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Welheimer Mark - Generalplanung der Einzelmaßnahme - Angebotswettbewerb

Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen FEEGveröffentlicht 25.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 514 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 32 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
47 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45141, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Bearbeitungskonzept45 %
  • Erfahrung der benannten Projektleitung (Referenzen)15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst Generalplanerleistungen für die Entwicklungsfläche Welheimer Mark innerhalb des Gesamtprojekts Freiheit Emscher.

Beschreibung des Loses

Freiheit Emscher ist ein Kooperationsprojekt der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH. Die beiden Städte und RAG Montan Immobilien GmbH sind Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft (FEEG). FEEG entwickelt ein Gesamtareal von 17 Quadratkilometern auf Essener und Bottroper Stadtgebiet. Das Gebiet gliedert sich in mehrere Potenzialflächen. Eines dieser Potenzialflächen ist das Gelände Welheimer Mark auf dem Gebiet der Stadt Bottrop. Bei der Welheimer Mark handelt es sich um eine rund 11 ha große Entwicklungsfläche exkl. der Ausgleichsflächen im Stadtgebiet von Bottrop . Die Fläche ist heute größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Innerhalb des oben beschriebenen Kontextes soll die Potenzialfläche zu einem Standort für großflächiges Gewerbe und den Bereich Produktion entwickelt werden. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung des klimaneutralen Gewerbegebietes Welheimer Mark, ggf. als ReallaborCampus für Wertwasser. Es werden erschlossene und baureifgemachte, mit B-Plan versehene Gewerbegrundstücke an zukünftige Erwerber verkauft. Der Biodiversität und dem Klimaschutz dient die Harmonisierung der ökologischen Anforderungen mit wirtschaftlicher Nutzung durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen. Diese werden in die Planung der Freianlagen integriert. Die Erschließung des Quartiers erfolgt durch die Anbindung an den Gewerbeboulevard. Von hier aus werden die Gewerbeflächen erreicht. Das Gebiet ist unterteilt in 4 Quadranten ähnlicher Größe. Die Erschließung innerhalb der Quadranten erfolgt durch den Investor. Eine zentrale grüne Achse durchzieht das Quartier. Umgeben ist das Quartier von einem Grünraum. Auftragsgegenstand sind Generalplanerleistungen des Einzelvorhabens Welheimer Mark. Dabei sind von einem Generalplaner folgende Grundleistungen zu erbringen: ? Planung der Altlastensanierung, der Baureifmachung und der Herrichtung der Flächen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 I.V.m. Anlage 12 HOAI für die Altlastensanierung, Baureifmachung und Herrichtung der Gesamtfläche, - Fachplanungs- und Beratungsleistungen Geotechnischer Bericht gem. Anlage 1 HOAI, Ziffer 1.3, - Planung der Bauwerke und Anlagen der Entwässerung: Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI für die Anlagen der Entwässerung, - Planung der Verkehrsanlagen: Objektplanung Verkehrsanlagen, gem. § 47 i.V.m. Anlage 13 HOAI - Planung der Freianlagen: Objektplanung Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI - Vermessungsleistungen: Beratungsleistungen Ingenieurvermessung, gem. Anlage 1 HOAI, Ziffer 1.4 Ferner sind weitere besondere und sonstige Leistungen zu erbringen. Die weiteren Einzelheiten des Leistungsumfangs sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die ausgeschriebenen Leistungen der Generalplanung sollen - entsprechend der Leistungsphasen der HOAI - stufenweise beauftragt werden. Einzelheiten zur stufenweise Beauftragung sind der Anlage "Objektliste und Beauftragungsmatrix" zur Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Zuschlagserteilung für die Beauftragung der Leistungen ist nach aktuellem Stand der Planung für Anfang September 2025 vorgesehen. Mit den Leistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind nach aktuellem Stand der Planung bis August 2029 vorgesehen. Diese Angaben bilden den Zeitplan des Vorhabens zum Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntgabe ab. Änderungen im Projektverlauf bleiben vorbehalten. Vom Auftraggeber wird davon ausgegangen, dass das vorgesehene Personal, insbesondere die vom Bieter im Angebot zu benennende Generalplanung Projektleitende über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorar40 %
Bearbeitungskonzept45 %
Erfahrung der benannten Projektleitung (Referenzen)15 %
Preis
Honorar
Qualität
BearbeitungskonzeptFachplanungsübergreifendes projektspezifisches Umsetzungskonzept (30 %); Zusammensetzung des Projektteams, Verfügbarkeiten, Ressourcenpla-nung (15 %);
Qualität
Erfahrung der benannten Projektleitung (Referenzen)Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
47 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden.
Optionen
Es wird ein Stufenvertrag geschlossen. Die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden nacheinander beauftragt. Die Beauftragungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2 und wird mit der Zuschlagserteilung beauftragt. Die Beauftragungsstufe 2 umfasst die Leistungsphas … ganz lesenEs wird ein Stufenvertrag geschlossen. Die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden nacheinander beauftragt. Die Beauftragungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2 und wird mit der Zuschlagserteilung beauftragt. Die Beauftragungsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4, die Beauftragungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5 bis 7 und die Beauftragungsstufe 4 umfasst die Leistungsphasen 8 und 9. Es wird auf die Darstellung zur stufenweisen Beauftragung in Anlage "Objektliste und Beauftragungsmatrix" zur Projekt- und Leistungsbeschreibung verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z.B. nur Leistungsphase 6) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grund- oder Besondere Leistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Es wird auf den Vertrag über Leistungen der Generalplanung verwiesen. Dieser ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Zudem ist eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit vorgesehen, vgl. Angaben zur Vertragslaufzeit in dieser Bekanntmachung. Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht / abgenommen sind. Näheres zu Optionen regeln die Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der i … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6V5Q69 Erweiterung zum Feld "wichtige Merkmale": 7. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. 8. Auskunftse … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4D6V5Q69 Erweiterung zum Feld "wichtige Merkmale": 7. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. 8. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40780af2-01c6-4f2c-b2ea-52df5f76edf7.