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Angebotsfristseit 1002 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.01.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
220 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06108, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamtsumme brutto30 %
  • -70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 34 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Strukturelle, gestalterische und technische Überarbeitung sowie Weiterentwicklung der Website der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften.

Beschreibung des Loses

Die Website www.leopoldina.org hat die Aufgabe, die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften zu repräsentieren und ist damit ein zentraler Bestandteil der "Corporate Communication" der Akademie. Ziel des Relaunchs ist eine grundsätzliche Neustrukturierung des Seitenaufbaus bei stärkerer Hervorhebung und nutzerfreundlicher Aufbereitung der Themen der Leopoldina - insbesondere auch für Nicht-Akademikerinnen und -Akademiker. Für die Modernisierung der Darstellung von Inhalten ist eine Anpassung des Screendesigns notwendig, orientiert am CD der Leopoldina bzw. am dafür entwickelten Web Design Manual. Technisch wird die Website weiterhin mit dem bereits verwendeten Content-Management-System TYPO3 betrieben. Auch die Überarbeitung und Erweiterung von Templates und Extensions ist erforderlich. Zudem soll ein Content Tagging für Publikationen etabliert werden. Weiterhin sind neben gängigen Web-2.0-Features, die ohne Verwendung von Flash- oder Java-Applets umgesetzt werden müssen, auch multimediale Inhalte wie interaktive Weltkarten und interaktive Zeitleisten zu integrieren. Eine optimierte Suche bzw. die Erweiterung von Suchfunktionen im Frontend sind ebenso zentral. Die Website soll nachhaltig, möglichst wartungsarm und unter Verwendung von Standard-Extensions/PlugIns (wenn nötig mit zusätzlichen Programmierungen) entwickelt werden. Die Erstellung von Content ist nicht Gegenstand der Leistung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtsumme brutto30 %
-70 %
Preis
Gesamtsumme brutto
Qualität
-zu den einzelnen Kriterien siehe Vergabeunterlage V_05 Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Soweit eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag einreicht, muss jedes Mitglied separat den geforderten Nachweis erbringen.
Kriterium
Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu den genannten Bedingungen abgeschlossen wird. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemein … ganz lesenFür den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu den genannten Bedingungen abgeschlossen wird. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen nachgewiesen werden. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt nur dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags unaufgefordert nachzuweisen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers über den Umfang und die Höhe der Deckung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Kriterium
Möglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderungen): Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Webentwicklung und -gestaltung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr mindestens 500.000 Euro (netto) betragen haben.
Kriterium
