Wartungs- und Betreiberleistungen Mainzer Bürgerhäuser
Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LOT-0001 E13818862veröffentlicht 21.05.2025DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
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- Pflege Außenanlage MünchenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Wartungs- und Betreiberleistungen der Räumlichkeiten des Bürgerhaus Finthen, Bürgerhaus Hechtsheim, Kulturheim Weisenau und Bürgerhaus Hechtsheim.
Beschreibung des Loses
: Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Wartungs- und Betreiberleistungen der Räumlichkeiten des Bürgerhaus Finthen, Bürgerhaus Hechtsheim, Kulturheim Weisenau und Bürgerhaus Hechtsheim
Gegenstand nach CPV
- 50000000Reparatur- und WartungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Das Zuschlagskriterium Angebotspreis hat eine Gewichtung von 50%. Grundlage der Wertung ist der sich in 2.1_Kataster_Quellkalkulation_BFI_BHE_KHW_BLE_V01 ergebende „Wertungspreis“. Dieser setzt sich aus dem für die Regelleistungen des angebotenen Festpreises (50 %), sowie den angebotenen Einmalaufwendungen (10%), den Sonderleistungen (10 %, bestehend aus Einheitspreisen (5%) und Stundenverrechnungssätzen (5%)) den angebotenen Sonderleistungen für zuschlagspflichtige Zeiten (20%) und der Management Fee (10 %) zusammen. Die Hinweise zur Kalkulation aus dem Blatt „Kalkulationshinweise“ sind bei Bepreisung des Angebots zu beachten und einzuhalten. Für die Regelleistungen ergibt sich der Wertungspreis aus der Bepreisung in den gelb markierten Feldern der Kalkulationstabelle. Die vorgegebenen Stunden und Volumen (Blatt: Wertungspreis, Spalte D) für Sonderleistungsvergütungen dienen allein der Ermittlung des Wertungspreises und geben keine Auskunft über tatsächlich anfallendes Volumen/ Stunden innerhalb der Leistung. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Im Anschluss daran wird nach Preis Konzept gewichtet, sodass maximal 5 Wertungspunkte beim Angebotspreis erreicht werden können.
- Qualität
- Das Zuschlagskriterium Qualität hat eine Gewichtung von 50 % Neben dem Preis fließen die konzeptionellen Ausführungen in die Angebotswertung ein. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung. Daher hat der Bieter als Bestandteil seines Angebots die unten aufgeführten Konzepte zu erarbeiten. - Organisationskonzept- und Personalkonzept - Konzept Dokumentation und Berichtswesen - Konzept Beschwerdemanagment - Konzept Implementierung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau., 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| WISAG Gebäudetechnik Hessen Süd GmbH & Co. KG, Kelsterbach | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
- Anschrift
- Schillerplatz 18, 55116 Mainz
- Website
- mainzer-buergerhaeuser.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Hatecke GmbH3 Zuschläge
- Thales Deutschland GmbH Ndl. Ditzingen3 Zuschläge
- Interspiro GmbH2 Zuschläge
- Waterproof Professional & Service GmbH2 Zuschläge
- steep GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa74f7e0-ed6d-438e-b930-bb5c16b77d3a.