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vergebenEU-weitBau

Weiterentwicklung BBZ Ettlingen- 2. BA Neubau, Bodenbelagsarbeiten

Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen I11241211156-38veröffentlicht 25.06.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 556 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (530 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate01.09.2025 – 13.02.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.02.2026
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen der Weiterentwicklung des BBZ Ettlingen Beethovenstr. 1 in 76275 Ettlingen wird in einem 2. BA ein Ersatzbau für die bestehende Albert-Einstein-Schule als Neubau erstellt. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Schul- und Sportgebäude. Das Baugrundstück wird im Westen von der Haydenstraße, im Süden durch die alte und die neue Wilhelm-Röpke-Schule (1. BA), im Osten von der Beethovenstr. und im Norden durch die Sporthalle, die Quartiersheizzentrale und von der Karl-Friedrich-Straße begrenzt. Der Neubau wird an drei Stellen an die Bestandsbauten aus den 60-er Jahren anbinden.

Der Neubau besteht aus drei dreigeschossigen (1.OG-3.OG) Baukörpern (Türmen), die auf einer durchgehenden Basis (UG+EG) stehen. Die drei Türme sind im 1.OG,2.OG und 3.OG jeweils durch 2 Brückenbauwerke miteinander verbunden. Neben Klassenräumen und Werkstätten sind Nutzungen, wie Cafeteria, Verwaltung, Bibliothek, Technik, Lager geplant.

Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion in Massivbauweise geplant. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und tragende Wände. Die tragenden Wände und Stützen werden in Stahlbeton hergestellt.

Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Bodenbelagsarbeiten" folgenden wesentlichen Leistungsumfang: - ca. 15.500 m2 Bodenbeläge Kautschuk - ca. 276 St Formstufen Kautschuk

Es ist hierbei von folgenden Terminen auszugehen: - Montagebeginn: 01.09.2025 - Fertigstellung: 13.02.2026

Anforderungen (Anf.) für die Anwendung des NBBW-Systems

Bei diesem Bauvorhaben sind die Nachhaltigkeitskriterien des NBBW-Systems (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg, www.nbbw.de) anzuwenden. Dazu müssen alle eingesetzten Bauprodukte und insbesondere Holzwerkstoffe sehr schadstoff-, geruchs- und emissionsarm sein. Die genauen Anf. werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Die nachfolgenden ökologischen Materialanf. an die Materialwahl stellen zusätzliche technische Vertragsbedingungen dar.

Diese hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation und Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausführung des NBBW-Systems hat der Auftraggeber eine Fachplanung in Form einer NBBW-Koordination beauftragt, die im Zuge der Ausführung die Einhaltung der Materialwahl überwachen wird.

1. Materialanf. an Bauprodukte

Die Vorgaben der im LV enthaltenen Tabelle in Abhängigkeit der Anwendung angegebenen Materialanf. müssen bei der Auswahl der Bauprodukte beachtet werden. Produkte von bauaufsichtlicher Bedeutung dürfen zudem nur mit gültigem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen verwendet werden. Die Kategorisierung, die Anwendung und die Anf. an Bauprodukte sind dem LV zu entnehmen.

2. Spezielle Materialanf. an Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität

Nach Fertigstellung des Gebäudes wird zur Beurteilung der Innenraumluftqualität der TVOC- und der Formaldehydgehalt der Innenraumluft durch den AG gemessen. Die vorgegebenen und einzuhaltenden Grenzwerte betragen: TVOC-Gehalt: 3000 µg/m³ Formaldehydgehalt: 100 µg/m³ Zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte müssen alle Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität zusätzlich zu den in Abschnitt 1 beschriebenen Materialanf. sehr schadstoff- und emissionsarm sein. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.

3. Nachhaltige Holzverwendung durch Herkunftsnachweise

Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist entweder durch Bestätigungen nachzuweisen, dass die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewendet wurde, oder durch CoC-Zertifikate nach den Standards des FSC, PEFC oder nach gleichartigen Standards anderer Organisationen (evtl. FLEGT-Genehmigungen oder CITES-Genehmigungen). Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.

4. Organisation und Durchführung der Materialbewertung

Um die Konformität aller verwendeten Produkte sicherzustellen, wird der AN dazu verpflichtet, eine verbindliche Material- und Produktdeklaration durchzuführen und vorzulegen. Mit den eingereichten Unterlagen ist die Einhaltung der in den Abschnitten 1., 2. und 3. beschriebenen Anf. nachzuweisen. Die Vorlage der Unterlagen bzw. Nachweise hat mind. 10 Arbeitstage vor der Bestellung der Produkte bzw. bevor das Material auf die Baustelle gebracht werden soll, zu erfolgen. Der Nachweis erfolgt durch eine materialbezogene Dokumentation, Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Auf dieser Grundlage wird die Unbedenklichkeit der Materialien durch die NBBW-Koordinatorin bewertet. Erst bei positiver Bewertung und erfolgter Freigabe darf das Material verwendet und auf die Baustelle gebracht werden. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Bei der Vergabe von Leistungen an Nachunternehr (NU) hat der AN sicherzustellen, dass auch die von ihm beauftragen NU dieser Verpflichtung unterliegen. Diese sind auf die bestehenden Anf. hinzuweisen. Der Prozess der Materialbewertung wird auch bei NU entsprechend diesem Abschnitt durchgeführt.

5. Abweichungsmöglichkeiten

Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen oder aus Gründen(höherer Gewalt), eine der genannten Anforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen zugelassen. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
13.02.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informati … ganz lesenAngebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch kurz vor Ende der Angebotsfrist zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert. Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Böhmler Einrichtungshaus GmbH, Korntal-Münchingen12

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.608vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.113 Lose mit Angabe)
212.043 €Zuschlagswert im Median
90.532 € – 540.676 €mittlere Hälfte, 833 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f84243cd-d00b-439c-8803-907e0dddde33.