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Frist unbekanntEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Weiterführung der Fahrinfo-Funktionalität als Verkehrsunternehmen im VBB Verbund

ITD1 · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BEK-2024-0013veröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

HaCon stellt den Routenalgorithmus, die Verkehrsmeldungen, Störungsmeldungen, Tarifinformationen (Hafas-System) für den gesamten VBB zur Verfügung. Dieser ist über Jahre hinweg an die Anforderungen des VBB und der Verkehrsunternehmen optimiert worden und dienst als einheitliche Quelle und zur Sicherstellung einheitlicher Ergebnisse für den Kunden. Zudem melden die VU Soll- und Ist-Daten an Hafas, womit Hafas als Single-Point-of-Truth für sämtliche Fahrplanauskünfte im VBB dient. Durch die zahlreichen Adaptierungen und Transformationen der Daten besteht im VBB ein hochkomplexes System von Schnittstellen und angebundenen Systemen.

Beschreibung des Loses

Die BVG hat für den Betrieb der Fahrinfo-Funktionalität die Fa. HaCon GmbH beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Backendsystem, das die Routeninformationen bereitstellt und weitere Systeme wie Verkehrsmeldungen, Plan- und Echtzeitdaten etc. für die BVG und den VBB managed und betreibt. Das Gesamtsystem besteht aus einem komplexen Zusammenspiel mehrerer Funktionsmodule (z.B. Hafas Routing & barrierefreies Routing, Hafas Störungsmanagement) über HaCon interne proprietäre Schnittstellen und verbindet zusätzlich das BVG Hafas mit dem VBB Hafas. Erst mit der datentechnischen Transformation und Systemkopplung kann die BVG und der VBB in ihren Auskunftssystemen übergreifend für Berlin informieren. Weiterhin stellt das Hafas System eine Schnittstelle zur Vehrkehrsmanagementzentrale Berlin zur Verfügung. Zusätzlich werden im Backendsystem Anforderungen der BVG u.a. auch zur Erfüllung von verkehrsvertragsrelevanten Bestandteilen umgesetzt, die über die grundlegende Auskunft von Echt- und Sollzeitdaten hinausgeht. In den letzten Jahren wurden hierbei z.B. die Optimierung des (barrierefreien) Routings, Etablierung einer ReST-basierten Schnittstelle für webbasierte Abfahrtstafeln, die Auslastungsanzeige, der Ticketverkauf über den Google Deeplink, Datenbereitstellung JELBI, Anschlussnachfrage und digitaler Rufbus, Datenauswertung von Fahrgastroutenanfragen realisiert. Auch wurden die bereitgestellten Systeme über die Jahre mit zusätzlicher IT-Infrastruktur-Kapazität erweitert, um ein stabiles Gesamtsystem bei steigenden Nutzerzahlen und die notwendige Rechenleistung für die zusätzlichen Funktionen zu gewährleisten. Der HaCon Support wurde für kritische Fehler auf einen 24/7 Support erweitert.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen. Im Rahmen dieses Auftrags besteht die Möglichkeit einer Erweiterung des Leistungsumfangs. Diese Erweiterung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Bereiche: Erhöhung der Transaktionen Neu … ganz lesenDer Erwerber behält sich das Recht vor zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen. Im Rahmen dieses Auftrags besteht die Möglichkeit einer Erweiterung des Leistungsumfangs. Diese Erweiterung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Bereiche: Erhöhung der Transaktionen Neue Funktionalitäten Erweiterungen des Fahrplan-Auskunfts-Systems Anpassung des Fahrplan-Auskunfts-Systems Verlängerung der Wartung Schulungen und Migration
Optionen
Dieser Rahmenvertrag läuft rückwirkend ab dem 01.07.2024 für eine Dauer von vier Jahren und endet am 30.06.2028 ohne, dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf. Die BVG kann den Vertrag um jeweils zwei mal zwei Jahre verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
ITD1
Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd1@bvg.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 993532b9-8492-44c1-9994-0c8736c05760.