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vergebenEU-weitDienstleistungen

Wettbewerb "Kunst am Bau" am Bildungszentrum in Soest

Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe · Soest, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10-22003-VE620veröffentlicht 09.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 460 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Soest59494, Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des "Kunst am Bau-Wettbewerbs" für das Bildungszentrum Soest wird ein künstlerisches Konzept gesucht, das den besonderen Charakter der Einrichtung mit beispielgebender zukunftsweisender Technologie, modernen Lernkonzepten sowie einer exzellenten Lernatmosphäre bei Berücksichtigung handwerklicher Tradition und menschlichem Zusammenhalt in Innungen gestalterisch zum Ausdruck bringt. Ziel ist es, die Verbindung zwischen dem modernen Bildungszentrum und der Tradition im Handwerk sichtbar und erlebbar zu machen. Im Fokus der Aufgabenstellung steht die Entwicklung und Realisierung eines künstlerisch gestalteten Leitsystems, das sich als funktionales und zugleich identitätsstiftendes Element über das gesamte Gelände des Bildungszentrums erstreckt. Das Leitsystem soll dabei sowohl ästhetisch ansprechend als auch intuitiv nutzbar sein und eine klare Orientierung für alle Nutzergruppen - Auszubildende, Ausbilder, Mitarbeitende sowie Besucher und Besucherinnen bieten. Das Leitsystem ist nicht nur auf die Außenanlagen beschränkt, sondern soll sich bereits vom Kreisverkehr der Hauptstraße am "Schleswiger Ring" über den Haupteingang, durch das Große Forum bis in die Innenflure der Werkstatthallen hinein erstrecken. Dabei sind mehrere künstlerisch gestaltete Interventionen an zentralen Punkten vorgesehen, die sowohl eindeutige funktionale Orientierungshilfen darstellen als auch das Bildungszentrum künstlerisch reflektieren. Die künstlerischen Arbeiten sollen die fundierte handwerkliche Ausbildung junger Menschen - in angemessener Weise sichtbar machen und die Identität des Bildungszentrums unterstreichen. Dabei wird besonderer Wert auf eine gelungene Verbindung von künstlerischem Ausdruck und funktionaler Qualität eines durchdachten Leitsystems gelegt. Bei der Auswahl des Materials im Außenbereich ist auf Nachhaltigkeit, eine langjährige Haltbarkeit und Witterungsbeständigkeit zu achten.

Beschreibung des Loses

Der geplante Zeitraum für die Fertigstellung des Kunstwerks ist frühestens für das letzte Quartal 2027 und spätestens für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die genaue Terminfestlegung für die Durchführung der Arbeiten ist in jedem Fall zu gegebener Zeit mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anwesenheit der Künstlerin/Kunsthandwerkerin bzw. des Künstlers/Kunsthandwerkers an der Baustelle ist zu gegebener Zeit in Absprache mit der Bauleitung zwingend erforderlich (mindestens jedoch für/bei der Übertragung des Entwurfes in die Wirklichkeit, der Überwachung der Arbeiten, Montage, Abnahme der künstlerischen Leistung).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vorgesehene Terminschiene nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: Versand der Auslobung und Unterlagen: 34. KW 2025; Kolloquium: 37. KW 2025; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 47. KW 2025; Preisgerichtssitzung: 51. KW 2025. Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren … ganz lesenVorgesehene Terminschiene nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs: Versand der Auslobung und Unterlagen: 34. KW 2025; Kolloquium: 37. KW 2025; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 47. KW 2025; Preisgerichtssitzung: 51. KW 2025. Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Teilnehmend am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Wettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmende sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43MB2B# Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): - Freiraumplanerische Einbindung der Kunst - Nachvollziehbares Leitsystem - Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) Das Preisgericht im … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43MB2B# Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): - Freiraumplanerische Einbindung der Kunst - Nachvollziehbares Leitsystem - Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) Das Preisgericht im Kunstwettbewerb setzt sich voraussichtlich aus fünf stimmberechtigten Preisrichtern*innen zusammen, die nicht identisch mit den Mitgliedern des Auswahlgremiums des vorgeschalteten Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) sind. Fachpreisrichter*innen: - Matthias Abel, Stadtbaurat Stadt Soest - Jürgen Prigl, Dombaumeister a. D. - Dr. Norbert Wex, Archivar und Abteilungsleiter Kultur Stadt Soest Sachpreisrichter*innen: - Kerstin Feix, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Dortmund - Simone Maria Phoebe Jasinski, Metallbildhauerin und Diplom-Industrial- Designe-rin, Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe Änderungen im Verhinderungsfall bleiben vorbehalten. Nähere Angaben enthält die Auslobungsunterlage, die den ausgewählten Teilnehmer*innen im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
1. Preis: Atelier Johannes Vogl, Berlin; Andrea Böning, Berlin; 3. Platz: Horst Gläsker, Düsseldorf10

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe
Anschrift
59494 Soest
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

20Bekanntmachungen
10Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 923 (Unterhaltungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4acf9396-b848-475c-bf67-651a76f123dd.