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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Weitverkehrsnetze

Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechts · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 260731_HSveröffentlicht 02.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 46 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ludwigshafen67059, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 46 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    112 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Beschreibung

Die Dienstleistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb von privaten Transportnetzen zur TV-Signalzuführung, Live-Videostreaming, Zeitsynchronisation sowie allgemeine Datei- und Datensynchronisation und Monitoring zwischen den beiden Playoutcentern (POCs) der Offenen Kanäle (OKs) in Rheinland-Pfalz sowie zur Vodafone GmbH (Vodafone), zur Deutschen Telekom AG (Telekom) sowie zur Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) zur TV-Programm-Weiterverteilung an deren Kunden, nachfolgend als Plattformbetreiber bezeichnet. Die Übernahme der TV-Signale von 8 OK-Programmen erfolgt in den beiden OK-POCs in Trier (POC West) und Ludwigshafen (POC Ost) mit jeweils 4 Programmen (bis zu 8 Programme je POC im Havariefall). Die Netzkopplung und damit die Übergabe der Signale an die Plattformbetreiber erfolgt an deren zentralen Breitband-PoPs in Frankfurt am Main, Berlin oder München.

Gegenstand nach CPV

  • 64228100Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (eine Mindestreferenz) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungsjahr, c) Leistung, und d) Leistungserbringer. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderung … ganz lesenEigenerklärung zu geeigneten Referenzen (eine Mindestreferenz) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungsjahr, c) Leistung, und d) Leistungserbringer. Die Mindestreferenz (Referenz 1) ist erbracht, wenn die genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz (Referenz 1) muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens das Jahr 2026 oder 2025 oder 2024 oder 2023 oder 2022 nachweisen, c) mindestens den Ort des Rechenzentrums nachweisen, d) mindestens die Leistungen "Übertragung von HDTV-Programmsignalen als MPEG-TS over IP in Echtzeit", "Standardkopplung durch Ethernet-Layer2-Verbindung mit Mindestbandbreite von 8 Gbit/s", "Datenrate der Signalübernahme von mindestens 8 Mbit/s CBR (auf MPEG-TS-Ebene)", "Datenrate (je Service) der Übertragungswege von mindestens 8,5 Mbit/s CBR (konstante Bitrate) in Echtzeit" und "Rufbereitschaft ("Hotline")" nachweisen, und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher, bezogen sein. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung darüber, dass mindestens eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht oder mindestens im Auftragsfall zeitnah abgeschlossen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag zum 1.5.2027 in Kraft und läuft bis zum 30.4.2029. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um zwei Jahre, sofern der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2028 durch schriftliche Erklärung gegenüb … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag zum 1.5.2027 in Kraft und läuft bis zum 30.4.2029. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um zwei Jahre, sofern der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2028 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht nach Satz 3 die Kündigung erklärt ist, höchstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. erstmals bis zum 30.4.2032, wenn der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2031 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt, und letztmals bis zum 30.4.2033, wenn der Auftraggeber insoweit nicht bis zum 31.7.2032 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Kündigung erklärt. Bereits zum 1.3.2027 beginnt ein zweimonatiger Probebetrieb. In dieser Zeit sollen unter anderem die Leitungsanbindung und Übertragungsgeräte aufeinander abgestimmt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere eine ordnungsgemäße und betriebssichere Übergabe der TV-Programmsignale an die Vodafone Deutschland GmbH (Vodafone), Deutsche Telekom AG (Telekom) und Zattoo Deutschland GmbH (Zattoo) ab dem 1.5.2027 unterbrechungsfrei erfolgen kann. Innerhalb des Probezeitraumes werden die Übertragungsstrecken von dem Auftragnehmer kostenfrei für den Auftraggeber betrieben. Die erforderliche Hardware wird in den Playout-Centern (POCs) ab dem 1.3.2027 dem Auftraggeber betriebsbereit zur Verfügung gestellt.
Optionen
Vgl. Ziffer 1.3 der "Leistungsbeschreibung".
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
112 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere "Vertragsunterlagen".
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung i … ganz lesen1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMUVL# 1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMUVL# 1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt. Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenz 1 erbracht ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestanforderung erfüllt ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. 2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechts
Art
Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Turmstraße 10, 67059 Ludwigshafen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 642 (Fernmeldedienste) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6261db07-9367-4c12-8a75-e58532a13b5b.