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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Wiederaufbau Kreinberger Weg - Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Freianlagen

Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde · Nachrodt-Wiblingwerde, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_NW_M12_V009veröffentlicht 18.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 871 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.10.2024 – …
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers70 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der gemeindlichen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Der Eigentümer ist die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. In deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Das prioritäre Ziel ist die grundhafte Instandsetzung der Verkehrsfläche, die Böschungssicherung des Gewässers insbesondere zur Straße hin unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie der Richtlinie für die Anlage von Gemeindestraßen (RASt 06). Bei dem Kreinberger Weg handelt es sich um eine öffentliche Straße, welche einspurig in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 3 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), soll eine Verbreiterung der Straße angestrebt werden bzw. der Begegnungsverkehr durch entsprechende Ausweichbuchten gewährleistet werden. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, sowie möglicher Forstverkehr zu berücksichtigen. Die Machbarkeit und die Notwendigkeit zur Verbreiterung der Straße ist nachvollziehbar in der Variantenuntersuchung darzustellen. Die Grenze des Bearbeitungsgebietes zwischen Verkehrsanlagenplanung und Freianlagenplanung (Gewässer) bildet die Außenkante des Bankettes. Abstimmungen zwischen Verkehrsanlagen- und Freianlagenplaner haben selbständig zwischen diesen stattzufinden. Die abgängigen Böschungen sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwassern und Starkregenereignissen entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen führen. Während der Planungsphase werden 3 Varianten zur realistischen Umsetzung des Straßenkörpers inklusive Nebenanlagen erarbeitet und mit den Planungsbeteiligten frühzeitig abgestimmt (AG, Behörden, Fachplanung, etc.). Ebenso sind die Eigentümer in Abstimmung mit dem Projektmanagement/ dem AG frühzeitig zu kontaktieren, um etwaige Hinweise und Auflagen betrachten und einarbeiten zu können, sowie Gespräche zur Einhaltung der Grundstücksgrenzen zu führen. Sobald eine Vorzugsvariante abgeleitet werden kann, sind die finalen Anpassungen und Abstimmungen im engen Kontakt mit den fachlich Beteiligten durchzuführen, um eine zielorientierte und konfliktarme Bauphase zu erzielen. Hierbei sind folgende Planungsleistungen notwendig, die nach folgenden Fachlosen hiermit vergeben werden sollen:  Los 1: Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI  Los 2: Objektplanung Freianlagen gem. HOAI Eine detaillierte Übersicht zur Leistung findet in der Vergabeunterlage 12-VgV-Leistungsbeschreibung. Information: Das Gesamtprojekt Wiederaufbau Kreinberger Weg umfasst noch weitere funktional im Zusammenhang stehende Planungsleistungen. Diese wurden jedoch aus dem vorliegenden EU-Verfahren herausgelöst und werden parallel national ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um folgende Leistungsbilder/Beratungsleistungen: - Geotechnik - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Planungsbegleitende Vermessung Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI

Das Leistungsbild der Verkehrsanlagen setzt sich aus den Grundleistungen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach §47 der HOAI zusammen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 1.000 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu fassen und kontrolliert abzuleiten. Ebenso sind die Böschungs- und Hangbereiche zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Damit die Standsicherheit der Anlage gewährleistet wird, werden Vermessungsunterlagen und Baugrunduntersuchungen benötigt. Die Vermessungsunterlagen, sowie das Ergebnis der Baugrunduntersuchung werden dem Planer zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Straßenbreite ist dem AG frühzeitig ein Baustelleneinrichtungskonzept vorzulegen, hierbei ist die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke zu generieren. Bei der Grundlagenermittlung sind die maßgebenden Bedingungen und Ziele zusammenzufassen, zu erläutern und zu dokumentieren. Im Rahmen der Vorplanung werden die Grundlagen analysiert. Hierfür ist die Machbarkeit zur Verbreiterung des Straßenkörpers zu prüfen und aufbauend hierauf bis zu drei realistische Varianten zu erarbeiten. Die Varianten sind hinsichtlich der baulichen Gestaltung zu beplanen ( Baustoff, Gründungsart, Belastungsklasse, etc.) und zu vergleichen. Aufbauend hierauf wird die Vorzugsvariante bei den weiteren Planungsschritten vertiefend betrachtet und verifiziert. Für die Varianten sind nachvollziehbare Skizzen mit maßgebenden Angaben vorzulegen. Die Ergebnisse sind zudem in schriftlicher und zeichnerischer Form als Erläuterungsbericht inklusive einer Entscheidungsmatrix mit Begründung der Vorzugsvariante zusammenzustellen. Auf dieser Grundlage ist der Entwurf weiter zu konkretisieren und fortzuschreiben. Bei der Entwurfsplanung sind die aktuellen technischen Regelwerke zu beachten. Aus der Planung sollen bereits die erforderlich werdenden Bauphasen sowie weitere notwendige Maßnahmen erörtert werden. Im Erläuterungsbericht sind die notwendigen Hinweise und Angaben auskömmlich darzustellen, die für die Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme bedeutend sind. Da sich umliegend vorwiegend private Grundstücke befinden, sind frühzeitig Abstimmungen mit den Anwohnern zu führen welche die Betretung des jeweiligen Grundstücks, die Erreichbarkeit des Grundstücks während der Bauphase, sowie etwaige Rückbauten betreffen. Bei ggf. betroffenen, direkt anliegenden Bauwerken sind Beweissicherungen einzukalkulieren und durchzuführen. Im Zuge der Grundlagenermittlung sind die Träger öffentlicher Belange sowie behördliche Stellungnahmen einzufordern. Sollten bezüglich der anliegenden Medien keine eindeutigen Plangrundlagen vorhanden sein, so ist eine frühzeitige Beteiligung der Medienträger einzukalkulieren. Je nach Bestandssituation sind somit Mediensicherungen und/ oder -verlegungen notwendig. Aufgrund des geringen Arbeitsraums und den lokal beengten Platzverhältnissen sind geeignete Lagerplätze zu generieren. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Verkehrsanlage umfasst die Grundleistungen der HOAI 2021 §47 Abs. 1:  Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) – 2 %  Leistungsphase 2 (Vorplanung) – 20 %  Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) – 25 % (optional)  Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – 8 % (optional)  Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) – 15 % (optional)  Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) – 9,9 % (optional)  Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) – 2,65 % (optional)  Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) – 15 % (optional)  Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) – 1 % (optional) Des Weiteren werden nachfolgende optionale Besondere Leistungen nach HOAI 2021 Anlage 13 definiert:  Leistungsphase 2 (Vorplanung) o Medienumverlegung, Klärung und Abstimmung Medienträgern o Mitwirken der Zustimmung der Betroffenen  Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) o Örtliche Bauüberwachung siehe Anlage 1 o Beweissicherung anliegender Bauwerke vor-/ nach Bauende o Prüfen von Nachträgen

––
2
Objektplanung Freianlagen gem. HOAI

Die zu erbringenden Leistungen der Objektplanung für das Leistungsbild Freianlagen richten sich nach der HOAI 2021, Anlage 11.1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen: - Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) - 3 % - Leistungsphase 2 (Vorplanung) - 10 % - Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) - 16 % (optional) - Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - 4 % (optional) - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) - 25 % (optional) - Leistungsphase 6 (Vorbereiten der Vergabe) - 6,9% (optional) - Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) - 2,35 % (optional) - Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) - 30 % (optional) - Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) - 2 % (optional) Besondere Leistungen:  Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) o Einholen der Kampfmittelfreigabe  Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) o 2d-Hydraulik  Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) o Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Leistungen der Freianlagen befassen sich i.W. mit der naturnahen, aber erosionssicheren Gestaltung der Böschungen insbesondere zum Straßenbereich unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Dem AG muss die Möglichkeit gegeben werden, insbesondere in kritischen Bereichen, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Gewässerkreuzungen von Zufahrten etc. sind möglichst als Furten auszubilden. Sollten Durchlässe erforderlich werden, so ist dies ausreichend zu begründen. Abstimmungen mit dem LBP-Planer sind essenziell.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers70 %
Honorar30 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 70, aufgeteilt auf)  Referenzprojekte, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI zum Inhalt hat und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entspricht (Gewichtungsfaktor 20)  Referenzprojekte, die Planungsleistungen des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI in Bezug auf innerörtliche Straßen mit mind. normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) gem. Objektliste Verkehrsanlagen – Anlage 13.2 HOAI zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 20)  Referenzprojekte, die die beiden vorbenannten Kriterien in sich vereinbaren (Gewichtungsfaktor 30)
Preis
HonorarAngebotspreis