jeweils mit folgenden Angaben: - Auftraggeber mit Ansprechperson und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer), - Auftragswert in Euro netto - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Betroffener Sektor - Das verwendete Content-Managementsystem (z. B. TYPO3) - Darstellung zum Leis … ganz lesenjeweils mit folgenden Angaben: - Auftraggeber mit Ansprechperson und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer), - Auftragswert in Euro netto - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Betroffener Sektor - Das verwendete Content-Managementsystem (z. B. TYPO3) - Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen (siehe unten) sowie der Auswahlkriterien hervorgeht. - Link zur Website ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt; Möglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderungen): zu (1): unternehmensbezogene Referenzen aus dem Wissenschaftssektor: Gefordert sind mindestens drei Referenzen, wobei jede Referenz alle nachfolgend unter a) - d) gestellten Anforderungen erfüllen muss: a) Die Referenz betrifft den Leistungsbereich Webentwicklung und -gestaltung. b) Die Referenz wurde für Auftraggeber aus dem Wissenschaftssektor erbracht (Fach-/Hochschulen, außeruniversitäre Wissenschaftsinstitutionen oder vergleichbare Einrichtungen) c) Das Leistungsende der Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (Leistungsende ab 01/2014). d) Aus der Referenz muss hervorgehen, dass die betreffende Website mit dem Content Management System TYPO3 realisiert wurde. Auswahlkriterien: Es werden nur Referenzen in die Wertung einbezogen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der nachfolgenden Auswahlkriterien wird anhand der Angaben des Bewerbers sowie anhand der Website des angegebenen Referenzprojektes beurteilt. 1. Vergleichbarkeit und Qualität der Referenzen (max. 45 Punkte) 1.1 Vergleichbarkeit der technischen Anforderungen und Benutzungsfreundlichkeit Ein Referenzprojekt enthält vergleichbare technische Anforderungen, wenn es erkennen lässt, dass komplexe Listen programmiert wurden, eine Verschlagwortung umgesetzt wurde und mindestens drei der folgenden ähnlichen Inhaltselemente (Module für slidenden Content, Module für Video- oder Audiocontent, Kontakt- und Linkboxen oder Aufklapp-Modul/Akkordeon) auf den Seiten existieren. Benutzungsfreundlichkeit ist überzeugend gegeben, wenn die Filteroptionen in Listen intuitiv angeordnet und funktionstüchtig sind, die Tags sinnvoll eingesetzt, funktionsfähig und nachvollziehbar platziert wurden. 12 Punkte = 3 Referenzprojekte (oder mehr) umfassen vergleichbare technische Anforderungen und wurden hinsichtlich Benutzungsfreundlichkeit überzeugend umgesetzt. 8 Punkte = 2 Referenzprojekte umfassen vergleichbare technische Anforderungen und wurden hinsichtlich Benutzungsfreundlichkeit überzeugend umgesetzt. 4 Punkte = 1 Referenzprojekt umfasst vergleichbare technische Anforderungen und wurde hinsichtlich Benutzungsfreundlichkeit überzeugend umgesetzt. 0 Punkte = Kein Referenzprojekt umfasst vergleichbare technische Anforderungen oder wurde hinsichtlich Benutzungsfreundlichkeit überzeugend umgesetzt. 2.2 Ästhetik und Qualität des Designs 12 Punkte = 3 Referenzprojekte (oder mehr) sind hinsichtlich Ästhetik und Qualität des Designs überzeugend und gestalterisch passend zum Wissenschaftssektor. 8 Punkte = 2 Referenzprojekte sind hinsichtlich Ästhetik und Qualität des Designs überzeugend und gestalterisch passend zum Wissenschaftssektor. 4 Punkte = Ein Referenzprojekt ist hinsichtlich Ästhetik und Qualität des Designs überzeugend und gestalterisch passend zum Wissenschaftssektor. 0 Punkte = Kein Referenzprojekt ist hinsichtlich Ästhetik und Qualität des Designs überzeugend oder gestalterisch passend zum Wissenschaftssektor. ACHTUNG: Das Auswahlkriterium "1. Vergleichbarkeit und Qualität der Referenzen" wird insgesamt mit 45 Punkten bewertet.
