Webbasierte Datenbankanwendung zur digitalen Vorgangsbearbeitung der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern (vgl. §§ 45 - 48a SGB VIII)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern
Aktenzeichen 2024ASC000001veröffentlicht 10.05.2024erstmals 10.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,4 Mio. €
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,4 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 30 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monatenan Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei den sieben bayerischen Regierungen sollen die geschäftlichen und operativen Abläufe in ihrer Tätigkeit als Betriebserlaubnis erteilende Behörden optimiert werden. Hierzu soll eine Softwarelösung beschafft werden, welche insbesondere folgende Komponenten erfasst: - Einführung einer Datenbank zur Verwaltung der Einrichtungen (vgl. § 45a SGB VIII) mit spezifischen Auswertungsmöglichkeiten, - Unterstützung der Fachprozesse (z. B. Erteilung von Betriebserlaubnissen), - Schriftgutmanagement und Wiedervorlagesystem.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und das Bayerische Landesjugendamt (ZBFS) nutzen die Software in erster Linie für die Auswertung von Daten. Aufgrund der verschiedenen Stakeholder ist ein detailliertes Rechte- und Rollensystem erforderlich.
Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an verschiedene Akteure, die über das erforderliche Fachwissen und die Kompetenz im Sozialbereich verfügen und bereit sind, innovative Softwarelösungen zu entwickeln. Diese Zielgruppe umfasst insbesondere: - Etablierte Softwareanbieter, die bereits bewährte Lösungen für den Sozialbereich entwickelt haben, - Individualentwickler mit nachweisbarem Know-how bei der Entwicklung von maßgeschneiderten Fachanwendungen (idealerweise im Sozialbereich).
Wie die Beschreibung der Zielgruppe zeigt, bietet diese Ausschreibung Flexibilität und Offenheit in Bezug auf die Art der Lösungen, die vorgeschlagen werden können. Sowohl die Integration marktgängiger Produkte als auch die Entwicklung individueller Anwendungen sind möglich.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Qualität der Leistung wird bewertet an Hand eines (durch die in der Angebotsphase vom Auftraggeber hierzu aufgeforderten Bieter) einzureichenden Konzepts sowie an Hand der Erfahrung des vom Bieter vorgesehenen/einzusetzenden Personals. Die Anforderungen im Einzelnen und die genaue Berechnung der Punktevergabe für die Bewertung der Qualität der Leistungen ist dargestellt in den Vergabeunterlagen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6e2893f6-d751-4e31-9031-31b43dad4a8b
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden Mindestanforderungen gestellt (Ausschlusskriterien): 1. Nettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Ausschlaggebend ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: M … ganz lesenkürzer
Im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden Mindestanforderungen gestellt (Ausschlusskriterien): 1. Nettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Ausschlaggebend ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Mindestjahresumsatz 950.000 Euro im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre Ausschluss: < 950.000 Euro; 2. Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden im Unternehmen in den letzten drei Jahren: Mindestanforderung: 10 festangestellte Vollzeit-Mitarbeitende im Jahresmittel in den letzten 3 Jahren (Geltungsbereich gemäß § 23 KSchG) Ausschluss: < 10 festangestellte Mitarbeitende in den letzten 3 Jahren. Die Form, in welcher hierzu Angaben zu machen sind (Ausfüllen einer Excel-Tabelle, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist), ist beschrieben in den Vergabeunterlagen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6e2893f6-d751-4e31-9031-31b43dad4a8b- Kriterium
Nachfolgende vier Kriterien betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden als Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb herangezogen (im Bereich des 4. Kriteriums liegt zugleich ein Ausschlusskriterium vor, wie nachfolgend dargestellt), wobei 100 Punkte maximal erreicht werden kön … ganz lesenkürzer
