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Wasserverband Aabach-Talsperre: marktorientierten Beschaffung von Strom und Direktvermarktung für die Lieferjahre 2027 und 2028, optional 2029 und 2030

Wasserverband Aabach Talsperre · Bad Wünnenberg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 00882-26veröffentlicht 10.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 149 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate01.10.2026 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 59 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Der Wasserverband Aabach-Talsperre beabsichtigt, die marktorientierte Strombeschaffung und -belieferung des gesamten Fremdstrombedarfs in Höhe von voraussichtlich 3,43 GWh/a zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die Strombeschaffung und -belieferung des gesamten Fremdstrombedarfs in Höhe von voraussichtlich 3,43 GWh/a des Wasserverband Aabach-Talsperre (nachfolgend "WVA") an die in Anlage 1 der Technischen Bieterinformation (Anlage II) aufgeführten Marktlokationen für die Lieferjahre 2027 und 2028 sowie optional für die Lieferjahre 2029 und 2030 mittels einer horizontalen Tranchenbeschaffung als Vollversorgung unter Einbindung der beim WVA in den eigenen Anlagen erzeugten Erneuerbaren Energien. Die eigenen Anlagen umfassen eine Wasserturbine und Photovoltaikanlagen. Die Erzeugung ist bilanziell in die Gesamtstrombelieferung zu integrieren. Dabei soll für die Anlagen die Direktvermarktung übernommen werden. Leistungsbestandteil ist somit die Beschaffung und Belieferung der per Standardlastprofilmessung (SLP) und per registrierender Leistungsmessung (RLM) erfassten Marktlokationen des WVA sowie die Direktvermarktung der zu integrierenden eigenen EE-Anlagen des WVA. Der benötigte Strombedarf der RLM-Abnahmestellen des WVA wird viertelstundenscharf erfasst. Die Zuordnung der Einspeise- und Entnahmemengen erfolgt zum Bilanzkreis des Lieferanten oder einem anderen, von diesem benannten Bilanzkreis. Der bestehende Stromliefervertrag endet zum 30.09.2026, 24:00 Uhr. Lieferbeginn für die ausgeschriebene Leistung ist der 01.10.2026, 00:00 Uhr, Lieferende der 31.12.2028, 24:00 Uhr. Es ist eine zweimalige jährliche Verlängerungsoptionen vorgesehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Zwei Verlängerungsoptionen für eine Belieferung - vom 01.01.2029 bis 31.12.2029 sowie - vom 01.01.2030 bis 31.12.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat u … ganz lesenAuf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftrags … ganz lesen1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen betreffend Ausschlussgründe (Eignung zur Berufsausübung) sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt; ' 2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit sowie die für die Eignung zur Berufsausübung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) bezeichneten Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; ' 3) Für die späteren Angebote gilt, sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen. Die Auswahl der beschränkten Zahl der Teilnehmer für den Fall, dass mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, erfolgt nach folgenden Kriterien in folgender Gewichtung: 1. Gesamtumsatz (150 Punkte) 2. Anzahl wertbarer Referenzen (350 Punkte) Nähere Ausführungen zur Methode finden Sie in den Bewerbungsbedingungen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMP6N#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WestfalenWIND-Strom GmbH, Paderborn–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Wasserverband Aabach Talsperre
Anschrift
Bleiwäscher Straße 6, 33181 Bad Wünnenberg
Kontakt
ausschreibungen@bbh-online.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (228 Lose mit Angabe)
1,92 Mio. €Zuschlagswert im Median
781.094 € – 5,6 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4fa3554-6dfe-4880-8699-6768550fafc3.