Wartungsverträge PREVIER
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2026-11veröffentlicht 19.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat:
- Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage
Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen.
Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen.
Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen.
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sprinkleranlage Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen. | 5 Jahre | – |
| 2 | BOS-Anlage Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen. | 5 Jahre | – |
| 3 | Netzersatzanlage Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen. | 5 Jahre | – |
| 4 | Elektrotechnische Anlagen Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen. | 5 Jahre | – |
| 5 | Brandmeldeanlage Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen. | 5 Jahre | – |
| 6 | Sprachalarmierungsanlage Im Zusammenhang mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Objekts PREVIER beabsichtigt die Auftraggeberin, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten technischen Anlagen jeweils an das Unternehmen zu vergeben, das die betreffende Anlage im Rahmen des Bauvorhabens errichtet hat: - Sprinkleranlage - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Anlage - Elektrotechnische Anlagen - Netzersatzanlage Die Vergabe erfolgt an die jeweiligen Errichterunternehmen der Anlagen. Die Beauftragung der jeweiligen Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich, um die bestehenden Gewährleistungsansprüche aus den Errichtungsverträgen uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Nach den vertraglichen Regelungen sowie den hersteller- und anlagenspezifischen Vorgaben kann die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen durch Dritte zum Verlust oder zur Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen führen. Da sich die Anlagen noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden und die uneingeschränkte Funktions- und Betriebssicherheit der sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen gewährleistet werden muss, ist die Durchführung der Wartungsleistungen durch die jeweiligen Errichterunternehmen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen geboten. Die Vergabe dient der Sicherstellung der Gewährleistungsrechte der Auftraggeberin sowie dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlagen. Ein Wechsel des Wartungsunternehmens während der laufenden Gewährleistungsphase würde erhebliche Risiken hinsichtlich der Abgrenzung von Gewährleistungs-, Mängel- und Wartungsverantwortlichkeiten begründen und könnte zum Verlust bestehender Gewährleistungsansprüche führen. | 5 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ging zu 100 % in die Bewertung ein.Nur der Preis war ausschlaggebend.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- keine
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 135 Abs. 3 GWB: 10 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 2, 3, 4, 5
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- keine
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 135 Abs. 3 GWB 10 Tage ab Bekanntmachung
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 6
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- keine
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
- Website
- bgw-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgw-online.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 141112a7-81e7-4be1-917e-8d95f40b12c0.