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vergebenEU-weitAbbrucharbeitenBau

Wiederaufbau und Neuausstattung Waldfreibad Steinbachtalsperre, Abbruch- und Verfüllungsarbeiten

Stadt Euskirchen, Fachbereich 5 - Kultur, Freizeit, Sport · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 05-3001-24veröffentlicht 13.12.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 655 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
1,08 Mio. €
Laufzeit
2 Monate21.02.2025 – 30.04.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Euskirchen, Fachbereich 5 - Kultur, Freizeit, Sport
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Stadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2025
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Waldfreibad Steinbachtalsperre soll zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Im Vorfeld der eigentlichen Umbauarbeiten sind umfangreiche Abbrucharbeiten notwendig, um das Waldfreibad Steinbachtalsperre der neuen Betriebsform anzupassen. So werden insbesondere das Nichtschwimmerbecken, das Kinderbecken, der Sprungturm, die Durchschreitebecken, der umlaufende Beckenkopf und die ehemalige Aufbereitungstechnik, bestehend aus Stahlfilterkesseln und einem Rückhaltebecken, abgebrochen. Daneben ist im Zuge der Reduzierung der Beckentiefe eine anteilige Beckenverfüllung des Schwimmerbeckens und im Zuge der Ausgestaltung als Rasenhügellandschaft eine Verfüllung des ehemaligen Nichtschwimmerbeckens erforderlich. Die einzelnen Abbruchpositionen und -elemente ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches in den Vergabeunterlagen zu finden ist. Die Abbruch- und Verfüllungsarbeiten sind Grundlage dieser Ausschreibung.

Beschreibung des Loses

Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Positionen: 01 Vorbereitende Arbeiten, Abbruch 02 Teilverfüllung der Becken 03 Stundenlohnarbeiten 04 Maschinen und Geräte Mit der Leistung ist im Februar 2025 zu beginnen und diese ist im April 2025 fertigzustellen. Nähere Informationen zu den Ausführungsfristen können dem Bauzeitenplan in den Vergabeunterlagen entnommen werden. VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe. Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
siehe Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.02.2025
Vertragsende
30.04.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
21.01.2025, 09:00 Uhr. Stadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen. Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärungen - ...zur Eignung - Formblatt 124 - ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU - ...über Informationen zum Bieter - Formblatt Weiterhin ist die Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 sowie die Sachkunde in kontaminierten Bereichen (DGUV-REgel 101-004) mit Angebotsabgabe nachzuweisen. VERP … ganz lesenLeistung: Eigenerklärungen - ...zur Eignung - Formblatt 124 - ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU - ...über Informationen zum Bieter - Formblatt Weiterhin ist die Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 sowie die Sachkunde in kontaminierten Bereichen (DGUV-REgel 101-004) mit Angebotsabgabe nachzuweisen. VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe. Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesen- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP20 Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter in den Vergabeunterlagen möglich. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP20 Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter in den Vergabeunterlagen möglich. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.635vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.054 Lose mit Angabe)
275.575 €Zuschlagswert im Median
110.981 € – 876.037 €mittlere Hälfte, 706 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae5199ef-5495-49fb-a657-997ad88eccfd.