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Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936

Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z4p-V1-Sicherheitsmonitoringveröffentlicht 13.03.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Weiterentwicklung des Verkehrssicherheitsmonitorings im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936

Beschreibung des Loses

Die „Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ (EU-RL 2008/96/EG), mit der EU-weit das Niveau der Straßenverkehrsinfrastruktursicherheit auf dem transeuropäischen Straßennetz angehoben werden sollte, wurde 10 Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet und die Änderungen am 26.11.2019 als Richtlinie (EU) 2019/1936 veröffentlicht. Die Änderungen mussten innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist vom BMDV per ARS 25/2021 erfolgt. Ein Baustein der ursprünglichen Direktive war die Einstufung der Sicherheit des Straßennetzes (Artikel 5 der EU- RL 2008/96/EG). In Deutschland wurde dafür das Verfahren der „Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen (ESN)“ entwickelt und vom BMVI mit ARS 27/2003 eingeführt. Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie ist der bisher reaktive Ansatz um mehr vorbeugende Aspekte einer, entweder vor Ort oder mit elektronischen Mitteln durchgeführten , visuellen Untersuchung der Entwurfsmerkmale der Straße zu ergänzen. Auf dieser Grundlage soll eine Bewertung und Priorisierung des Bedarfs an weiteren Maßnahmen erfolgen. Ein Bestandteil ist die Einstufung aller Abschnitte des Straßennetzes entsprechend ihrem Sicherheitsniveau in mindestens drei Kategorien. Über das Ergebnis dieser Einstufung ist der EU-Kommission ein Bericht vorzulegen. Zudem sollen die Ergebnisse der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertungen entweder durch direkte oder nach einer gezielten Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen entwickelte Abhilfemaßnahmen weiterverfolgt werden. Die wesentliche Aufgabe für Deutschland besteht in der Entwicklung eines geeigneten Verkehrssicherheitsmonitorings, wie es der geänderte Artikel 5 der EU-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten fordert. Die Verfahrensentwicklung erfolgte im Rahmen des im Auftrag der BASt durchgeführten FE 03.0547/2016/FRB "Evaluierung der Sicherheitsanalyse von Straßennetzen". Bereits im Zuge der Verfahrensentwicklung zeigte sich, dass die notwendige Datenaufbereitung als entscheidend für die Durchführung des Verkehrssicherheitsmonitorings von der BASt einzustufen ist. Dies betrifft insbesondere die relevanten Infrastrukturmerkmale, die im Rahmen der proaktiven Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden sollen. Teilweise liegen die erforderlichen Daten zwar in hinreichender Qualität vor, teilweise weisen die vorliegenden Daten jedoch noch nicht die für die proaktive netzweite Sicherheitsbewertung erforderliche Datenqualität auf. Wiederum andere Daten müssen erst noch erhoben oder aus in den Ländern vorliegenden Datenbanken zusammengeführt werden. Die Schaffung der erforderlichen Datengrundlage, die Zusammenführung auf eine gemeinsame Straßennetzbasis (ASB) und Aufbereitung für die Übernahme in BISStra bis zur erstmaligen Durchführung der netzweiten Sicherheitsbewertung für die Bundesfernstraßen im Jahr 2024 ist durch die BASt in Zusammenarbeit mit den Ländern sowie der AdB somit noch zu leisten. Die Weiterentwicklung des im Rahmen des FE 03.0547/2016/FRB erarbeiteten Verfahrens und dabei insbesondere die Schaffung der Grundlagen für die Übernahme der erforderlichen Daten in BISStra ist mit den in der BASt vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu leisten. Zur Unterstützung dieser Aufgabe soll daher eine externe Fachberatung beauftragt werden. Die Fachberatung soll insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen: 1. Abfrage und Prüfung der bisherigen Konzepte zur Datenhaltung / -erfassung beim Bund/der BASt, den Ländern und der AdB inkl. ASB-konformität 2. Bewertung bisheriges Datenkonzept von BISStra inklusive Hintergründe und Aktualität sowie Relevanz für das Sicherheitsmanagement 3. Bewertung ZEB-Dateninfrastruktur hinsichtlich der Nutzung für die Umsetzung der EU-Richtlinie 4. Zusammenstellung eines Datenkatalogs bereits verfügbarer Datensätze bei Bund/BASt, Ländern und AdB inkl. Angaben von u. a. Relevanz, Attributen u. ä. sowie Einhaltung des ASB-Standards bzw. Aufwände zur Erreichung desselbigen. 5. Identifizierung und Festlegung der zu erhebenden Objekte und deren Attributierung. Erstellung eines Datenmodells (für BISStra und ASB) sowie für die von der ASB abweichenden bzw. fehlenden Punkte Erstellung eines ASB-Änderungsantrages, damit die Daten vollständig via ASB und OKSTRA vorgehalten und transportiert werden können. 6. Entwicklung Roadmap für schrittweise Anpassungen von BISStra für die Umsetzung der EU-Richtlinie, inkl. Lastenhefterstellung 7. Fachbegleitung und Review von Pilotanwendungen der netzweiten Sicherheitsbewertung und -einstufung bei der BASt 8. Fachlicher Ansprechpartner für die relevanten Akteure

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265.510 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e25650c-a773-4959-adb3-75c77df3e590.