Wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung - PrüfVO vom 01.01.2026 - in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH
SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV OV 025-26 PDveröffentlicht 19.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,42 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 4
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,42 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Leistungsbewertung Konzept gemäß Wertungsmatrix30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 20 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 3 Tagenan SBH | Schulbau Hamburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 9 Tagennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrin 9 TagenAn der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2030
- Bindefrist endetin 2 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende PrüfVO Prüfung gemäß Gesetz und Verordnungsblatt PrüfVO 2025_GVBL_HH_2025-40, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien (ca. 415 bei SBH und ca. 76 bei GMH) in Hamburg. Die wiederkehrend zu prüfenden elektrotechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2, Satz 1 PrüfVO:
- 6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen - 7. elektrische Anlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungen Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig.
Der Gesamtauftrag wird in vier Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB (berufliche Schulen), in Los 2, in der die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 4 (Region Süd, GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Für Los 3 und Los 4 ist die Angebotsabgabe nur in Kombination möglich. Los 4 umfasst (Schul-)Standorte der GMH, die im Jahr 2029 zu prüfen sind. Dieses Los kann nur gemeinsam mit Los 3 (Prüfjahre 2027 und 2028) an einen AN vergeben werden. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung sowie zur Absicherung der Erbringung der Leistung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als zwei Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend.
Die Eignungskriterien und Nachweise sind der Leistungsbeschreibung, ab Ziffer 3 zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71314100Dienstleistungen im ElektrobereichHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 SBH Bergedorf, Eimsbüttel, Mitte Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff. | 4 Jahre | 383.600 € |
| 2 | Los 2 SBH Wandsbek Nord, Altona, HIBB Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversor-gung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff. | 4 Jahre | 479.200 € |
| 3 | Los 3 SBH Wandsbek Süd, Nord Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff. | 4 Jahre | 315.500 € |
| 4 | Los 4 GMH Süd, Sport- und Sonderimmobi Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff. | 4 Jahre | 246.200 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung Konzept gemäß WertungsmatrixKonzept gemäß Wertungsmatrix
Eignung11 von 11 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Prüfsachverständigen des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Der Nachweis zur Qualifikation je Mitarbeiter ist in Form des Anerkennungsbescheides / der Anerkennungsurkunde zu erbringen. Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens ein qualifizierter und sachkundiger Prüfsachverständiger nachzuweisen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder einen Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift bzw. Nachweis des Eintrags im Berufsregister / der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müs … ganz lesenkürzer
Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 1 Mio. € für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters / der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen. Für den Erhalt des Zuschlages auf mehr als ein Los erhöht sich der erforderliche Mindestumsatz entsprechend den angebotenen Losen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Prüfsachverständigen des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Der Nachweis zur Qualifikation je Mitarbeiter ist in Form des Anerkennungsbescheides / der Anerkennungsurkunde zu erbringen. Es ist für de … ganz lesenkürzer
Namentliche Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Prüfsachverständigen des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Der Nachweis zur Qualifikation je Mitarbeiter ist in Form des Anerkennungsbescheides / der Anerkennungsurkunde zu erbringen. Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens ein qualifizierter und sachkundiger Prüfsachverständiger nachzuweisen. Für den Erhalt eines Loses ist mindestens ein qualifizierter und sachkundiger Prüfsachverständiger nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anzahl entsprechend auf.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Der AN hat bei der Ausführung der Leistungen nur zugelassene, kalibrierte und zertifizierte Messgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, zu verwenden.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich wiederkehrender Prüfungen technischer Anlagen für öffentliche Auftraggeber und/oder die Immobilienwirtschaft, die zum maßgeblichen Stichtag der Bekanntmachung nicht älter als drei Jahre zurückliegen, unter Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber, deren vollständigen Kontaktdaten, des Leistungsumfangs und des Ausführungszeitraums.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Keine Optionen oder Vertragsverlängerungen vorgesehen. Nachprüfungen aufgrund von Prüfungen, die bis zum 31. Dezember 2029 durchgeführt wurden, sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit noch Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und bis spätestens zum 31. Dezember 2030 zu den Bedingungen und Preisen dieser Ausschreibung durchzuführen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.11.2026, 12:00 Uhr. An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Website
- schulbau.hamburg
- Kontakt
- vergabestellesbh@
sbh.hamburg.de - Auskünfte
- SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@
sbh.hamburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1dc1c72a-1a6f-43f3-bf1a-eb9e197ccb31.