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 170.000 € erzielt worden sein. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wir … ganz lesenEigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 170.000 € erzielt worden sein. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:  mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie  mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). (jeweils Mindestanforderungen) Weitere Anforderung: Die Gesamtle … ganz lesenEigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:  mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie  mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). (jeweils Mindestanforderungen) Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtbepunktung von 210 bleibt bestehen. Es gelten fo … ganz lesenBei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtbepunktung von 210 bleibt bestehen. Es gelten folgende Unterkriterien: • Referenz, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI zum Inhalt hat und deren Planungsanforde-rungen der Honorarzone III entspricht (Gewichtungsfaktor 20) • Referenz, welche Objektplanung (Verkehrsanlagen) nach § 47 HOAI in Bezug zu sonstigen innerörtlichen Straßen mit mind. normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder nor-maler städtebaulicher Situation gem. lit. a) Anlage 13.2 zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI (Gewichtungsfaktor 20) • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Be-werber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. 5 Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Planungsleistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlag-gebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine taugli-chen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. Die jeweiligen Referenzunterkriterien werden wie folgt erläutert. Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 sowie Planungsanforderung HZ III zum Inhalt haben Bei dem Unterkriterium werden abgeschlossene Referenzprojekte bewertet, die folgenden rele-vanten Planungsinhalt erfüllen: • Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagenplanung nach HOAI mit den wesentli-chen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 sowie mit Planungsanforderungen der Ho-norarzone III Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Ungerade Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen. Objektplanung Verkehrsanlagen in Bezug auf zu sonstigen innerörtlichen Straßen mit mind. normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situ-ation gem. lit. a) Anlage 13.2 zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI Bei dem Unterkriterium werden abgeschlossene Referenzprojekte bewertet, die …
Kriterium
Angabe (Eigenerklärung), welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
 Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sankt … ganz lesen Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts andere … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, hat (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserkl …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach derzeitigem Stand sollen die Leistungsphasen 1-2 fest beauftragt werden. Die Leistungsphasen 3-9 sowie die besonderen Leistungen als einseitige Option durch den Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabev … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehen Person des verantwortlichen Planers70 %
Angebotspreis30 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehen Person des verantwortlichen Planers Pers. Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers (Gewichtungsfaktor 70, aufgeteilt auf)  Referenzprojekte, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 3 HOAI zum Inhalt hat und deren Planungsanforderungen der Honorarzone III entspricht (Gewichtungsfaktor 20)  Referenzprojekte, die Planungsleistungen des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 3 HOAI in Bezug auf eine Planung in Stadt- und Ortslagen gem. Objektliste Freianlagen – Anlage 11.2 HOAI zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 20)  Referenzprojekte, die die beiden vorbenannten Kriterien in sich vereinbaren (Gewichtungsfaktor 30)
Preis
AngebotspreisHonorar

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 170.000 € erzielt worden sein. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wir … ganz lesenEigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz. Als Mindestanforderung muss je Jahr ein jährlicher Umsatz (netto) von mind. 170.000 € erzielt worden sein. Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:  mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie  mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). (jeweils Mindestanforderungen) Weitere Anforderung: Die Gesamtl … ganz lesenEigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:  mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie  mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). (jeweils Mindestanforderungen) Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerberinnengemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtbepunktung von 210 bleibt bestehen. Es gelten fo … ganz lesenBei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche Gewichtung des Kriteriums statt. Die Gesamtbepunktung von 210 bleibt bestehen. Es gelten folgende Unterkriterien: • Referenz, welche die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI zum Inhalt hat und deren Planungsanforderun-gen der Honorarzone III entspricht (Gewichtungsfaktor 20) • Referenz, welche Objektplanung (Freianlagen) nach § 39 HOAI im Bereich von Stadt- und Ortslagen gem. Objektliste Freianlagen – Anlage 11.2 HOAI zum Inhalt haben (Gewichtungs-faktor 20) • Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 30) Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf dem Muster-formular für Referenzen anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sind die kriteriumsspezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht (z.B. durch den Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Referenzen), erfolgt die Einstufung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat seine/ihre Referenzen durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Refe-renzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Be-werber/die Bewerbergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. 5 Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Planungsleistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlag-gebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine taugli-chen Referenzen. Als erbracht gelten Referenzen dann, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. Die jeweiligen Referenzunterkriterien werden wie folgt erläutert. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 sowie Planungsanforderung HZ III zum Inhalt haben Bei dem Unterkriterium werden abgeschlossene Referenzprojekte bewertet, die folgenden rele-vanten Planungsinhalt erfüllen: • Planungsleistungen im Bereich der Freianlagen nach HOAI mit den wesentlichen Grundleis-tungen der Leistungsphasen 2-8 sowie mit Planungsanforderungen der Honorarzone III Beim Nachweis einer entsprechenden Referenz erfolgt die Einordnung in den EG 1. Beim Nachweis von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden 2 bis 4 entsprechende Referenzprojekte nachgewiesen erfolgt eine lineare Interpolation. Der Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert. Ungerade Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen. Objektplanung Freianlagen in Objektplanung (Freianlagen) nach § 39 HOAI im Bereich von Stadt- und Ortslagen gem. Objektliste Freianlagen – Anlage 11.2 HOAI Bei dem Unterkriterium werden abgeschlossene Referenzprojekte bewertet, die folgenden rele-vanten Planungsinhalt erfüllen: • Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung (Freianlagen) nach § 39 HOAI im Bereich von Stadt- und Ortslagen gem. Objektliste Freianlagen – Anlage 11.2 …
Kriterium
Angabe (Eigenerklärung), welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
Kriterium
 Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sankt … ganz lesen Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. „Russlanderklärung“). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.  Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts andere … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, hat (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserkl …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach derzeitigem Stand sollen die Leistungsphasen 1-2 fest beauftragt werden. Die Leistungsphasen 3-9 sowie die besonderen Leistungen als einseitige Option durch den Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabev … ganz lesen§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59b5ef70-d3df-4854-9216-fd0b22233cbd.