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Werkvertrag Medizintechnik

Auftraggeber nicht angegeben · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen UKSH-WuV-2025-0005veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 569 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 14.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.07.2026 – 30.06.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24105, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.uksh.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 19 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Für die Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Geräte und Anlagen des UKSH wird ein Partner gesucht, der dieses im Rahmen eines Werkvertrages übernimmt. Die Leistungspflicht des Partners umfasst sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße, gesetzes-, normenkonforme (z.B. MDR, MPDG und MPBetreibV) und wirtschaftliche Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Anlagen und Geräte für Therapie und Diagnostik des UKSH, seiner Tochtergesellschaften, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck, auch Anlagen und Geräte für Forschung und Lehre sowie alle Laborgeräte und -anlagen sicherzustellen. Hierbei dürfen die nach den anerkannten Regeln der Technik notwendigen Instandhaltungen nicht unterschritten werden.

Beschreibung des Loses

Bewirtschaftung und Instandhaltung aller medizintechnischen Anlagen und Geräte des UKSH ("Werkvertrag Medizintechnik")

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder … ganz lesenBF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. BF-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschluss-grund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. [Eigenerklärung über FB 124LD] BF-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein. [Eigenerklärung über FB 127] Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. [Eigenerklärung über FB 124LD] Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen. [Eigenerklärung über FB 124LD] Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat. [Eigenerklärung über FB 124LD] Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat. [Eigenerklärung über FB 124LD] Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten, dernicht älter als ein Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten darf. Erforderlich sind Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger, mindestens derjenigen Krankenkasse, die für die größte Zahl der Beschäftigten als Einzugsstelle zuständig ist (Hinweis: Bescheinigungen von Steuerberatern u.ä. genügen nicht!).
Kriterium
EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 50.000.000 EUR, für V … ganz lesenEK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 50.000.000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an. EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt haben.
Kriterium
TL 1: Eigenerklärung, dass alle Personen und Unternehmen, die in die Wartung der medizintechnischen Geräte des UKSH einbezogen werden, die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, oder vergleichbar, erfüllen. TL2: Name und berufliche Qualifikationen der Personen (Projek … ganz lesenTL 1: Eigenerklärung, dass alle Personen und Unternehmen, die in die Wartung der medizintechnischen Geräte des UKSH einbezogen werden, die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, oder vergleichbar, erfüllen. TL2: Name und berufliche Qualifikationen der Personen (Projektleiter, Stellvertreter), welche im Auftragsfall die Leistung tatsächlich erbringen sollen, möglichst mit Angabe über persönliche Referenzen. TL3: Nachweis (z.B. IHK- Abschluss oder gleichwertig), dass mindestens zwei der Personen, welche im Auftragsfall die Leistungen tatsächlich erbringen sollen, die Fachkompetenz im Bereich Medical/IT RiskManagement besitzen. TL4: Referenzen: Mindestens 3 Referenzen über die wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Wartungsleistungen medizintechnischer Geräte mit Angabe der Auftraggeber, des Auftragszeitraums, des Leistungsumfangs (Leistungsbild, Größe und Komplexität) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail. TL5: Referenzen: Mindestens 1 Referenz über die wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Bereich Beratungsleistungen (Optimierungskonzept, Reinvestitionsplanung und Fördermittelanträge) mit Angabe der Auftraggeber, des Auftragszeitraums, des Leistungsumfangs (Leistungsbild, Größe und Komplexität) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail. TL6: Nachweis, dass der Bewerber nach DIN 80001 oder vergleichbar zertifizier ist. TL7: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst auf welche Weise er auf den auftragsbezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind für den Dritten Eignungsnachweise wie nach dieser Bekanntmachung für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig.
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.uksh.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19473a52874-54e9addf779bce59
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das UKSH ist bis einschließlich 31. Dezember 2030 einseitig berechtigt, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern. Danach ist das UKSH bis einschließlich 31. Dezember 2032 einseitig berechtigt, den Vertrag erneut um zwei Jahre zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.uksh.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesen"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Anschrift
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
Kontakt
vergabestelle@uksh.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 504 (Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.04.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2025 auf 25.04.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 746fffe2-1e61-41ec-8fd1-4c93486f6da6.