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Wiederherstellung des Yachthafens Damp

Kurbetriebe Damp GmbH · Damp, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen YHD-09veröffentlicht 23.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 16 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
87 Tage
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 173 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    in 16 Tagen
  4. Bindefrist endet
    37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Inhalt dieser Ausschreibung ist der Rückbau und die Erneuerung der als Steg E bezeichneten Ufersicherung des Innenhafens. Hierzu gehört der Rückbau der vorhandenen Uferwand mit Rückverankerung und Böschung, das Ziehen der Heckpfähle, der Einbau neuer Stahlpfähle als Steggründung, das Profilieren und Aufbauen einer Schüttsteinböschung, der Aufbau des neuen Steges E mit Landanschlüssen und technischer Ausrüstung sowie das Setzen neuer Heckpfähle. Die ausgeschriebene Leistung umfasst: - Rückbau und Entsorgung der Ufereinfassung „Steg E“ und Heckpfählen - Die Erneuerung der Uferböschung als Schüttsteinböschung mit integriertem Stegsystem und optional Setzen neuer Heckpfähle Für alle Unterlagen, die für das Projekt erstellt werden, gelten folgende Grundlagen: - Lagebezug: ETRS 1989 UTM Zone 32N; - Höhenbezug: m NHN (DHHN2016) . Der nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verbindliche Zeitpunkt für den Baubeginn ist einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt gelten sämtliche im Bauzeitenplan angegebenen relativen Fristen, Ausführungsdauern und Meilensteine entsprechend ihrer zeitlichen Zuordnung als verbindliche Vertragsfristen. Wenn der AG alternativ einen eigenen Zeitplan vorlegt, muss darin der im Bauzeitenplan des AG vorgegebene Ausführungszeitraum (Beginn bis Ende) von 87 Kalendertagen zwingend berücksichtigt werden!

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der Eignung ist/sind mit dem Angebot folgende Referenz/en mit vergleichbaren Leistungen vorzulegen: Angaben zu den/dem Referenzprojekt/en aus den vergangenen fünf Kalenderjahren sowie dem laufenden Kalenderjahr, jeweils mit Angabe von Auftraggeber (mit Ansprechperson), Ausführungszeitr … ganz lesenZum Nachweis der Eignung ist/sind mit dem Angebot folgende Referenz/en mit vergleichbaren Leistungen vorzulegen: Angaben zu den/dem Referenzprojekt/en aus den vergangenen fünf Kalenderjahren sowie dem laufenden Kalenderjahr, jeweils mit Angabe von Auftraggeber (mit Ansprechperson), Ausführungszeitraum, Art und Umfang der eigenen Leistung und Auftragswert. Die Vergleichbarkeit der Referenz/en bemisst sich nach Art und Größe sowie den nachfolgend genannten Kriterien. Jedes dieser Kriterien muss mindestens einmal erfüllt sein und kann durch ein oder mehrere Projekte nachgewiesen werden. o Herstellen einer Schüttsteinböschung mit einer Neigung von mindestens 1:3 oder steiler - Stegbau im Küsten- oder Binnenbereich in Stahl- oder Holz-Stahl-Kombinationskonstruktion (Stahlwasserbau); - Einbringen von Pfählen/ Dalben (maximum Durchmesser 800mm/ maximale Länge 20m); - Entsorgung von gefährlichen Abfällen (zum Beispiel Aspahlt, Altholz A4). Der Referenznachweis ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen, die der Bieter selbst zu erstellen hat. Wenn die Referenzen durch einen Präqualifikationseintrag nachgewiesen werden, müssen die dort hinterlegten Referenzen die vorgenannten Kriterien erkennbar erfüllen. Wenn die im Präqualifikationseintrag hinterlegten Referenzen die Erfüllung dervorgenannten Kriterien nicht erkennen lassen, muss der präqualifizierte Bieter entsprechende ergänzende Angaben zu den Referenzen machen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters verlangt, soweit eine Verpflichtung zur Registereintragung besteht. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung unter Verwendung des Formblattes 124.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
87 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

646vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (213 Lose mit Angabe)
467.038 €Zuschlagswert im Median
197.293 € – 1,52 Mio. €mittlere Hälfte, 330 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 487dd145-a7d6-4bae-a604-b3ba08e14fe5.