Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und Klimabilanzierung
BKK-Landesverband NORDWEST · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BKK LV NWveröffentlicht 09.05.2025erstmals 09.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Beschaffung einer Lösung zur Standardisierten Notrufabfrage für die Feuerwehr EssenEssener Systemhaus · EssenFrist 07.12.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Essen45138, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualität30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 15 Monaten8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufberechtigten über die Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und die Klimabilanzierung. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung enthält die 3_Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1: Klimabilanzierung Los 2: Nachhaltigkeitsberatung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Klimabilanzierung Auftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufberechtigten über die Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und die Klimabilanzierung. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung enthält die 3_Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1: Klimabilanzierung Los 2: Nachhaltigkeitsberatung | 4 Jahre | – |
| 2 | Nachhaltigkeitsberatung Auftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung über den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen zwischen dem Auftragnehmer und den Abrufberechtigten über die Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsberatung und die Klimabilanzierung. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung enthält die 3_Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1: Klimabilanzierung Los 2: Nachhaltigkeitsberatung | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein d … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.- Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtsch … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.- Spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wesentlichkeitsberatung, Nachhaltigkeitsberatung und/oder Klimabilanzierung) bezogen auf die letzten d … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wesentlichkeitsberatung, Nachhaltigkeitsberatung und/oder Klimabilanzierung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022). Mindestanforderung: Der spezifische Umsatz muss bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2024, 2023, 2022) je Jahr losspezifisch mindestens betragen haben: Los 1 (Klimabilanzierung): mind. EUR 600.000 je Jahr Los 2 (Nachhaltigkeitsberatung): mind. EUR 500.000 je Jahr Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebots … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 Sofern ein Bieter noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig er-füllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu er-weitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Geeignete Referenzen (je Los) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Geeignete Referenzen (je Los) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergeben-den Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen je Los, auf das die Bieter anbietet, gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge je Los müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind: Los 1: Jede Referenz muss jedes der folgenden Merkmale vollständig erfüllen: - Bereitstellung eines Tools zur Klimabilanzierung (Treibhausgasrechner), - Beratungsleistungen zur Auswertung/Validierung der Klimabilanz, - Beratungsleistungen zur Entwicklung einer Reduktionsstrategie - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss das folgende Merkmale vollständig erfüllen: - Auftraggeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Krankenversicherung) Los 2: Die eingereichten Referenzen müssen gesamthaft die folgenden Merkmale vollständig erfüllen, das heißt einzelne Referenzen können sich auch nur auf einzelne Merkmale beziehen, solange die einzureichenden drei Referenzen gesamthaft alle Merkmale abdecken: - Erstellung und Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse (CSRD konform oder CSRD-orientiert, diese Leistung muss noch nicht finalisiert sein), - eine darauf aufsetzende Nachhaltigkeitsberatung und - Unterstützung bei der Nachhaltigkeits-Berichterstattung nach gängigen Standards (DNK/GRI/VSME) - für ein Unternehmen mit mindestens 300 Beschäftigten als Referenzgeber Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss mindestens jeweils eines der nachstehenden Merkmale vollständig erfüllen: - Referenzgeber war eine juristische Person gem. SGB (bspw. gesetzliche Krankenversicherung) Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vor-stehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen wer-den. Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Ab-schnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsf … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehung … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen. Der Bieter hat die Unterauftragnehmer, deren Einsatz beabsichtigt ist, zu benennen Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bedingungen ergeben sich aus den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fr … ganz lesenkürzer
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
a) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohnges … ganz lesenkürzer
a) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AentG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der I.2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. b) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter …- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5KLR Das Recht der Abrufberechtigten zum Abruf von Leistungen besteht nur so lange, bis ein maximales Volumen von EUR 1,25 (netto) (Los 1) EUR 1,25 (netto) (Los 2) erreicht ist. Ist dieses maximale Volumen erreicht, verliert dieser Vertrag automatisch seine Wirkung, ohne … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5KLR Das Recht der Abrufberechtigten zum Abruf von Leistungen besteht nur so lange, bis ein maximales Volumen von EUR 1,25 (netto) (Los 1) EUR 1,25 (netto) (Los 2) erreicht ist. Ist dieses maximale Volumen erreicht, verliert dieser Vertrag automatisch seine Wirkung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Regelung nach Abs. 2 bleibt unberührt. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind der BKK Dachverband e.V. und alle Betriebskrankenkassen, die zum Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung des Vergabeverfahrens Mitglieder des BKK Dachverbandes sind. Außerdem der BKK Dachverband sowie die 4 BKK Landesverbände. Der jeweilige Einzelvertrag kommt zwischen den Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer zustande.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- BKK-Landesverband NORDWEST
- Anschrift
- 45138 Essen
- Kontakt
- vergabe@
bkk-nordwest.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 11.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.06.2025
- BekanntmachungFrist 11.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd36dddb-ccf8-45ff-baac-343b0a2e40f9.