Kriterium
jeweils mit folgenden Angaben: - Auftraggeber mit Ansprechperson(en) und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer) - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen (siehe unten) sowie … ganz lesenjeweils mit folgenden Angaben: - Auftraggeber mit Ansprechperson(en) und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer) - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Darstellung zum Leistungsinhalt und -umfang, aus der insbesondere die Erfüllung der Mindestanforderungen (siehe unten) sowie der Auswahlkriterien hervorgeht. - Das verwendete Content-Management-System (z. B. TYPO3) - Link zur Website der jeweiligen Referenz ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderung eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt; Möglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderungen): Zu (2): Weitere unternehmensbezogene Referenzen Gefordert sind Referenzen, aus denen a) Erfahrungen im Bereich Datenmigration, b) Erfahrungen in der Umsetzung barrierefreier Webauftritte, c) Erfahrungen in der Gestaltung von interaktiven Grafiken hervorgehen. Die vorgenannten Erfahrungen unter a) bis c) können durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden, wobei jede Referenz die nachfolgend unter d) und e) gestellten Anforderungen erfüllen muss: d) Die Referenz betrifft den Leistungsbereich Webentwicklung und -gestaltung. e) Das Leistungsende der Referenz darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (Leistungsende ab 01/2019). Auswahlkriterien: Es werden nur Referenzen in die Wertung einbezogen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der nachfolgenden Auswahlkriterien wird anhand der Angaben des Bewerbers sowie anhand der Website des angegebenen Referenzprojektes beurteilt. 1. Vergleichbarkeit und Qualität der Referenzen (max. 45 Punkte) FORTSETZUNG 1.3 Implementierung interaktiver Grafiken 7 Punkte = Ein (oder mehrere) Referenzprojekte umfasst/umfassen die Entwicklung von interaktiven Grafiken. 0 Punkte = Kein Referenzprojekt umfasst die Entwicklung interaktiven Grafiken. 1.4 Inhalt, Komplexität und Umfang der Datenmigration 7 Punkte = Ein (oder mehrere) Referenzprojekte umfasst/umfassen eine Datenmigration, deren Inhalt, Komplexität und Umfang hinsichtlich der Menge an Datensätzen bzw. Listen mit den Anforderungen des vorliegenden Auf-trags vergleichbar ist. 0 Punkte = Kein Referenzprojekt umfasst eine Datenmigration, deren Inhalt, Komplexität und Umfang hinsichtlich der Menge an Datensätzen bzw. Listen mit den Anforderungen des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist. 1.5 Gestaltung eines barrierefreien Webauftritts gemäß den Anforderungen der Barriere-freie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) 7 Punkte = Ein (oder mehrere) Referenzprojekte umfasst/umfassen die Gestaltung eines barrierefreien Webauftritts nach BITV 2.0 und überzeugt in der gestalterischen Ausführung. 0 Punkte = Kein Referenzprojekt umfasst die Gestaltung eines barrierefreien Webauftritts nach BITV 2.0 oder überzeugt in der gestalterischen Ausführung. ACHTUNG: Das Auswahlkriterium "1. Vergleichbarkeit und Qualität der Referenzen" wird insgesamt mit 45 Punkten bewertet.
Kriterium
je Person mit Angaben zu: - Name - Ausbildung/Studium und Abschluss (Art und Fachbereich) - Berufserfahrungen in Jahren im vorgesehenen Einsatzbereich - Zertifikate (z. B. TYPO3) - Persönliche Referenzen im vorgesehenen Einsatzbereich (a), (b) oder (c) bezogen auf den Wissenschaftssektor (Fach-/Hoch … ganz lesenje Person mit Angaben zu: - Name - Ausbildung/Studium und Abschluss (Art und Fachbereich) - Berufserfahrungen in Jahren im vorgesehenen Einsatzbereich - Zertifikate (z. B. TYPO3) - Persönliche Referenzen im vorgesehenen Einsatzbereich (a), (b) oder (c) bezogen auf den Wissenschaftssektor (Fach-/Hochschulen, außeruniversitäre