 17.11.2026
- Ortskern Volksdorf (Claus-Ferck-Straße - Im Alten Dorfe; von Uppenhof bis Wiesenhöfen)Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek · HamburgFrist 06.12.2026
- Itzehoe, Alsen, Spraywerk BrandschutzplanungBIG Städtebau GmbH als treuhänderische Sanierungsträgerin der Stadt Itzehoe im Auftrag der Stadt Itzehoe · HamburgFrist 03.12.2026
- Neubau Azubiwohnheim - TragwerksplanungHamburger Hochbahn AG · HamburgFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,28 Mio. €
- Laufzeit
- 34 Monate01.03.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 30%30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Gegenstand nach CPV
- 71315410BelüftungssysteminspektionHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 SBH Eimsbüttel, Mitte, Bergedorf Wiederkehrende Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung PVO vom 14.02.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) Die Prüfverordnung- PVO vom 14. Februar 2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) in der derzeit geltenden Fassung - bzw. die entsprechende nachfolgende offizielle Verordnung- findet ihre Anwendung in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH| Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Im 14 Abs. 1 aufgeführte Prüfbereiche sind - Nr. 1: Lüftungsanlagen - Nr. 3: Rauchabzugssanlagen Prüfjahr 2024: Region Eimsbüttel = ca. 48 (Schul-)Standorte Prüfjahr 2025: Region Mitte = ca. 44 (Schul-)Standorte Prüfjahr 2026: Region Bergedorf = ca. 31 (Schul-)Standorte | 34 Monate | 350.000 € |
| 2 | Los 2 SBH Altona, HIBB, Wandsbek Nord Wiederkehrende Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung PVO vom 14.02.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I). Die Prüfverordnung- PVO vom 14. Februar 2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) in der derzeit geltenden Fassung - bzw. die entsprechende nachfolgende offizielle Verordnung- findet ihre Anwendung in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Im 14 Abs. 1 aufgeführte Prüfbereiche sind - Nr. 1: Lüftungsanlagen - Nr. 3: Rauchabzugssanlagen Prüfjahr 2024: Region Altona = ca. 61 (Schul-)Standorte, Prüfjahr 2025: Region HIBB (Berufliche Schulen) + SNI (Schulnahe Immobilien) = ca. 49 Standorte, Prüfjahr 2026: Region Wandsbek Nord = ca. 50 (Schul-)Standorte | 34 Monate | 420.000 € |
| 3 | Los 3 SBH Nord, Wandsbek Süd Wiederkehrende Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung PVO vom 14.02.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) Die Prüfverordnung- PVO vom 14. Februar 2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) in der derzeit geltenden Fassung - bzw. die entsprechende nachfolgende offizielle Verordnung- findet ihre Anwendung in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Im 14 Abs. 1 aufgeführte Prüfbereiche sind - Nr. 1: Lüftungsanlagen - Nr. 3: Rauchabzugssanlagen Prüfjahr 2024: Region Nord= ca. 61 (Schul-)Standorte, Prüfjahr 2026: Region Wandsbek Süd = ca. 47 (Schul-)Standorte, | 34 Monate | 270.000 € |
| 4 | Los 4 GMH Süd, Sport und Sonderimmobilie Wiederkehrende Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung PVO vom 14.02.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) Die Prüfverordnung- PVO vom 14. Februar 2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) in der derzeit geltenden Fassung - bzw. die entsprechende nachfolgende offizielle Verordnung- findet ihre Anwendung in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Im 14 Abs. 1 aufgeführte Prüfbereiche sind - Nr. 1: Lüftungsanlagen - Nr. 3: Rauchabzugssanlagen Prüfjahr 2025: GMH Region Süd = ca. 62 (Schul-)Standorte, Prüfjahr 2025: GMH | Sport und Sonderimmobilien = ca. 7 Standorte | 34 Monate | 240.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis - Gewichtung: 70%
- Qualität
- Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 30%Qualitätskriterium
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Dauer
- 34 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/bauleistungen/. Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Down … ganz lesenkürzer
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/bauleistungen/. Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/ Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen. Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“. Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll. Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt. Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatz …- Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessio … ganz lesenkürzer
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | German Inspect GmbH, Dresden | 3 |
| 2 | German Inspect GmbH, Dresden | 3 |
| 3 | German Inspect GmbH, Dresden | 3 |
| 4 | German Inspect GmbH, Dresden | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Website
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- Kontakt
- vergabestellesbh@
sbh.hamburg.de - Auskünfte
- SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@
sbh.hamburg.de
Bei uns erfasst
- Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport- und Sonderimmobilien - Dauerschuldverhältnis06.11.2026
- Ladenbeker Furtweg 151-159 - Elektro01.11.2026 · 0 Angebote
- Fritz-Schumacher-Allee 200, Hamburger Klassenhaus01.11.2026 · 3 Angebote
- Genslerstraße 33 - Klempnerarbeiten29.10.2026 · 3 Angebote
Mehr von SBH | Schulbau Hamburg
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- WTM Engineers GmbH5 Zuschläge
- ARGUS Stadt und Verkehr4 Zuschläge
- IPH, Ingenieur + Planungsbüro für Haustechnik GmbH3 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH3 Zuschläge
- Ramboll Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e4db672-5ef8-4115-9f83-cb7092175de8.