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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Waschdienstleistungen für Wäsche und Bekleidung der Gefangenen

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-J1-23-0176000-4122.6veröffentlicht 22.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 986 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.09.2024 – 31.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Zuschlagskriterium10 %
  • Zuschlagskriterium50 %
  • Zuschlagskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2026
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Waschdienstleistungen für Wäsche und Bekleidung der Gefangenen der JVA Neumüster.

Die JVA Neumünster ist zentrale Ausbildungsanstalt des Landes Schleswig-Holstein und verfügt ab 2024 über 501 Haftplätze. Untergebracht sind hier ab 2024 männliche Gefangene unterschiedlicher Haftarten. Die Versorgung aller Gefangenen mit Bekleidung, Wäsche und Bettzeug und die Gewährleistung einer regelmäßigen Reinigung dieser erfolgt bislang durch die anstaltseigene Wäscherei. Diese wird voraussichtlich ab Oktober 2024 für die Dauer von derzeit geplanten 24 Monaten modernisiert, so dass die Leistung „Waschdienstleistung für Anstaltskleidung, Wäsche, Bettzeug und Arbeitskleidung“ extern zu vergeben ist. Dies jedoch absehbar bereits zum 01.September 2024.

Beschreibung des Loses

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet das regelmäßige Waschen und den Transport von Bekleidung, Wäsche und Bettzeug der Gefangenen der JVA Neumünster, soweit es sich um von der JVA zur Verfügung gestellte Bekleidung- bzw. Wäschestücke handelt. Neben Alltagskleidung und Wäsche fällt regelmäßig Arbeitskleidung aus Handwerksbetrieben, sowie Bekleidung aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben (Küche und Bäckerei) an. Alle Wäsche- und Bekleidungsstücke sind in der Anlage 1 aufgeführt und beschrieben. In Einzelfällen kann das Waschen sog. Infektionswäsche notwendig werden. Der Umfang der abzuholenden und zu säubernden Wäsche beträgt ca. 250 bis 270 kg/Tag. Diese Wäsche muss noch am selben Tag gereinigt und am darauffolgenden Tag wieder in die JVA Neumünster zurückgebracht werden. Die Leistungserbringung bezieht sich auf werktäglich Montag bis Freitag; an gesetzlichen Feiertagen nach Absprache.

Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstmenge pro Tag für die Dienstleistung: Höchstmenge pro Tag: 300 Kg Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium10 %
Zuschlagskriterium50 %
Zuschlagskriterium40 %
Qualität
Zuschlagskriterium11. Angaben gem. Bewertungsmatrix zu Umweltaspekte.
Qualität
Zuschlagskriterium12. Angaben gem. Bewertungsmatrix zur Reaktionszeit.
Preis
Zuschlagskriterium13. Ausgefülltes Preisblatt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit ist abhängig vom Beginn und dem Ende der Baumaßnahme. Voraussichtlicher Lieferbeginn ist der 01. September 2024. Der Vertrag behält seine Gültigkeit bis zur Beendung der Baumaßnahme. Diese dauert derzeit geplant 25 Monate. Eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit kann notwendi … ganz lesenDie Vertragslaufzeit ist abhängig vom Beginn und dem Ende der Baumaßnahme. Voraussichtlicher Lieferbeginn ist der 01. September 2024. Der Vertrag behält seine Gültigkeit bis zur Beendung der Baumaßnahme. Diese dauert derzeit geplant 25 Monate. Eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit kann notwendig werden, so dass sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils 1 Monat verlängert, sofern nicht der Auftraggeberin der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 1 Monaten zum Ablauf des Vertragsmonats kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 23x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 48 Monaten (bis zum 31. August 2028) hinaus erfolgt nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Page 2/8 Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten). 4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Aus-schreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 9 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.02.2024

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