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vergebenEU-weitBau

West - Erweiterung Emmelsum (WEE) Los 2: Flächenerschließung inkl. Kranbahn

Contargo GmbH & Co. KG · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Los 2veröffentlicht 19.10.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 690 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (530 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68159, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis (90 % der Gesamtwertung)90 %
  • Konzept der Projektabwicklung (10 % der Gesamtwertung)10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über subreport.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet.

Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern.

Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen

Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran

Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung

Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals.

Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber.

Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09)

• Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen.

• Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen.

• Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens.

• In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen.

• Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

• Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen.

ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis (90 % der Gesamtwertung)90 %
Konzept der Projektabwicklung (10 % der Gesamtwertung)10 %
Preis
Preis (90 % der Gesamtwertung)Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 90 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 90 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
Qualität
Konzept der Projektabwicklung (10 % der Gesamtwertung)Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeu-tung für die Vergabestelle. Das schriftliche Konzept der Projektabwicklung (Bearbeitungskonzept) wird daher mit insgesamt 10 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 10 Punkte zu erreichen. ACHTUNG: Das Bearbeitungskonzept ist wertungsrelevant! Es wird neben dem im Angebot kalkulierten Honorar über den Zuschlag entscheiden. Die Bieter sollen konzeptionell auf höchstens 20 DIN-A4-Seiten darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Das schriftliche Bearbeitungskonzept muss mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Im Rahmen des Konzepts der Projektabwicklung soll zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen: • Beschreibung des Bauablaufs einschl. Angaben zu Baustellenorganisation (abschnittsweises Bauen), Qualitätsmanagement, Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Schnittstellen und Abhängigkeiten • Qualitative und quantitative Ausarbeitung der Termin- Personal- und Geräteplanung unter Berücksichtigung aller Randbedingungen und Abhängigkeiten, insbesondere der Schnittstellen zu den Losen 3 und 4 sowie vorgegebenen Zwischen- und Fertigstellungsterminen aus dem Rahmenterminplan. In Bezug auf die Personal- und Geräteplanung erwartet die Vergabestelle eine verbindliche Angabe der für den jeweiligen Zeitraum eingesetztem Geräte und Anzahl der Arbeiter/Arbeiterkolonnen mit Zu-ordnung der Tätigkeitsbereiche auf der Baustelle über die ge-samte Bauzeit. Das Konzept der Projektabwicklung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 10 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 10 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Kriterium
• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen je-weilige Qualifikation (Nachweis … ganz lesen• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen je-weilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • zwingender Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb in dem folgenden Bereich (für AN und ggf. seine Nachunternehmer, die mit der Herstellung der WHG-Flächen und dem Löschwasser- und Leckagerückhaltebecken beauf-tragt werden.): - Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem WHG (Wasserhaushaltsge-setz) gemäß § 62 AwSV für Arbeiten an LAU-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2) • zwingender Nachweis des Gütezeichens Kanalbau AK 1 (für AN und ggf. seine Nachunternehmer) Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunter-nehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungslei-he hingewiesen.
Kriterium
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Gründung“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts der Einsatz von Ortbetonbohrpfähle mit einer Läge von mindestens 20 m Länge sowie der Einsatz von geneigten Pfählen und der Einsatz vo … ganz lesen• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Gründung“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts der Einsatz von Ortbetonbohrpfähle mit einer Läge von mindestens 20 m Länge sowie der Einsatz von geneigten Pfählen und der Einsatz von Zug- und Druckpfähle durchgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 300.000. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Stahlbeton“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts die Ausführung eines fugenlosen Stahlbetonbalkens auf einer Länge von mindestens 100 m durchgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 1.800.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibili-siert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. • Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Ortbetonbauwerke nach DAfStb“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts die Ausführung eines Ortbetonbauwerks nach Anforderungen der DAfStb inkl. Einsatz von FD-Beton ausgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 150.