Wissenschaftsinstitutionen oder vergleichbare Einrichtungen) mit Angaben zu Auftraggeber, betroffener Sektor, Leistungszeitraum, Auftragswert, Darstellung der erbrachten Leistungen Möglicherweise geforderte Mindeststandards (Mindestanforderungen): Gefordert ist die Benennung von jeweils einer festen Ansprechperson sowie jeweils einer Person als Stellvertretung in dem Bereich (a) Projektleitung/Konzeption/Projektmanagement von Websitegestaltung und -entwicklung und dem Bereich (b) Gestaltung/Design von Websites. Im Bereich (c) Entwicklung/Programmierung von Websites ist die Benennung einer festen Ansprechperson sowie von ZWEI Personen als Stellvertretung erforderlich. Für die v. g. Bereiche sind zwingend personenverschiedene Fachkräfte sowohl für die Ansprechpersonen als auch für die Stellvertretungen zu benennen. Die Ausübung der Tätigkeiten in Personalunion ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Auswahlkriterien: 2. Qualifikation und Berufserfahrung der benannten Fachkräfte (max. 72 Punkte) 2.1 Fachkräfte für Projektleitung/Konzeption/Projektmanagement: gewertet werden die Qualifikation und Berufserfahrung der vorgesehenen Fachkraft (1 Person) sowie der benannten Stellvertretung (1 Person). Die erreichten Punktzahlen für die Fachkraft und die Stellvertretung werden addiert, so dass insgesamt max. 18 Punkte erreicht werden können: (a) Qualifikation der Fachkraft/Stellvertretung: 3 Punkte = Masterabschluss oder ein dem Master entsprechender Abschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen) 2 Punkte = sonstiger Hochschul- oder Fachhochschulabschluss 1 Punkt = sonstiger Abschluss 0 Punkte = kein Abschluss (b) Berufserfahrung in Jahren im Bereich Projektleitung/Konzeption/Projektmanagement von Websitegestaltung oder -entwicklung: 3 Punkte = >/= 5 Jahre 2 Punkte = >/= 4 bis < 5 Jahre 1 Punkt = >/= 3 bis < 4 Jahre 0 Punkte = < 3 Jahre (c) Persönliche Referenzen in der Projektleitung/Konzeption/Projektmanagement von Websitegestaltung oder -entwicklung im Wissenschaftssektor: 3 Punkte = >/= 3 Referenzen 2 Punkte = 2 Referenzen 1 Punkt = 1 Referenz 0 Punkte = keine Referenz 2.2 Fachkräfte für Gestaltung/Design: gewertet werden die Qualifikation und Berufserfahrung der vorgesehenen Fachkraft (1 Person) sowie der benannten Stellvertretung (1 Person). Die erreichten Punktzahlen für die Fachkraft und die Stellvertretung werden addiert, so dass insgesamt max. 18 Punkte erreicht werden können: (a) Qualifikation der Fachkraft/Stellvertretung: 3 Punkte = Masterabschluss oder ein dem Master entsprechender Abschluss (Diplom, Magister) im Bereich Gestaltung, Mediendesign, Grafikdesign, Webdesign oder einem verwandten Bereich)* 2 Punkte = Sonstiger Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mit Fachrichtung Gestaltung, Mediendesign, Grafikdesign, Webdesign oder einem verwandten Bereich)* 1 Punkt = Sonstiger Abschluss im Bereich Mediengestaltung, Grafikdesign, Webdesign oder einem verwandten Bereich)*; alternativ: abgeschlossene Weiterbildung im Bereich Webdesign oder einem verwandten Bereich)* 0 Punkte = Sonstiges *) Der Bereich gilt als verwandt, wenn dieser inhaltlich-fachlich einem der genannten Bereiche entspricht, jedoch lediglich eine andere Bezeichnung führt. Die fachlich-inhaltliche Identität zu einem der genannten Bereiche ist vom Bewerber SELBSTSTÄNDIG UND UNAUFGEFORDERT nachzuweisen. (b) Berufserfahrung in Jahren im Bereich Gestaltung/Design von Websites: 3 Punkte = >/= 5 Jahre 2 Punkte = >/= 4 bis < 5 Jahre 1 Punkt = >/= 3 bis < 4 Jahre 0 Punkte = < 3 Jahre (c) Persönliche Referenzen in Gestaltung/Design von Websites im Wissenschaftssektor: 3 Punkte = > 3 Referenzen 2 Punkte = 2 Refere …
Kriterium