Nachfolgende vier Kriterien betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden als Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb herangezogen (im Bereich des 4. Kriteriums liegt zugleich ein Ausschlusskriterium vor, wie nachfolgend dargestellt), wobei 100 Punkte maximal erreicht werden können, die sich über die vier Kriterien wie nachfolgend dargestellt verteilen: 1. Aktuell gültige Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätssicherung): Nachweis über ISO 9001 Zertifizierung - 0 Punkte = Nein / 10 Punkte = Ja; Alternativ zu einer Zertifizierung nach ISO 9001 wird für die Vergaben von 10 Punkten auch eine Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich (auf max. 1 DIN A4-Seite) akzeptiert, die erwarten lässt, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird. 2. Aktuell gültige Zertifizierung nach ISO 27001 (Informationssicherheit): Nachweis über ISO 27001 Zertifizierung - 0 Punkte = Nein / 5 Punkte = Ja; 3. Aktuell gültige Zertifizierung nach ISO 14001:2015 (Umweltmanagement/Nachhaltigkeit) oder eine Nachhaltigkeitsbewertung einer unabhängigen dritten Stelle: Nachweis über ISO 14001:2015 Zertifizierung oder Nachweis über Nachhaltigkeitsbewertung einer unabhängigen dritten Stelle - 0 Punkte = Nein / 5 Punkte = Ja; Alternativ zu einer Zertifizierung nach ISO 14001:2015 oder dem Nachweis über Nachhaltigkeitsbewertung einer unabhängigen dritten Stelle wird für die Vergabe von 5 Punkten auch die Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Planung, Durchführung, Kontrolle und kontinuierlichen Verbesserung der unternehmensbezogenen Umweltmanagementmaßnahmen sowie ggf. auch der Umweltziele und Umweltleitlinien des Unternehmens akzeptiert (auf max. 1 DIN A4-Seite). 4. Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Unternehmensreferenzen unter Verwendung des Anlage "Formular Unternehmensreferenz". Als vergleichbar gelten externe Aufträge, bei denen eine Software-Lösung konzeptionell geplant und nach technischer Umsetzung bzw. Anpassung an die Anforderungen der/des Referenzgeberin / Referenzgebers unter Beteiligung von mehreren Stakeholdern eingeführt wurde. Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre, gerechnet ab Projektende, sein. Als Projektende gilt die Abnahme des produktiven Systems (Go-Live). Folgende Angaben und Beschreibungen zur jeweiligen Unternehmensreferenz sind erforderlich: - zum Realisierungszeitpunkt/Leistungszeitraum der Referenz, - zum Auftragsgegenstand und Auftragsvolumen - Darstellung, aus der die Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsgegenstand hervorgeht, - zu den Aufgaben (Aufgaben- und Verantwortungsbereich) in der Referenz - zum technisch-/organisatorischen Umfeld bzw. zu den eingesetzten Technologien, - Angabe der auftraggebenden/entgegennehmenden Verwaltung/Unternehmen der Referenz / Empfänger der Leistung, - Benennung einer Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. Es werden alle eingereichten Referenzen berücksichtigt, jedoch nur die zwei bestbewerteten für die Wertung einbezogen. Bitte nennen Sie die aus Ihrer Sicht am Besten passenden Referenzen zuerst. Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen im ausgeschriebenen Leistungsbereich einzureichen, deren Abschluss nicht älter als 5 Jahre (gerechnet ab Projektende) ist. Als Projektende gilt die Abnahme des produktiven Systems (Go-Live). Für die Einreichung der Referenzen ist das Referenzmuster (Anlage Formular Unternehmensreferenz) zu verwenden. Die Punktzahl für das Kriterium Referenzen ergibt sich aus dem Durchschnitt der Bewertungen der einzelnen Referenzen. Die Punkte pro Referenz ergeben sich aus der Addition der einzelnen zutreffenden Punkte und werden summarisch ermittelt. Sollte die Bewerberin / der Bewerber mehr als zwei Referenzen e …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenkürzer
Zu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Winzererstraße 9, 80797 München
- Website
- stmas.bayern.de
- Kontakt
- referat-s5@
stmas.bayern.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 17.06.2024
- BekanntmachungFrist 17.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 466c0589-5493-496b-bccf-b89cb1905969.