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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

WB_Neubau Feuerwehrstützpunkt + Feuerwehrhaus Holzhausen, Stadt Homberg (Efze)_Bewerbungsphase

Stadt Homberg (Efze) · Homberg (Efze), Hessen

Aktenzeichen 2259veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 3 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Umsetzungsstrategie / Projektorganisation40 %
  • Honorar10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 3 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Homberg (Efze) ist ein Mittelzentrum in Nordhessen im ländlich geprägten Schwalm-Eder-Kreis. Sie steht, wie viele andere Kommunen auch, vor den drängenden Herausforderungen des Strukturwandels und demografischer Veränderungsprozesse. Die Kreisstadt Homberg (Efze) veränderte daher in den vergangenen Jahren maßgeblich ihre städtebauliche Struktur und Funktion. Diese Entwicklungen machen auch vor der kommunalen Pflichtaufgabe, den Brandschutz auch in Zukunft zuverlässig und effektiv sicherzustellen nicht Halt. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, einen neuen zentralen Feuerwehrstützpunkt zusammen mit dem Feuerwehrhaus Holzhausen auf dem Gelände des heutigen Sportplatzes in unmittelbar an die Kernstadt angrenzenden Stadtteil Holzhausen zu errichten. Der Standortentscheidung vorausgegangen sind verschiedene Untersuchungen, die schwerpunktmäßig die Belange des Brandschutzes bzw. der Feuerwehr in den Vordergrund gerückt haben. Aufgrund der Größe des Areals (ca. 19.000 m2) und seiner exponierten Lage wurde eine städtebauliche Rahmenplanung in Form einer Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung angrenzender Flächen und Funktionsbereiche sowie der verkehrlichen Belange, erstellt. Dabei wurde eine breit angelegte Beteiligung der relevanten Stakeholder und der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das Vergabeverfahren der Architektenleistungen für den konkret zu planenden Neubau des Feuerwehrstützpunkts.

Beschreibung des Loses

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Es wird empfohlen, einen Landschaftsarchitekten sowie einen Brandschutzberater beratend hinzuzuziehen. Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis einschließlich der Leistungsphase 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 9 ebenfalls zu beauftragen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3, die zweite Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 4 bis 5 und die dritte Beauftragungsstufe die Leistungsphase 6 bis 8, der Auftraggeber behält sich vor die Leistungsphase 9 optional zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation40 %
Honorar10 %
Qualität
WettbewerbsergebnisFür das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte (und soweit ein 5. Preis vergeben wird, der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte).
Qualität
Umsetzungsstrategie / ProjektorganisationUmsetzungsstrategie / Projektorganisation Unterkriterien: - Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag 30 % von insgesamt 40 % - Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergebenden Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 0 Punkte = ungenügende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
Preis
HonorarDer Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezei … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Es wird empfohlen, einen Landschaftsarchitekten sowie einen Brandschutzberater beratend hinzuzuziehen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewerbenden, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Teilnahmeantrag und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskrite … ganz lesenBewerbenden, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Teilnahmeantrag und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien: - Fristgerechte Abgabe des Teilnahmeantrags (online über die Vergabeplattform) - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen) - Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros, alternativ der Gründung eines eigenen Architekturbüros im Falle einer Beauftragung (online über die Vergabeplattform) - Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen (online über die Vergabeplattform) Bewerbenden qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl. Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben in Anlage T.4 des Teilnahmeantrags, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Eignungskriterien nach Pkt. 6.2.4 genügen. Eignungskriterien Kategorie A: Hochbauprojekt 1 Projekt - Mindestkriterium: A1 Referenzprojekt Kategorie A1 "Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein"-> oder vergleichbares Projekt - Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen - Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI - Baukosten KG 300 und 400: mindestens 5,0 Mio. EUR netto - Angabe BGF (mindestens 1.000 m²) - Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2016 bis zum 31.10.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) 1 Projekt - Mindestkriterium: A2 Referenzprojekt Kategorie A2 "Neubau Gebäudeplanung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber" (es gelten auch kirchliche Träger) - Selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen - Einordnung mindestens Honorarzone III nach HOAI - Baukosten KG 300 und 400: mindestens 2,0 Mio. EUR netto - Angabe BGF (mindestens 500 m²) - Abschluss LPH 8 Zeitraum: nach dem 1.1.2016 bis zum 31.10.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
20 bis 20 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang auf elektronischem Weg oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB) der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässi … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang auf elektronischem Weg oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB) der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1 - 3 / 64283 Darmstadt Telefon: 0 6151/12-6601 Telefax: 0 6151/12-5816 E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WM2CK# Namen der ausgewählten Preisrichter: Fachpreisrichter/-innen: 1. Kristin Dirschl, Architektin, Frankfurt am Main 2. Prof. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart 3. Prof. Alexander Reichel, Architekt, Kassel 4. Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart 5. Su … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WM2CK# Namen der ausgewählten Preisrichter: Fachpreisrichter/-innen: 1. Kristin Dirschl, Architektin, Frankfurt am Main 2. Prof. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart 3. Prof. Alexander Reichel, Architekt, Kassel 4. Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart 5. Susanne Wartzeck, Architektin und Innenarchitektin, Dipperz/Leipzig Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen: 1. Lisa Häberle, Architektin, Karlsruhe Sachpreisrichter/-innen: 1. Christian Haß, Vorsitzender BZK 2. Karsten Stein, Stadtbrandinspektor 3. Anna Seydlowksky, Ortsvorsteherin 4. Achim Jäger, 1. Stadtrat Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen: 1. Phil Geschke, stellv. Vorsitzender BZK 2. Nicole Schwaab, stellv. Stadtbrandinspektorin 3. Sascha Harle, stellv. Stadtbrandinspektor 4. N.N, Vertreter/in Ortsbeirat Holzhausen 5. Jan Klevinghaus, Stadtrat Sachverständige/Gäste: 1. N.N 2. Mario Hamp, Bandschutzbeauftragter, Stadt Homberg (Efze) 3. Christian Platzer, Architekt, Technische Dienste, Stadt Homberg (Efze) 4. Udo Helwig, Wehrführer Kernstadt 5. Daniel Matys, Wehrführer Holzhausen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
34576 Homberg (Efze)
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.337 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e49b0e8-876a-4927-a6b1-126299657bb0.