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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Weiterentwicklung des Intranet-, Wissens- und Kollaborationsmanagementsystems OfficeNet

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 15.03 - 9960/25/VV : 1veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
19,59 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 19,59 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 48 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: Weiterentwicklung des Intranet-, Wissens- und Kollaborationsmanagementsystems OfficeNet

Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen wurde eine geschätztes Volumen von 19.588.886,25 Euro ermittelt. Dieses Volumen bezieht sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.

Der Höchstwert entspricht dem Schätztwert.

Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen.

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von drei Referenzen dar, wobei eine (1) der drei (3) Referenzen zwingend bei der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB) stattgefunden haben muss. Für die R … ganz lesenStellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von drei Referenzen dar, wobei eine (1) der drei (3) Referenzen zwingend bei der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB) stattgefunden haben muss. Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung: Eine prägnante Kurzbeschreibung des Projektziels und des Leistungsumfangs. • Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen, insbesondere: o Eingesetzte Technologien und Frameworks: Nennen Sie die exakt eingesetzten Technologien und Frameworks (z. B. Java, Spring Boot, JPA, Node.js, React, TypeScript, Docker/Podman, Keycloak, JIRA, Confluence). Nehmen Sie hier Bezug auf die Kerntechnologien und -bereiche (Backend-Entwicklung, Frontend-Entwicklung, Microservice-Architektur, -Identitätsmanagement), die in der Leistungsbeschreibung näher erläutert werden. o Art der erbrachten Dienstleistungen: Beschreiben Sie genau, welche Arten von Dienstleistungen erbracht wurden (z. B. agile Softwareentwicklung nach SCRUM, Systemarchitektur, Konfiguration, Customizing, Migration, Integration von anderen Systemen (Active Directory, LDAP), Schulung, Support, Prozessberatung, Rollout-). o Umfang des Supports/der Wartung: Beschreiben Sie Support- und/oder Wartungsleistungen welche bei von Ihnen entwickelten Systemen erbracht wurden. Beschreiben Sie Art, Umfang und Dauer dieser Leistungen für die von Ihnen entwickelten Kernsysteme. •Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (Netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro. (Alternative: Sollte der Auftragswert vertraulich sein, sind andere aussagekräftige Kennzahlen zum Umfang der Leistungserbringung anzugeben, z.B. Anzahl der Projekt-Personentage, Anzahl der Lizenzen, Anzahl der Standorte, die das Projekt abdeckte.) • Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ). • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz: o Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation o Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber o Direkte Telefonnummer des Ansprechpartners o E-Mail-Adresse des Ansprechpartners • Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung). Folgende inhaltliche Mindestanforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt: • Entwicklung und Implementierung von webbasierten Kollaborations- und Wissensmanagement-Systemen: Die Referenz muss die Entwicklung und Implementierung von komplexen webbasierten Systemen darstellen, die in Art und Komplexität vergleichbar sind mit den in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere: o Die Implementierung muss für eine Umgebung mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erfolgt sein. o Bei Referenzen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung müssen die Leistungen für eine Umgebung mit mindestens 500 Mitarbeitenden erbracht worden sein. • Agile Entwicklungsmethodik: Die Referenz muss die Anwendung agiler Entwicklungsmethoden (insbesondere SCRUM) mit entsprechenden Rollen (Product Owner, SCRUM Master, Entwicklungsteam) und Artefakten (Product …
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflich … ganz lesenSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Zum Nachweis der sicherheitsrelevanten Eignung hat der Bieter mit seinem Angebot eine verbindliche Eigenerklärung vorzulegen, dass für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung mindestens ein technischer Mitarbeiter vorgesehen ist, der zum Zeitpunkt des Zuschlages über eine gültige Sicherheitsüber … ganz lesenZum Nachweis der sicherheitsrelevanten Eignung hat der Bieter mit seinem Angebot eine verbindliche Eigenerklärung vorzulegen, dass für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung mindestens ein technischer Mitarbeiter vorgesehen ist, der zum Zeitpunkt des Zuschlages über eine gültige Sicherheitsüberprüfung der Stufe 3 (SÜ3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt. Zum Nachweis der Eignung ist folgendes Dokument einzureichen: • Selbst erstellte Eigenerklärung des Bieters über die Verfügbarkeit eines technisch qualifizierten, SÜ3-berechtigten Mitarbeiters einschließlich einer Beschreibung seiner vorgesehenen Rolle und Funktion im Rahmen der Leistungserbringung (ohne Namensnennung). Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die eingereichte Eigenerklärung zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich von Social Intranet- und Wissensmanagementsystemen des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr beträgt mindestens 3.000.000,00 EUR. Zum Nachweis füllen Sie … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich von Social Intranet- und Wissensmanagementsystemen des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr beträgt mindestens 3.000.000,00 EUR. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 48-mal: Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
19.588.886 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
16.12.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt sind: … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland, Mitglieder des Fachverbunds OfficeNet sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Alexander von Humboldt-Stiftung Arbeitsmedizinischer Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Auswärtiges Amt Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Beschaffungsamt des BMI Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Wasserbau Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskanzleramt Bundeskartellamt Bundeskriminalamt Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesministerium für Verkehr Bundesnachrichtendienst Bundesrechnungshof Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Rentenversicherung Deutsches Rotes Kreuz Erdölbevorratungsverband Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Informationstechnikzentrum Bund Paul-Ehrlich-Institut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Robert Koch-Institut Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte Unabhängiger Kontrollrat Unfallversicherung Bund und Bahn
Hinweis
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende … ganz lesenIm Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e55c468-c91f-4504-be8d-2dfedc516618.