FORTSETZUNG zu Auswahlkriterium "Angabe der technischen Fachkräfte" 2. Qualifikation und Berufserfahrung der benannten Fachkräfte (max. 72 Punkte) [...] 2.3 Fachkräfte für Entwicklung/Programmierung: gewertet werden die Qualifikation und Berufserfahrung der vorgesehenen Fachkraft (1 Person) sowie d … ganz lesenFORTSETZUNG zu Auswahlkriterium "Angabe der technischen Fachkräfte" 2. Qualifikation und Berufserfahrung der benannten Fachkräfte (max. 72 Punkte) [...] 2.3 Fachkräfte für Entwicklung/Programmierung: gewertet werden die Qualifikation und Berufserfahrung der vorgesehenen Fachkraft (1 Person) sowie der benannten Stellvertretungen (2 Personen). Die erreichten Punktzahlen für die Fachkraft und die Stellvertretungen werden addiert, so dass insgesamt max. 27 Punkte erreicht werden können: (a) Qualifikation der Fachkraft/Stellvertretung: 3 Punkte = Masterabschluss oder ein dem Master entsprechender Abschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen) im Bereich Informatik, Software-/Webentwicklung, Software Engineering oder einem verwandten Bereich)* 2 Punkte = Sonstiger Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Informatik, Software-/Webentwicklung, Software Engineering oder einen verwandten Bereich)* 1 Punkt = Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer Web- oder IT-relevante Studienrichtungen mit einer Fort- oder Weiterbildungen auf Webentwicklung bzw. WebDevelopment oder einem verwandten Bereich)* 0 Punkte = Sonstiges *) Der Bereich gilt als verwandt, wenn dieser inhaltlich-fachlich einem der genannten Bereiche entspricht, jedoch lediglich eine andere Bezeichnung führt. Die fachlich-inhaltliche Identität zu einem der genannten Bereiche ist vom Bewerber SELBSTSTÄNDIG UND UNAUFGEFORDERT nachzuweisen. (b) Berufserfahrung in Jahren der Fachkraft/Stellvertretung im Bereich Entwicklung/Programmierung von Websites: 3 Punkte = >/= 5 Jahre 2 Punkte = >/= 4 bis < 5 Jahre 1 Punkt = >/= 3 bis < 4 Jahre 0 Punkte = < 3 Jahre (c) Persönliche Referenzen in Entwicklung/Programmierung von Websites im Wissenschaftssektor: 3 Punkte = > 3 Referenzen 2 Punkte = 2 Referenzen 1 Punkt = 1 Referenz 0 Punkte = keine Referenz 2.4 Vorliegen von TYPO3-Zertifikaten (max. 9 Punkte): Gewertet wird das Vorhandensein der Zertifikate nur bei der benannten Fachkraft/Ansprechperson für Entwicklung/Programmierung und deren Stellvertretungen: 9 Punkte = Im Team sind drei Zertifikate vorhanden, davon mindestens ein Zertifikat "TYPO3 Certified Developer" UND mindestens ein Zertifikat "TYPO3 CMS Certified Integrator". 6 Punkte = Im Team sind zwei Zertifikate vorhanden, davon mindestens ein Zertifikat "TYPO3 Certified Developer" ODER mindestens ein Zertifikat "TYPO3 CMS Certified Integrator". 3 Punkte = Im Team ist ein Zertifikat "TYPO3 Certified Developer" oder ein Zertifikat "TYPO3 CMS Certified Integrator" vorhanden. 0 Punkte = Im Team sind nur andere oder keine Zertifikate vorhanden. ACHTUNG: Das Auswahlkriterium "2. Qualifikation und Berufserfahrung der benannten Fachkräfte" wird insgesamt mit 72 Punkten bewertet.
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: V_09 Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russland, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, A … ganz lesenLeistung: V_09 Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russland, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YG9H5EA Bei der in der Bekanntmachung unter Ziff. 5.1.12 genannten Frist bis zum 06.02.2024, 12:00 Uhr Ortszeit handelt es sich um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (nicht: Frist für den Eingang der Angebote - die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs). Es handelt sich um einen technischen Umsetzungsfehler im Bekanntmachungsformular.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 05.02.2024 auf 06.02.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.02.2024 auf 21.02.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 05.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f66f1f46-38ec-42b4-a355-3882f1153787.