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Wiederaufbau Carolabrücke Dresden, Planungsleistungen gem. §§ 26, 39, 43, 47, 51 sowie 55 HOAI

Auftraggebergemeinschaft (AGG) bestehend aus: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Maßnahmeträger: Straßen- und Tiefbauamt (STA), Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), SachsenEnergie AG - SachsenEnergieBau GmbH · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 2025-GB313-00010veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 397 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Planung in Sachsen (195 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
57 Monate15.12.2025 – 30.09.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01069, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Städtebauliche, gestalterische bzw. architektonische Philosophie60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung eines (Ersatz)-Neubaus einer Brücke über die Elbe zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Medienverbindung (MIV, ÖPNV (Straßenbahn), Fuß- und Radverkehr, Fernwärme, Trinkwasser, Elt- und Fernmeldeleitungen) zwischen Carolaplatz und Rathenauplatz in Dresden.

Es werden Planungsleistungen gem. §§ 26, 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 7 sowie Besondere Leistungen mit stufenweiser Beauftragung ausgeschrieben.

Die Stufe 1 beinhaltet Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß §§ 43, 47, 51 HOAI sowie Besondere Leistungen, die Stufe 2 Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 §§ 26, 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI sowie Besondere Leistungen und die Stufe 3 Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 §§ 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI sowie Besondere Leistungen.

Zunächst erfolgt nur die Beauftragung der Stufe 1 (Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 für die Objektplanungen Ingenieurbauwerke Brücke und Stützbauwerke, Verkehrsanlagen (Straße und Schiene), Fachplanung Tagwerksplanung gemäß §§ 43, 47, 51 HOAI sowie Besondere Leistungen). Die AGG beabsichtigt, diese Planungsleistungen an vier verschiedene Bieter zu vergeben und parallel beplanen zu lassen (Mehrfachbeauftragung an vier Bieter).

Die Beauftragung der Stufen 2 und 3 (Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 bzw. 5 bis 7 für die Flächen-, Objekt- und Fachplanungen gemäß §§ 26, 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI sowie der Besonderen Leistungen) erfolgt optional, stufenweise und nur an denjenigen Bieter, dessen Entwurf nach Abschluss der Stufe 1 nach Auffassung des Stadtrates der Beste ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Städtebauliche, gestalterische bzw. architektonische Philosophie60 %
Preis40 %
Qualität
Städtebauliche, gestalterische bzw. architektonische Philosophie-
Preis
-

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2025
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Verfahrens wird vorerst vertraglich die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistu … ganz lesenStufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Mit Abschluss des Verfahrens wird vorerst vertraglich die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Stufe 1 beinhaltet Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß §§ 43, 47, 51 HOAI sowie Besondere Leistungen, die Stufe 2 Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 §§ 26, 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI sowie Besondere Leistungen und die Stufe 3 Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 §§ 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI sowie Besondere Leistungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Besucheranschrift: Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bezüglich der genauen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. zur Einleitung von Nachprüfverfahren verweisen wir auf den § 160 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV). 2) Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Angebote (Erfüllung der geforderten Mindeststandards siehe Eignungskriterien) anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eignungskriterien. 3) Vorzuleg … ganz lesen1) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV). 2) Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Angebote (Erfüllung der geforderten Mindeststandards siehe Eignungskriterien) anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eignungskriterien. 3) Vorzulegen ist die Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV. 4) Anzugeben ist gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind. 5) Zu tätigen sind Angaben zur Art des Angebots, bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von allen Mitgliedern und eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. 6) Nachweis Mindestreferenzen - siehe Pkt. Eignungskriterien Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Hinweis
Genaue Angaben zur Bindefrist entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 1) Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ V … ganz lesenGenaue Angaben zur Bindefrist entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 1) Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de. 2) Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Abschlusserklärungen sind in Textform zu zeichnen. Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. 3) Für die Angebotsabgabe sind die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung, welches um die darin geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf der Plattform hochzuladen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen. Eingereichte Dateien dürfen 40 MB nicht überschreiten. Die Anzahl der Dateien ist nicht beschränkt. 4) Das Vertragsformular ist von den Bietern vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Darüber hinaus sind die Honorartabellen (unter Anlage 3.2, 3.3, 3.5 sowie 3.6 des Vertrages) unter der Rubrik Leistungsverzeichnis vollständig elektronisch auszufüllen und einzureichen und werden anschließend Anlage zum Vertrag. 5) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen im eigenen Büro bzw. gemäß den Angaben in der Eigenerklärung zu erbringen. 6) Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 7) Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 8) Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 9) Die Abgabe mehrerer Angebote pro Bieter ist nicht zulässig. Dazu zählen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben den Ausschluss der Bieter und sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften zur Folge. 10) Sollten nach Auffassung der Bieter in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u.a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so haben diese die Auftraggeberin unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, sind die Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 11) Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Auftraggebergemeinschaft (AGG) bestehend aus: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Maßnahmeträger: Straßen- und Tiefbauamt (STA), Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), SachsenEnergie AG - SachsenEnergieBau GmbH
Anschrift
Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden
Website
dresden.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
(via https://www.evergabe.de) Landeshauptstadt Dresden, Zentrales Vergabebüro

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

93vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
250.289 €Zuschlagswert im Median
144.430 € – 477.437 €mittlere Hälfte, 37 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Sachsen (195 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4fce03ac-2ad4-4e64-ad45-c949c610a196.