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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

Wartungsverträge PREVIER

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2026-11veröffentlicht 19.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
6
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat:

- Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage

Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen.

Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen.

Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sprinkleranlage

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

5 Jahre–
2
BOS-Anlage

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

5 Jahre–
3
Netzersatzanlage

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

5 Jahre–
4
Elektrotechnische Anlagen

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

5 Jahre–
5
Brandmeldeanlage

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

5 Jahre–
6
Sprachalarmierungsanlage

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.

5 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Der Preis ging zu 100 % in die Bewertung ein.100 %
Preis
Der Preis ging zu 100 % in die Bewertung ein.Nur der Preis war ausschlaggebend.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Abs. 3 GWB: 10 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Abs. 3 GWB 10 Tage ab Bekanntmachung
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 6

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 141112a7-81e7-4be1-917e-8d95f40b12c0.