Zum Inhalt
Menü

Wettbewerb

Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) · Gronau, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 12-23021-VE706veröffentlicht 04.03.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 945 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Gronau48599, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement25 %
  • Honorarangebot25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Wettbewerb Gesundheitszentrum Gronau - Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeordnung (VgV).

Beschreibung des Loses

Derzeit plant die Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG) als städtisches Tochterunternehmen, die Errichtung eines Gesundheitszentrums am Kurt-Schumacher-Platz in Gronau. Der Kurt-Schumacher-Platz stellt eine städtebaulich besonders prägnante Situation im Zentrum von Gronau dar und soll unter anderem durch das geplante Gesundheitszentrum aufgewertet werden und eine neue Bedeutung im Stadtbild erhalten. In dem Gesundheitszentrum sollen Hausarztpraxen und verschiedene Fachärzte untergebracht werden, voraussichtlich insbesondere eine Radiologie und ein Portal für Frauengesundheit mit einem umfangreichen gynäkologischen Angebot. Im Erdgeschoss des Ärztehauses sollen kundenorientierte medizinische Nutzungen Platz finden, wie eine Apotheke, ggf. ein Sanitätshaus und ggf. ein Optiker. Das Ziel ist eine hochwertige medizinische Versorgung in der Stadt durch das Gesundheitszentrum zu sichern und über die architektonische Qualität die Platzsituation des Kurt-Schumacher-Platzes aufzuwerten. Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die funktionalen Anforderungen des Gesundheitszentrums erfüllt, wobei eine hohe Nutzungsflexibilität zu gewährleisten ist. Darüber hinaus ist der Neubau in das Gesamtensemble des Kurt-Schumacher-Platzes zu integrieren. Das Wettbewerbsgebiet wird durch die Baugrenzen und Baulinien im Bebauungsplan definiert, wodurch eine Weiterführung der geschlossenen Bauweise des Platzes vorgesehen ist. Das Gesundheitszentrum soll sich über vier Vollgeschosse erstrecken mit einer BGF von rd. 4.600 m². Das auf dem Wettbewerbsgebiet aktuell befindliche Gebäude mit der Hausnummer 9 weist eine abgängige Bausubstanz auf und wird abgerissen. Der Kurt-Schumacher-Platz mit dem Wettbewerbsgebiet liegt im Zent-rum der Stadt Gronau. Aktuell ist dort vereinzelt Gastronomie und Einzelhandel verortet. Direkt angrenzend an den Platz befindet sich eine brachliegende Fläche eines ehemaligen Hertie-Kaufhauses. Neben dem Gesundheitszentrum ist eine weiterführende Entwicklung des Kurt-Schumacher-Platzes und der Hertie-Fläche geplant, um die Aufenthaltsqualität und das Angebot der Innenstadt zu verbessern.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement25 %
Honorarangebot25 %
Qualität
WettbewerbsergebnisEntwurf: 50 % davon: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %: 1. Preis: 45 Punkte, 2. Preis: 25 Punkte, 3. Preis: 15; Punkte Umgang mit Überarbeitungshinweisen: 5 %
Qualität
Projektteam, Kosten-/Termin-/QualitätsmanagementAuftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters: 5% Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 20 %
Preis
Honorarangebot

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzung … ganz lesenDie Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. Wer ab dem Tage der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört. Mitglieder von Bietergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bieter am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. --- Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name des Bewerbers (Büroname); - Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll; - Kontaktdaten des Bewerbers / des Vertreters der Bewerbergemeinschaft; - Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; - Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt; - Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; - für den Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" (Kammernachweis); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013; - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. - Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat. Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig. ---- Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 11 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potenzielle Nachrücker gemäß folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin. Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 11 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potenzielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah be …
Kriterium
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für d … ganz lesenDie Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden: 1. Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird; 2. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient); 3. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 4. Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 5. Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleich-barer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), ii. Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2014), iii. min. 2.300 m² BGF, iv. min. Leistungsphasen 2-3 nach § 34 HOAI. b) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleich-barer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), ii. Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2014) iii. min. Honorarzone III, iv. min. Leistungsphasen 2-3 nach § 34 HOAI. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Der Bewerber erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung zum Wettbewerbsverfahren benannt werden. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43HC12 Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität - Nachhaltigkeit - Raumprogramm … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y43HC12 Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität - Nachhaltigkeit - Raumprogramm und Funktionalität - Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. --- Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 99.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 2.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise (brutto) ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 27.600 Euro 2. Preis: 17.200 Euro 3. Preis: 10.200 Euro 2 Anerkennungen à: 7.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. --- Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt. --- Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben: Sachpreisrichter: - Rainer Doetkotte, Bürgermeister der Stadt Gronau - Dr. Stefan Kuhlmann-Eckel, Vorsitzender des Aufsichtsrates der QEG GmbH (B´90/Die Grünen) - Herbert Daldrup, Geschäftsführer der Stadtwerke Gronau GmbH - Sven Gabbe, Ratsherr Stadt Gronau - Werner Bajorath, Ratsherr Stadt Gronau Fachpreisrichter: - Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen - Martin Halfmann, Architekt, Köln - Christian Kuckert, Architekt, Münster - Prof. Christl Drey, Architektin und Stadtplanerin, Köln - Eckhard Scholz, Architekt, Senden - Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt. --- Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, mit allen Preisträgern im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmer sind alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. --- Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens soll die Leistung Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI(Honorarzone III) vergeben werden. Es werden mindestens die Planungsleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 2-5 vergeben. Vorgesehen ist die Vergabe von Leistungen in Form eines Stufenvertrags. In der ersten Bearbeitungsstufe werden die Leistungsphasen 2-4 beauftragt. Nach Vorliegen der Planungsergebnisse aus Leistungsphase 4 erfolgt eine …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Quartiersentwicklungsgesellschaft für die Innenstadt Gronau mbH (QEG)
Anschrift
48599 Gronau
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a2728b4-d9d4-41cf-83c7-8849da90e63c.