Wiederaufbau und Neuausstattung Waldfreibad Steinbachtalsperre, Abbruch- und Verfüllungsarbeiten
Stadt Euskirchen, Fachbereich 5 - Kultur, Freizeit, Sport · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 05-3001-24veröffentlicht 13.12.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,08 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Monate
- 21.02.2025 – 30.04.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,08 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Monate21.02.2025 – 30.04.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Euskirchen53879, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 22 Monatenan Stadt Euskirchen, Fachbereich 5 - Kultur, Freizeit, Sport
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 22 MonatenStadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
- Bindefrist endetvor 21 Monaten21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 30.04.2025
- Heute
Beschreibung
Das Waldfreibad Steinbachtalsperre soll zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Im Vorfeld der eigentlichen Umbauarbeiten sind umfangreiche Abbrucharbeiten notwendig, um das Waldfreibad Steinbachtalsperre der neuen Betriebsform anzupassen. So werden insbesondere das Nichtschwimmerbecken, das Kinderbecken, der Sprungturm, die Durchschreitebecken, der umlaufende Beckenkopf und die ehemalige Aufbereitungstechnik, bestehend aus Stahlfilterkesseln und einem Rückhaltebecken, abgebrochen. Daneben ist im Zuge der Reduzierung der Beckentiefe eine anteilige Beckenverfüllung des Schwimmerbeckens und im Zuge der Ausgestaltung als Rasenhügellandschaft eine Verfüllung des ehemaligen Nichtschwimmerbeckens erforderlich. Die einzelnen Abbruchpositionen und -elemente ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches in den Vergabeunterlagen zu finden ist. Die Abbruch- und Verfüllungsarbeiten sind Grundlage dieser Ausschreibung.
Beschreibung des Loses
Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Positionen: 01 Vorbereitende Arbeiten, Abbruch 02 Teilverfüllung der Becken 03 Stundenlohnarbeiten 04 Maschinen und Geräte Mit der Leistung ist im Februar 2025 zu beginnen und diese ist im April 2025 fertigzustellen. Nähere Informationen zu den Ausführungsfristen können dem Bauzeitenplan in den Vergabeunterlagen entnommen werden. VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe. Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- siehe Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.02.2025
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 21 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.01.2025, 09:00 Uhr. Stadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen. Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärungen - ...zur Eignung - Formblatt 124 - ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU - ...über Informationen zum Bieter - Formblatt Weiterhin ist die Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 sowie die Sachkunde in kontaminierten Bereichen (DGUV-REgel 101-004) mit Angebotsabgabe nachzuweisen. VERP … ganz lesenkürzer
Leistung: Eigenerklärungen - ...zur Eignung - Formblatt 124 - ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU - ...über Informationen zum Bieter - Formblatt Weiterhin ist die Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 sowie die Sachkunde in kontaminierten Bereichen (DGUV-REgel 101-004) mit Angebotsabgabe nachzuweisen. VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe. Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesenkürzer
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP20 Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter in den Vergabeunterlagen möglich. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP20 Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter in den Vergabeunterlagen möglich. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelmstraße 32 - 34, 53879 Euskirchen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EUROVIA Bau GmbH Standort Bottrop12 Zuschläge
- STRABAG AG11 Zuschläge
- Bernemann GmbH9 Zuschläge
- Saferoad Restraint Systems GmbH8 Zuschläge
- Amand Bau NRW GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Fußbodentechnik Aldo Wiesbernd GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae5199ef-5495-49fb-a657-997ad88eccfd.