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vergebenEU-weitLieferleistungen

Wasserstoffversorgung für den Höhenprüfstand

Universität Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 24-043veröffentlicht 01.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 817 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (106 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (173 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Tankdruck20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

LOS 1 Vergabe für die Miete eines Tanks für gasförmigen Wasserstoff mit Aufbau, Zulassung und Wartung LOS 2 Vergabe für die Lieferung, den Aufbau sowie die Inbetriebnahme einer H2-Regelungs- und Temperiermimik LOS 3 Vergabe für Liefervertrag über gasförmigen Wasserstoff 3.0

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vergabe für die Miete eines Tanks für gasförmigen Wasserstoff mit Aufbau, Zulassung und Wartung

Der Höhenprüfstand des Instituts für Luftfahrtantriebe ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage, deren Aufgabe es ist, Flugzeugtriebwerke und deren Komponenten unter Höhenbedingungen zu testen. Bisher werden diese Versuche mit Kerosin durchgeführt. Im Zuge des aktuellen Trends zur Vermeidung von fossilen Brennstoffen soll der Prüfstand um eine Versorgung mit gasförmigen Wasserstoff erweitert werden. Ziel ist es in der Zukunft Versuche an Kleintriebwerken und Brennkammern mit Wasserstoff als Kraftstoff durchführen zu können. Die für die Wasserstoffversorgung des Prüfstands notwendige Tankanlage wird angemietet.

––
2
Vergabe für die Lieferung, den Aufbau sowie die Inbetriebnahme einer H2-Regelungs- und Temperiermimik

Vergabe für die Lieferung, den Aufbau sowie die Inbetriebnahme einer H2-Regelungs- und Temperiermimik. Dieses Los umfasst die Planung, Konstruktion, Lieferung, Aufbau, Programmierung und Inbe-triebnahme einer Wasserstoff-Regelungs- und Temperiermimik. Hierbei soll es sich um ein Ge-stell mit den benötigten verfahrenstechnischen Komponenten und der entsprechenden Verroh-rung mit den Schnittstellen zum Auftraggeber handeln.

5 Monate–
3
Vergabe für Liefervertrag über gasförmigen Wasserstoff 3.0

Vergabe für Liefervertrag über gasförmigen Wasserstoff 3.0 Im Zuge des aktuellen Trends zur Vermeidung von fossilen Brennstoffen muss der Prüfstand um eine Versorgung mit gasförmigen Wasserstoff erweitert werden. Ziel ist es in der Zukunft Versuche an Kleintriebwerken und Brennkammern mit Wasserstoff als Kraftstoff durchführen zu können

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 800
Qualität
TankdruckGewichtung (Punkte, genau) 200

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 5-mal: Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und verlängert sich anschließend automatisch um ein weiteres Jahr, falls er nicht drei Monate vor Auslaufen des Vertrags von einer der Parteien gekündigt wurde. Mietbeginn ist der 02.06.2025.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferanten, die sich die Örtlichkeiten und die Einbausituation bei einer Vor-Ort-Besichtigung anschauen wollen, sind herzlich willkommen. Eine vorherige Terminvereinbarung muss über die Vergabeplattform angefragt werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y12F1UHVS Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: LOS 1: Mietpreis: 800 Punkte (80 %) Tankdruck: 200 Punkte (20%) LOS 2: Preis: 500 Punkte (50%) Sparen von Bauraum 200 Punkte (20%) Genauigkeit der Massenstrom-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Druck-Reg … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y12F1UHVS Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: LOS 1: Mietpreis: 800 Punkte (80 %) Tankdruck: 200 Punkte (20%) LOS 2: Preis: 500 Punkte (50%) Sparen von Bauraum 200 Punkte (20%) Genauigkeit der Massenstrom-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Druck-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Temperatur-Regelung: 100 Punkte (10%) LOS 3: Preis pro m3 Wasserstoff 700 Punkte (70%) Lieferfrist für zwei Tankzüge /Tag 200 Punkte (20%) Lieferfrist für einen Tankzug /Tag 100 Punkte (10%) -------------------------------------------------------------- Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. --------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. --------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de

Los 2

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500
Qualität
Sparen von BauraumGewichtung (Punkte, genau) 200
Qualität
Genauigkeit der Massenstrom-RegelungGewichtung (Punkte, genau) 100
Qualität
Genauigkeit der Druck-RegelungGewichtung (Punkte, genau) 100
Qualität
Genauigkeit der Temperatur-RegelungGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.06.2025
Vertragsende
31.10.2025
Verlängerung
bis zu 5-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferanten, die sich die Örtlichkeiten und die Einbausituation bei einer Vor-Ort-Besichtigung anschauen wollen, sind herzlich willkommen. Eine vorherige Terminvereinbarung muss über die Vergabeplattform angefragt werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y12F1UHVS Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: LOS 1: Mietpreis: 800 Punkte (80 %) Tankdruck: 200 Punkte (20%) LOS 2: Preis: 500 Punkte (50%) Sparen von Bauraum 200 Punkte (20%) Genauigkeit der Massenstrom-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Druck-Reg … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y12F1UHVS Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: LOS 1: Mietpreis: 800 Punkte (80 %) Tankdruck: 200 Punkte (20%) LOS 2: Preis: 500 Punkte (50%) Sparen von Bauraum 200 Punkte (20%) Genauigkeit der Massenstrom-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Druck-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Temperatur-Regelung: 100 Punkte (10%) LOS 3: Preis pro m3 Wasserstoff 700 Punkte (70%) Lieferfrist für zwei Tankzüge /Tag 200 Punkte (20%) Lieferfrist für einen Tankzug /Tag 100 Punkte (10%) -------------------------------------------------------------- Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. --------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. --------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Preis pro m3 WasserstoffGewichtung (Punkte, genau) 700
Qualität
Lieferfrist für zwei Tankzüge / TagGewichtung (Punkte, genau) 200
Qualität
Lieferfrist für einen Tankzug / TagGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 5-mal: Beginn Laufzeit Liefervertrag zum 01.08.2025
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Lieferanten, die sich die Örtlichkeiten und die Einbausituation bei einer Vor-Ort-Besichtigung anschauen wollen, sind herzlich willkommen. Eine vorherige Terminvereinbarung muss über die Vergabeplattform angefragt werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y12F1UHVS Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: LOS 1: Mietpreis: 800 Punkte (80 %) Tankdruck: 200 Punkte (20%) LOS 2: Preis: 500 Punkte (50%) Sparen von Bauraum 200 Punkte (20%) Genauigkeit der Massenstrom-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Druck-Reg … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y12F1UHVS Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: LOS 1: Mietpreis: 800 Punkte (80 %) Tankdruck: 200 Punkte (20%) LOS 2: Preis: 500 Punkte (50%) Sparen von Bauraum 200 Punkte (20%) Genauigkeit der Massenstrom-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Druck-Regelung: 100 Punkte (10%) Genauigkeit der Temperatur-Regelung: 100 Punkte (10%) LOS 3: Preis pro m3 Wasserstoff 700 Punkte (70%) Lieferfrist für zwei Tankzüge /Tag 200 Punkte (20%) Lieferfrist für einen Tankzug /Tag 100 Punkte (10%) -------------------------------------------------------------- Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherheit abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. --------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. --------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Messer Industriegase GmbH, Bad Soden2
2kein Zuschlag angegeben0
3Messer Industriegase GmbH, Bad Soden2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 421 (Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e8ac34a-516b-4e5a-afa7-f773b30d3de4.