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Flächenbau“: Mindestens ein Referenzobjekt „Flächenbau“ muss die folgenden Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen: Im Rahmen des Referenzobjekts muss die Ausführung von Betriebsflächen, ausgelegt für Schwerlastverkehr von mindestens SLW 60 auf einer Fläche von mind. 5.000 m² in beliebiger Bauweise (Beton oder Asphalt) durchgeführt worden sein, das Projektvolumen des Referenzobjekts muss mindestens EUR 1.0 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden und das Projekt muss in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) worden sein. Mindestens ein weiteres Referenzobjekt „Flächenbau“ muss die folgenden Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen: Im Rahmen des Referenzobjekts muss die Ausführung von Betriebs-flächen auf einer Fläche von mind. 2.000 m² in beliebiger Bauweise (Beton oder Asphalt) durchgeführt worden sein, das Projektvolumen des Referenzobjekts muss mindestens EUR 0,5 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden und das Projekt muss in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) worden sein. Im Rahmen der beiden Mindestreferenzen zum Flächenbau sind sowohl Erfahrungen in der Herstellung von Beton- als auch Asphaltflächen mit oben genannten Rahmenbedingungen nachzuweisen. Sofern nur eine von beiden Bauweisen (Beton oder Asphalt) im ersten Referenzobjekt „Flächenbau“ enthalten ist, ist die zweite Bauweise zwingend über die zweite Mindestreferenz zum Flächenbau nachzuweisen. Auch wenn beide Bauweisen durch ein Referenzobjekt abgedeckt werden, sind zwingend die beiden angefragten Mindestreferenzen zum Flächenbau nachzuweisen. Insgesamt sind somit mindestens acht (8) vergleichbare Referenzobjekte mit dem Angebot einzureichen. Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch innerhalb von einer oder mehrerer gewerkeüberg …
Kriterium
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren in Höhe von jeweils mindestens 15.000.000,00 €. • Nachweis der folgenden Versicherungen: -Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Ver- … ganz lesen• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren in Höhe von jeweils mindestens 15.000.000,00 €. • Nachweis der folgenden Versicherungen: -Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Ver-sicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ver-sicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen. -Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abde-cken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen. -Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. min-destens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
17 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
16.12.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auf-lagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestel-le weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nich … ganz lesenDie Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auf-lagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestel-le weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Die Vergabestelle weist dennoch ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bitte beachten Sie bei Abgabe des Angebots unbedingt folgende formalen Anforderungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. VORSICHT: Sämtliche mögliche Vorbehalte in einem Begleit … ganz lesenBitte beachten Sie bei Abgabe des Angebots unbedingt folgende formalen Anforderungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. VORSICHT: Sämtliche mögliche Vorbehalte in einem Begleitschreiben wie z.B. „unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ***“ oder „bzgl. *** gehen wird davon aus, dass ***“ oder „unser Angebot beinhaltet nicht ***“ oder „es gelten unsere AGB“ etc. führen wegen Änderung in den Vergabeunterlagen zwingend zum Ausschluss. Hier hat die Vergabestelle keinerlei Ermessen! Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann. Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“), • mit Ziffer 4a („bepreistes Leistungsverzeichnis“), (bitte auch im GAEB-Format (Ziffer 04b)), • mit der Ziffer 11 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), • mit der Ziffer 12 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 13 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), • mit der Ziffer 14 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft), • mmit der Ziffer 15 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunterneh-mer eingesetzt werden sollen), • mit der Ziffer 16 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit ande-rer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“) • mit der Ziffer 17 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unterneh-men“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückge-griffen wird; „Eignungsleihe“), • mit der Ziffer 18 (Verpflichtungserklärung im Sinne des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen: • Urkalkulation: kein Vordruck • Bauzeitenplan: kein Vordruck • Bearbeitungskonzept im Sinne von Punkt 6.2 dieses Aufforderungsschreibens: kein Vordruck Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständig-keit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebotes. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfah-ren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden aus-geschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschrä …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 62861c7c-c802-497a-b2c0-d4f23e90e2f1.